Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

News für Freie

Praktische Hilfe

Journalist*innen und Corona

12.03.2020

Mit kaum einem anderen Thema haben Journalistinnen und Journalisten in diesen Tagen so viel zu tun wie mit dem Corona-Virus. Sie sammeln Informationen über die Ausbreitung der Infektionen, über die Empfehlungen von Behörden, über Schutzmaßnahmen und nicht zuletzt auch über die Stimmung in der Bevölkerung. Sie führen Interviews, machen Bilder, sammeln Hintergrund, schreiben, senden und posten. Denn die Menschen wollen und müssen wissen, was Corona für jeden einzelnen bedeutet oder bedeuten kann.

Empfehlungen und Verhaltensregeln für alle Bürger*innen hat das Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht. Journalist*innen können auch selbst betroffen sein – zumindest von den Auswirkungen der Krankheit. Hier einige Informationen und Tipps vom DJV: Redakteur*innen Zunächst sollte bei Hinweisen auf eine individuelle Gefährdungslage mit dem Arbeitgeber geklärt werden, ob die journalistische Tätigkeit für eine Übergangszeit von zu Hause ausgeübt werden kann („Home Office“). Große Verlage wie Gruner + Jahr oder die Rheinische Post ermöglichen ihren Beschäftigten aktuell solche Lösungen. Im Übrigen gilt für angestellte Journalist*innen das gleiche wie für die angestellten Arbeitnehmer*innen aller anderen Wirtschaftsbranchen: Wenn sie erkranken oder wenn Quarantäne angeordnet wird, besteht für die Dauer von maximal sechs Wochen die Arbeitgeberpflicht zur Lohnfortzahlung. Im Anschluss daran greift das Krankengeld der Krankenkassen. Tarifverträge im Zeitungs- und Zeitschriftenbereich enthalten die Regel, dass der Arbeitgeber die Differenz zwischen Krankengeld und Gehalt für eine Übergangszeit ausgleicht. Die Dauer dieser Zahlungen hängt von der Betriebszugehörigkeit des Redakteurs bzw. der Redakteurin ab. Arbeitnehmer*innen und Selbstständige, die unter behördlich angeordnete Quarantäne gestellt werden, können auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes Verdienstausfall und Betriebskostenzuschüsse geltend machen. In jedem Bundesland sind dafür allerdings eigene Behörden zuständig, so ist es z.B. in Nordrhein-Westfalen je nach Region entweder der Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder Westfalen-Lippe (LWL). Tariflich erfasste Rundfunk-Freie Wenn eine Krankschreibung vorliegt, greift die Honorarfortzahlung für die Dauer von regelmäßig sechs Wochen durch die Rundfunkanstalt. Wer gesetzlich versichert ist, erhält ab der siebten Woche Krankengeld von der Krankenkasse.Journalist*innen, die von einer Dienstreise in ein Risikogebiet wie den Iran zurückkehren und sich freiwillig in Quarantäne begeben, können davon ausgehen, dass ihr Honorar weiter gezahlt wird. Das zumindest praktiziert derzeit die Deutsche Welle. Nichttarifliche Freie Freie Journalist*innen außerhalb der Rundfunkanstalten können Krankengeld bei der Künstlersozialkasse erst ab der siebten Woche beantragen. Ein Anspruch auf Honorarfortzahlung in einer ersten Zeit oder auch den ersten sechs Wochen kann je nach Vertragsgestaltung oder konkreter Form der Mitarbeit bei einigen Verlagen, Produktionsfirmen und Portalbetreibern in Betracht kommen, gerade wenn beispielsweise eine Tätigkeit als Pauschalist/in oder feste/r Freie/r ausgeübt wird, hierzu ist aber eine juristische Beratung im Einzelfall erforderlich.

