Bildjournalisten
Keine Hilfen für Freie
Die als "Novemberhilfen" bezeichneten Unterstützungsmaßnahmen des Bundes werden nur an Unternehmen und Selbständige gezahlt, die direkt von den Schließungsanordnungen der Bundesländer betroffenen sind, also beispielsweise Restaurants. Wer mittelbar von den Schließungen betroffen ist, erhält einen Anspruch nur, wenn mindestens 80 Prozent des Umsatzes mit einer geschlossenen Firma oder Einrichtung erzielt wurden. Das hat die Bundesregierung jetzt mitgeteilt.
Damit erhalten Personen, die frei journalistisch arbeiten, im Regelfall nichts, wenn sie wegen der Schließung von Theatern, Messen oder anderen Veranstaltungen keine Aufträge mehr erhalten. Denn sie erhalten ihren Umsatz nicht von den geschlossenen Firmen oder Einrichtungen, sondern von Medienhäusern, die nach wie vor arbeiten dürfen. Lediglich Personen, die Pressearbeit für solche Unternehmen machen, könnten einen Anspruch haben. Allerdings erreicht der Umsatz bei vielen Freien oft keine 80 Prozent.
Ob es weitere Hilfen gibt, bleibt unklar. Bei der Bundesregierung ist von einer Verlängerung der Überbrückungshilfe für bestimmte Betriebsausgaben die Rede. Sie soll auch 2021 als "Überbrückungshilfe III" geleistet werden:
Für Unternehmen, die nicht direkt oder im oben beschriebenen Sinne indirekt von den Schließungsmaßnahmen betroffen sind, aber dennoch hohe Umsatzeinbrüche im November 2020 im Vergleich zum Vorjahr haben, wird es Hilfen im Rahmen der Überbrückungshilfe III geben. An den Details arbeitet das Bundesministerium der Finanzen derzeit intensiv mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Quelle: Bundesfinanzministerium Website
Ob daraus dann eventuell - und erst ab Januar - ein "Unternehmerlohn" gezahlt wird, ist auch nicht klar. Unabhängig von dieser Unklarheit hat Bayern bereits vor einer Woche angekündigt, ab Oktober den Unternehmerlohn in Höhe von 1.180 Euro zu zahlen. Bislang gibt es solche Zahlungen nur in Baden-Württemberg, NRW und Thüringen.
M. Hirschler, hir@djv.de
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