Bildjournalisten
Neustarthilfe und Betriebskostenhilfe wird verbessert
Coronahilfen: Die Neustarthilfe wird auf bis zu 7.500 Euro erhöht und "Bezugsrahmen" von 25 auf 50% erhöht. Wer z.B. einen Umsatz von 20.000 Euro hat, erhält jetzt 5.000 Euro. Zahlungen sollen jetzt auch für unständig Beschäftigte möglich sein.
Hier die angekündigten Verbesserungen im Detail:
-Soloselbstständige können im Rahmen der Überbrückungshilfe III statt einer Einzelerstattung von Fixkosten eine einmalige Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) ansetzen.
-Die Neustarthilfe steht Soloselbstständigen zu, die ihr Einkommen im Jahr 2019 zu mindestens 51 Prozent aus ihrer selbstständigen Tätigkeit erzielt haben.
-Auch sogenannte unständig Beschäftigte können die Neustarthilfe beantragen. Damit soll insbesondere Schauspielerinnen und Schauspielern geholfen werden, die häufig sowohl Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit als auch aus unständiger Beschäftigung beziehen. Einkünfte aus unständiger Beschäftigung werden insoweit den Umsätzen aus Soloselbstständigkeit gleichgestellt. Da auch viele Freie bei Rundfunkanstalten unständig arbeiten, können sie hier unter Umständen anspruchsberechtigt sein. Allerdings gelten solche Freien, die mit Arbeitslosenversicherungsbeiträgen von der Rundfunkanstalten beschäftigt werden, rein sozialversicherungsrechtlich nicht als unständig Beschäftigte. Es kommt daher auf weitere Ausführungsvorschriften der Bundesregierung an, um beurteilen zu können, welche Freien unter diese Regelung fallen.
-Die volle Betriebskostenpauschale erhält, wessen Umsatz im Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 im Vergleich zu einem sechsmonatigen Referenzumsatz 2019 um 60 Prozent oder mehr zurückgeht.
-Die Bedingungen der einmaligen Betriebskostenpauschale werden verbessert. Sie wird auf 50 Prozent des Referenzumsatzes verdoppelt; bisher waren 25 Prozent vorgesehen. Der Referenzumsatz beträgt im Regelfall 50 Prozent des Gesamtumsatzes 2019. Damit beträgt die Betriebskostenpauschale normalerweise 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019. Für Antragsteller*innen, die ihre selbstständige Tätigkeit erst ab dem 1. Januar 2019 aufgenommen haben, gelten besondere Regeln. Die maximale Höhe beträgt 7.500 Euro; bisher waren 5.000 Euro vorgesehen. Bei einem Umsatz von 20.000 Euro (Durchschnittsumsatz in der Künstlersozialkasse) werden also 5.000 Euro Neustarthilfe gezahlt (50 Prozent des Referenzumsatzes für sechs Monate 2019 /10.000 Euro).
-Die Betriebskostenpauschale wird zu Beginn der Laufzeit als Vorschuss ausgezahlt, auch wenn die konkreten Umsatzeinbußen während der Laufzeit Januar 2021 bis Juni 2021 noch nicht feststehen. Sollte der Umsatz während der sechsmonatigen Laufzeit bei über 40 Prozent des sechsmonatigen Referenzumsatzes liegen, sind die Vorschusszahlungen anteilig zurückzuzahlen.
-Der Zuschuss zu den Betriebskosten wird nicht auf Leistungen der Grundsicherung angerechnet und auch nicht bei der Ermittlung des Einkommens zur Bestimmung des Kinderzuschlags berücksichtigt.
-Es handelt sich – wie bei den anderen Zuwendungen der Überbrückungshilfe – um einen steuerbaren Zuschuss.
Quelle: Bundesfinanzministerium
Andere News/Infos
News-Übersicht für Bildjournalisten
Rettungskräfte & Bildjournalisten: Zeit für Dialog
Die plakative "Rettungsknipser"-Aktion der DJV-Bildjournalisten während der photokina ist beendet. Die Debatte rund um die Aktion gibt Anlass, für mehr Dialog zu werben.
Fotografen haben Namen: Ergebnisse jetzt online
Die Detailergebnisse der Auswertung 2012 sind jetzt online
"Rettungsknipser"- Satire, um auf Probleme aufmerksam zu machen
Der Vorsitzende des DJV-Fachausschuss Bildjournalisten nimmt Stellung zu den Netzdiskussionen um die Satire-Aktion der DJV-Bildjournalisten während der photokina . ...
Konsequenz des Springer-Urteils für Freie
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass sich ein Verlag durchaus alle Nutzungsrechte an einem Werk sichern kann. DJV-Freien-Experte Michael Hirschler erklärt, wie man sich wehren kann.
Bilder des Monats
Jenke von Wilmsdorff kommt vom Theater und macht nun Reportagen. Er schlüpft für RTL in fremde Rollen und beschreibt, wie es ihm damit ergeht.
Film- und Fotoverbote für Journalisten: Die Reportage
Bei 3Sat ist jetzt der Bericht der "Kulturzeit" zu Knebelverträgen für Fotografen im Konzertbereich abrufbar.
DJV-Vorträge und Aktionen auf der photokina
Der DJV beteiligt sich - wie seit über 50 Jahren - mit einem Info-Stand und Vorträgen an der photokina.
Bayern: Pressefoto 2012 gesucht - neu: Nachwuchspreis
Jetzt mitmachen: Das Pressefoto des Jahres 2012 Zum ersten Mal schreibt der BJV auch einen Nachwuchspreis aus
Behinderung von Bildjournalisten durch Rettungskräfte - ZAPP-Bericht
Rettungskräfte, die Bildjournalisten bei der Arbeit behindern, - ein zunehmendes Problem