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"Initiative Urheberrecht" begrüßt die Entscheidung zum EU-Urheberrecht
Der Sprecher der Initiative Urheberrecht Prof. Dr. Gerhard Pfennig erklärte: „Die Richtlinie wird das Verhältnis von Plattformen und Kreativen grundsätzlich ändern: die Plattformen werden künftig Urheber*innen und Künstler*innen an ihren Gewinnen beteiligen müssen, der Value Gap wird ein Stück weit geschlossen. Es gilt das Prinzip: wer Vergütungsverträge schließt, auch für die von Nutzer*innen verbreiteten Werke, muss keine Filter einsetzen.“
Auch die Verträge zwischen Verwertern und Kreativen werden nach dem Muster des deutschen Urhebervertragsrechts europaweit die Interessen der Kreativen stärker berücksichtigen müssen als bisher, die Kreativen werden besser geschützt.
Das Ergebnis kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend bewertet werden, „aber so viel lässt sich sagen: es wird sich etwas ändern in Europa, und zwar zu Gunsten der Kulturschaffenden“ so „Tatort“-Autor Pim Richter.
Die Initiative Urheberrecht dankt allen Beteiligten in Rat, Parlament und Regierungen für ihre erfolgreiche Arbeit. Die Urheber*innen und Künstler*innen fordern jetzt die schnelle Verabschiedung der Ergebnisse in Rat und Parlament.
Pressemitteilung der Initiative Urheberrecht vom 14. Februar 2019
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