Bildjournalisten
Kein Recht zur Fotografie bei Premiere von (Gewaltszenen-)Oper
Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen
Bildjournalisten haben keinen Anspruch auf Fotoaufnahmen während der Premiere einer Oper. Das gilt selbst dann, wenn es um eine Aufführung mit Gewalt- und Vergewaltigungsszenen geht und sich zahlreiche Sänger und Sängerinnen deswegen krank gemeldet oder beschwert hatten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 13. März 2013 entschieden.
Das Gericht sah weder im Landespressegesetz noch dem neuerdings vom Bundesverwaltungsgericht als weitere Auskunftsgrundlage befundenen grundgesetzlichen Anspruch auf Presse- und Informationsfreiheit eine Grundlage für ein Recht zur Teilnahme. Das Presserecht gewähre nur einen Anspruch auf Auskunft, nicht auf Teilnahme, im Übrigen sei durch die Bereitstellung von Bildern der Proben und Mitteilung von Fakten der Informationspflicht Genüge getan.
Das Urteil folgt grundsätzlich den Leitlinien früherer Urteile, die einen Anspruch auf Aufnahmen während einer Aufführung abgelehnt hatten. Allerdings stellt sich im konkreten Fall die Frage, ob der besondere Umstand von besonders umstrittenen Handlungen auf der Bühne nicht Anlass hätte sein müssen, diese Rechtsprechung zu präzisieren. Denn es ist vollkommen unwahrscheinlich, dass die PR-Abteilung einer Oper besonders kontroverse Szenen fotografisch erfassen oder jedenfalls wirklich in einer Weise zur Verfügung stellen würde, die eine öffentliche Debatte bewirken könnte.
Richtiger wäre es sicherlich gewesen, angesichts der bemerkenswerten Umstände ein besonderes Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit zu bejahen und damit ein Recht zur Aufnahme ausnahmsweise zu gewähren.
(Aktenzeichen: 5 A 1293/11)
MH, hir@djv.de
Andere News/Infos
News-Übersicht für Bildjournalisten
Bei Fotos in Museen auch nach Urteil noch einige Fragen offen
Besucher von Museen müssen sich an die Fotografierbedingungen von Museen halten, wenn diese Aufnahmen und/oder die Verbreitung von dort ausgestellten Kunstwerken verbieten. Das gilt auch für Werke, bei denen die...
Links zu den Aufzeichnungen jetzt im DJV-Intranet abrufbar
Am 18. Dezember 2018 führte der DJV eine digitale Fotojournalismus-Tagung durch. Themen waren die Auswertung "Fotografen haben Namen 2018", neue Honorare 2019, VG Bild-Kunst, Datenschutzrecht im Fotojournalismus,...
Abdruck ist Pflicht
Nordkurier, Oldenburgische Volkszeitung und Freie Presse Chemnitz haben bei der Auswertung „Fotografen haben Namen 2018“ des Deutschen Journalisten-Verbands die Spitzenplätze errungen.
Arne Dedert ist Sieger des "PresseFoto Hessen-Thüringen 2018"
Der Sieger des Wettbewerbs „PresseFoto Hessen-Thüringen 2018“ ist Arne Dedert, Redakteur der dpa in Frankfurt am Main. Sein Foto „Provokante Kunst“ beeindruckte die acht renommierten Jurymitglieder am meisten. Das Bild zeigt...
Pressefoto Bayern: Die Sieger 2018 - "Euphorie in Grün"
Präsentation der Auswahlbesten im Bayerischen Landtag
Nicht von DSGVO betroffen
Als „erfreuliche Klarstellung zum Geltungsbereich des Kunsturhebergesetzes“ bezeichnet DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall eine Mitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz Andrea Voßhoff.
Aufzeichnung des Webinars mit QMEDIA jetzt im DJV-Intranet abrufbar
Der DJV führte am 7. November 2018 ein Webinar mit Alexander Zündorf von der Firma QMEDIA durch. Die Firma bietet eine Art Auftragsbörse für Freie an. Die Aufzeichnung des Webinars ist jetzt für Mitglieder kostenfrei im...
Das aktuelle Foto- und Filmrecht bei Arbeit in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)
Untersuchung der aktuellen Rechtslage
Das aktuelle Foto- und Filmrecht bei der Arbeit in der Katholischen Kirche
Praktische Auswirkungen für die Berichterstattung