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Freie ab 55 Jahren: 5.000 Euro fürs Alter von der VG Wort
Der Stiftungsrat der Stiftung Autorenversorgungswerk der VG WORT hat die seit 2010 gültigen Richtlinien für die Gewährung eines einmaligen Zuschusses zur Alterssicherung (AVW II) geändert, um die Teilnahmemöglichkeiten zu erleichtern.
(AVW VG WORT/hir DJV) Das Autorenversorgungswerk, lange Jahre geschlossen, baut den neuen Altersvorsorgezuschuss für Freie weiter aus. Freiberufliche, hauptberufliche Autorinnen und Autoren, die Wahrnehmungsberechtigte oder Mitglieder der VG WORT sind, können jetzt einen Einmalbetrag von bis zu 5.000 Euro ab dem Kalenderjahr, in dem sie das 55. Lebensjahr erreichen, bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, beantragen.
Bezuschusst werden Kapital-Lebensversicherungen und Rentenversicherungen oder Sparverträge , die zusätzlich zur Rentenpflichtversicherung über die Künstlersozialkasse bestehen. Hierzu ist ein Nachweis vorzulegen. Es muss gewährleistet sein, dass die Auszahlung dieser Verträge nicht vor dem vollendeten 60. Lebensjahr erfolgt. Die bei Ablauf fällige Summe muss mindestens 5.000 Euro betragen.
Der mögliche Zuschussbetrag hat sich auf 5.000 Euro erhöht; er kann im Falle der Auszahlung aber nur höchstens 50 % der Ablaufsumme der Verträge betragen. Will heißen: Die Freien müssen auch einen Eigenbeitrag leisten, wenn sie an das Geld kommen wollen. Mindestens 2.500 Euro, wenn sie überhaupt Geld wollen, 5.000 Euro, wenn sie den vollen Betrag wollen.
Keinen Zuschuss erhalten Autoren, die bereits Zuschüsse vom Autorenversorgungswerk erhalten bzw. erhalten haben.
Genaue Informationen erhalten Sie bei Frau Karin Leidenberger, Tel: 089/51412-42 oder per Mail unter avw@vgwort.de oder auf der Homepage der VG WORT www.vgwort.de im Bereich Autorenversorgungswerk.
DJV-Beratung hinsichtlich Altersvorsorge-"Produkt" nutzen
Der DJV empfiehlt, diese Möglichkeit unbedingt wahrzunehmen. Allerdings sollte natürlich genau geprüft werden, welche Form der Altersvorsorge hierzu optimal ist, und natürlich, ob es möglich ist, den Zuschuss für eine bereits bestehende Altersvorsorge zu beantragen. Mitglieder können sich dazu an den DJV-Versicherungsmakler Helge Kühl wenden, dessen Grundsatzinformationen und weitere Kontaktdaten sich auch hier auf unseren Internetseiten im Extrabereich Versicherungen der DJV-V&S GmbH, einer Tochtergesellschaft des DJV, finden.
Noch gar nicht bei der VG Wort?
Wer noch gar nicht Wahrnehmungsberechtigter bei der VG Wort ist, sollte das natürlich werden. Die VG Wort sammelt Geld für solche Nutzungen ein, die von Urhebern normalerweise schwerlich individuell geltend gemacht werden können wie etwa die Nutzung ihrer Beiträge auf Computern und Speichermedien.
Die Wahrnehmigungsberechtigung kostet nichts und gibt im Übrigen Anrecht auf die Ausschüttungen, die von der VG Wort in Abhängigkeit von den Meldungen der Berechtigten vorgenommen werden.
Richtlinien im Wortlaut
Die geänderte Richtlinien der VG Wort sind hier als PDF zu lesen:
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