Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
Mehr zum Thema

Das Finale beim Bundesgerichtshof: Musterverfahren Urheberrecht gegen Axel Springer Verfahren

Hinweis: Zum Thema finden Sie den aktualisierten Stand in der Pressemitteilung des DJV: "Entscheidung gegen freie Journalisten" und in einem Bericht auf journalist.de.

(20. Mai 2012)

Es geht um die Frage, ob die Vertragsbedingungen des Verlags gegenüber freien Journalisten in Text und Bild gegen das deutsche Recht verstoßen. Gegen die Geschäftsbedingungen klagen der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), die dju in ver.di und die Fotografenvereinigung Freelens.

Bundesgerichtshof, höchste zivilrechtliche Instanz in Deutschland

Das oberste deutsche Zivilgericht wird über die Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 26. März 2010 befinden, das bereits Teile der Vertragsbedingungen für ungültig erklärt hatte. Den Verbänden der freien Journalisten ging das nicht weit genug und gingen in die Revision. Der Axel Springer Verlag genauso, weil er seine Geschäftsbedingungen eigentlich so festsetzen will, wie es ihm sinnvoll oder lukrativ erscheint. Die Juristen der Verbände gehen dabei davon aus, dass das Urteil jetzt eine wegweisende Bedeutung für andere, ähnliche gelagerte Verfahren haben kann.

Verbands- statt Individualklage

Im konkreten Verfahren klagen nicht einzelne freie Journalisten, sondern ganze Verbände. Denn für einzelne Beschäftigte hätte eine solche Klage den sofortigen Rauswurf bzw. den Auftragsstopp bedeutet, so die Einschätzung. Die Verbände schützen so die einzelnen Mitglieder. Werden die Vertragsbedingungen dennoch verwendet, kann das zu sehr kostenträchtigen Kostenentscheidungen der Gerichte führen.

Was der Bundesgerichtshof ändern soll

Die Juristen erwarten, dass der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zu Geschäftsbedingungen von Urheber ein Stück weit ändert. Denn die letzte große Entscheidung stammt aus den siebziger Jahren. Damals hatte der Gerichtshof ein Eingreifen in die Sendeverträge des damaligen Sender Freies Berlin (SFB) abgelehnt. Allerdings wurde 2002 das Urhebervertragsrecht geändert, unter anderem kamen Regelungen hinein, die sich dazu äußern, welche Rechte im Zweifelsfall übertragen werden. Außerdem wurde das Prinzip der angemessenen Vergütung ins Gesetz aufgenommen. Die Erwartung der Verbandsjuristen geht dahin, dass das Gericht die Änderung der Gesetzesgrundlage zum Anlass nimmt, die Vertragsregelungen in Frage zu stellen

Der Kniff, mit dem Juristen gegen Geschäftsbedingungen vorgehen

Um Geschäftsbedingungen in Deutschland in Frage zu stellen, kann Juristen ein “Leitbild” eines Gesetzes helfen, von dem solche Regelungen massiv abweichen. Im konkreten Fall wird das Urhebervertragsrecht von 2002 als Leitbild herangezogen. Die Bedingungen von Axel Springer weichen hiervon massiv ab. Mit Fairness, Transparenz und angemessener Vergütung haben die Regelungen des Verlags, die von den freien Journalisten die Übertragung umfangreicher Nutzungsrechte einfordern, nichts zu tun. Diese Rechtsansicht wurde mittlerweise ganz oder teilweise von Gerichten anerkannt. Ob der Bundesgerichtshof das allerdings anders sehen könnte, blieb offen.

Bedeutung für weitere Fälle

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird für künftige Verbandsklagen große Bedeutung haben. Es ist zudem anzunehmen, dass Verlagshäuser, die noch nicht angegriffen wurden, ihre Geschäftsbedingungen in Folge eines Urteils abändern würden.

Ausgang offen

Derzeit kann aber nicht eingeschätzt werden, wie der Bundesgerichtshof entscheidet. Es könnte durchaus sein, dass er den Zwang zur Einräumung von umfangreichen Nutzungsrechten für rechtmäßig erklärt, diese dann aber nur dann für zulässig erklärt, wenn die Nutzung mit einer angemessenen Vergütung verbunden ist. Folge: Viele Geschäftsbedingungen werden geändert, die Rechte müssen aber dennoch sämtlich übertragen werden – und wer die angemessene Vergütung für weitere Nutzungen haben will, muss halt individuell klagen. Was dann aus Sorge davor, entlassen zu werden, viele wieder nicht tun würden. Insofern wäre es für Urheber besser, wenn das “Buy out” generell ausgeschlossen würde. Aber dazu kommt es möglicherweise nicht.

Urheberrecht nicht abbauen

Wer das Verfahren betrachtet, muss sich klar machen, dass die Verfahren nur auf Grundlage des geltenden Urheberrechts möglich sind. Ohne das geltende Urheberrecht als Leitbild wären die Verbandsklagen gar nicht möglich. Insofern muss die aktuelle Diskussion aus Reihen der GRÜNEN, der Linken und der Piratenpartei mit Sorge betrachtet werden. Hier wird möglicherweise ein Leitbild abgeschafft, das sich gerade erst durch aufwändige Verfahren der Verbände im Vertragsrecht durchzusetzen beginnt.

Michael Hirschler, hir@djv.de

Zum Thema der aktualisierte Stand, siehe Pressemitteilung des DJV: "Entscheidung gegen freie Journalisten"

 





Newsletter

Cookie Einstellungen