Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Urheberrecht

Faires Urheberrecht, aber Einschränkung der Panoramafreiheit

26.06.2015

Was bedeutet das Parlamentspapier wirklich?

Ein längere Zeit politisch intensiv debattiertes parlamentarisches Positionspapier zum Urheberrecht ist jetzt im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments beschlossen worden (hier im im Volltext auf Englisch, PDF). Es wird dem Parlamentsplenum am 9. Juli zur Abstimmung vorgelegt. Das Papier ist allerdings ohne jede direkte Auswirkung auf die Gesetzeslage in Deutschland, da solche Ausarbeitungen allenfalls als Vorbereitungen für gesetzgeberische Initiativen auf europäischer Ebene dienen, die ihrerseits in vielen Punkten nur begrenzt in das nationale Urheberrecht eingreifen können.

Die finale Version des Papiers setzt sich durchweg in angemessener Weise für die Wahrung der Rechte der Urheber im digitalen Zeitalter ein. Es tritt für ihre Rechte sowohl gegenüber der digitalen Industrie, den Medien als auch den Nutzern ein. Er macht auch deutlich, dass die Rechtevergabe mit Begrenzung auf nationaler Ebene in Europa sinnvoll ist, d.h. es unterstützt auch das Geoblocking.

Der Rechtsausschuss hat damit die Absicht der Lobbyisten der Piratenpartei und der Verfasserin des Berichtsentwurfs Julia Reda, das Urheberrecht in vielen Punkten zu schwächen, abgewehrt bzw. diametral im Sinne der Urheberrechte umgekehrt. Gescheitert ist damit auch der Versuch der Digital-Lobby innerhalb der großen europäischen Parlamentsfraktionen sowie des Kommissionspräsidenten Juncker (Digitale Agenda), das Urheberrecht zu Gunsten der digitalen Industrie abzubauen.

Bei der Umkehrung der Forderungen der Piratenpartei und Digital-Lobbyisten erwischte es allerdings auch die Panoramafreiheit. Damit ist das Recht gemeint, Fotoaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Werken wie Bauten oder Denkmälern ohne Genehmigung des Architekten oder Künstlers in Fotoaufnahmen zu verewigen und diese zu nutzen, sei es in Medien, gewerblichen Produkten wie Fotokalendern oder in der Werbung. Dieses Recht besteht in Deutschland, nicht aber in einigen anderen europäischen Ländern. Im Ursprungstext von Julia Reda wurde die Ausweitung der Panoramafreiheit auf ganz Europa gefordert. In Umkehrung dieser Forderung wurde im Rechtsausschuss nunmehr die Forderung erhoben, die gewerbliche Nutzung solcher Werke von der Genehmigung der Urheber abhängig zu machen. Grund für diese Position ist sicherlich (auch), dass der Rechtsausschuss auch hier urheberfreundlich sein wollte, also die Urheber der Bauwerke und Denkmäler schützen wollte und dabei vergaß, dass die vielen Foto-Urheber die Wirklichkeit um sich herum als "Material" benötigen. Ein anderer Grund liegt darin, dass es in anderen europäischen Ländern eben eine andere Rechtskultur gibt - ohne Panoramafreiheit - und diese nicht einfach die Ausweitung der Rechtsprinzipien Deutschlands und anderer Länder auf ihr Recht akzeptieren.

Auch wenn der Bericht nur die gewerbliche Nutzung genehmigungsabhängig machen will, nicht die journalistische oder künstlerische, ist der Vorschlag für viele Medienarbeiter/-kreative, die in der Werbung/für diese arbeiten, sowie für jeden (Bürger und Medien), die Fotos in soziale Medien einspeisen, durchaus riskant, weil sich deren AGB oft die Nutzung der Beiträge such zu gewerblichen Zwecken einräumen lassen.

Der DJV hat sich bereits 2008 in seinem Appell „Pro Panoramafreiheit“ für die Aufrechterhaltung dieses Rechts eingesetzt. Eine Unterzeichnung ist online unter pro-panoramafreiheit.de möglich.

Vor Panik, wie sie jetzt von der Piratenpartei und Teilen der Digital-Lobby geschürt wird, offensichtlich um trotz ihrer parlamentarischen Niederlage bei der Erarbeitung des Berichts jetzt doch noch politischen Profit ziehen zu wollen, ist allerdings abzuraten.

Einerseits geht es nur um ein zunächst einmal unverbindliches Politpapier, andererseits war es gerade die Piratenpartei, die durch ihre extremen Forderungen zur Abschwächung des Urheberrechts die weitgehende Umschreibung des Berichts bewirkt hat, bei der die Panoramafreiheit jetzt ein Stück weit unter die Räder gekommen ist. Was Sinn macht, ist es (ohnehin), wenn Bildjournalisten und Fotografen mit den Europa-Abgeordneten in ihren Wahlkreisen sprechen und sie zunächst einmal dazu bitten, weiter im Sinne der Forderungen des Papiers für die Rechte der Urheber auf europäischer Ebene einzutreten und diese gegen die Abbaupläne der Piraten zu verteidigen.

Nur in diesem Zusammenhang macht es Sinn, den Punkt Panoramafreiheit anzusprechen und dafür einzutreten, dass diese auch für gewerbliche Nutzungen erhalten bleibt. Dabei muss noch einmal deutlich gemacht werden, dass die Forderungen des Papiers die journalistische Arbeit im Regelfall gar nicht gefährden, sondern nur gewerblich-fotografische Nebengeschäfte.

Viele der Stellungnahmen und Aufrufe zur Panoramafreiheit, die seit kurzem zirkulieren, überzeichnen - natürlich wiederum auch politisch motiviert - in jeder Hinsicht die Bedeutung des Parlamentspapier, so dass hier genau geprüft werden sollte, ob die jeweilige Stellungnahme die rechtliche Dimension überhaupt richtig erfasst.
Michael Hirschler, hir@djv.de (Update 3.7.)

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