Bei besonderer Vorversicherung können Freie Krankengeld bereits ab der dritten Woche bekommen. Bei Privatversicherten kommt es darauf an, ob sie eine Krankengeldversicherung abgeschlossen haben und ab wann diese leisten soll. Ansprüche gegenüber Auftraggebern Soweit Redaktionen den Freien Aufträge zur Berichterstattung, zur Recherche oder für Redaktionsschichten erteilt haben, richten sich die Ansprüche der Freien nach dem Vertragsrecht. Das kann das inviduelle Vertragsrecht des konkreten Vertragsverhältnisses sein, das durch vertragliche Bestimmungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeber und/oder der Freien selbst gestaltet wird. Außerdem kann auch das allgemeine Vertragsrecht eine Rolle spielen. Grundsätzlich gilt der Grundsatz: "Verträge sind einzuhalten", und das gebieten auch das Fairness-Prinzip ("Treu und Glauben") und die soziale Verantwortung der Auftraggeber. Wenn Auftraggeber dennoch nicht zahlen wollen, ist eine juristische Beratung sinnvoll. Besser als Rechtsstreitigkeiten ist allemal, wenn Auftraggeber und Freie sich darauf einigen, die Arbeit im Home-Office durchzuführen oder Ersatztätigkeiten ausgeübt werden können. Wer in der Medienwirtschaft in der Weiterbildung tätig ist, sollte die Chance erhalten, dieses online mit Webinartechnik durchführen zu können, oder diesen Vorschlag selbst einreichen. Arbeitslosenversicherung Selbstständige Freie, die eine Freiwillige Arbeitslosenversicherung besitzen, können bei einem Auftragsrückgang auf weniger als 15 Stunden pro Woche einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I geltend machen. Problem allerdings: nach derzeitiger Rechtslage darf dieser Anspruch nur zweimal angemeldet werden, danach ist eine weitere Versicherung in der Freiwilligen Arbeitslosenversicherung nicht möglich.

News für Freie

journalist.de

Wie man ein Journalistenbüro gründet

20.06.13

Viele freie Journalisten gründen Journalistenbüros. DJV-Freien-Referent Michael Hirschler gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Gesellschaftsformen.

Künstlersozialkasse

Beirat kritisiert Stillstand bei Prüfungen der Rentenversicherungen

14.06.13

Deutliche Kritik an den Regierungsparteien

DJV-news 306

Tarife, VRM, G+J, Griechenland, Türkei etc.

14.06.13

Zeitungstarife | Verlagsgruppe Rhein-Main will Tarif verlassen | G+J-Rahmenvereinbarung: DJV warnt vor Fallstricken | Solidarität mit griechischen Journalisten | Videoübertragungen: Justizminister bewegen sich | Express.de legt...

Urheberrecht

Verlag Gruner + Jahr hat Angst vor der Veröffentlichung seines Knebelvertrags: "Geschäftsgeheimnis"

13.06.13

Lasst Euch knebeln und redet gefälligst nicht darüber, meint das Medienhaus

Finanzen

Kein Rettungsschirm in der Insolvenz - Mini-Reform bringt nur wenige Verbesserungen

12.06.13

Wohlverhalten und Schuldenschnitt: Der Gesetzgeber macht nur kleine Schritte für überschuldete Bürger und Selbständige

Existenzgründung

Gründercoaching wird für Arbeitslose ab 2014 deutlich eingeschränkt

11.06.13

Statt 90 Prozent Unterstützung für Coachingmaßnahmen sollen im Westen nur noch 50 Prozent, in den neuen Ländern 75 Prozent der Kosten übernommen werden.

Freie Journalisten

Künstlersozialkasse - worum es geht und was Versicherte tun sollten

07.06.13

"Die Rentenversicherung ist schuld" - allein die "Rente"?

DJV-news 305

IFG-Gebühren, Pressefusion, Knebelvertrag, IJF-Kongress

07.06.13

Petition gegen IFG-Gebühren unterzeichnen | Vermittlungsausschuss für Lockerung der Pressefusionskontrolle | Funke-Mediengruppe verkauft WR-Lokalausgaben | Medienseiten auf dem Rückzug | WamS trotzt Knebelbedingungen | RTL büßt...

Rundfunk-Freie

Falsche Rentenberechnungen für Freie am WDR

06.06.13

Was Freie jetzt tun müssen

DJV-news 304

Arbeitslose, Datenschutz, MDR, Buhrow etc.

31.05.13

Zahl arbeitsloser Journalisten dramatisch gestiegen | DJV unterstützt Initiative für mehr Datenschutz | Traditionsblatt verschwindet vom Hamburger Zeitungsmarkt | Märkische Allgemeine gliedert Lokalausgaben aus | Höhere Gehälter...

Geschäftsmodelle

Journalismus mit Unterstützerkreis und doch am Existenzminimum

23.05.13

Nicht überall gibt es nachhaltige Geschäftsmodelle im Lokalen

Markt

Geschäftsmodelle für freie Journalisten

23.05.13

Die Karrierespezialistin und Fachautorin Svenja Hofert zum Thema Geschäftsmodelle für Freie.

News 697 bis 708 von 858

Schon gewusst?Wer arbeitet, macht Fehler. Wer viel arbeitet, viele Fehler. Das gilt auch für bestens ausgebildete Journalisten. Doch mit Training und Weiterbildung neben dem Job können auch Profis noch besser werden. Der DJV bietet daher zahlreiche Bildungsangebote, Seminare, Tagungen und auch Online-Kurse ("Webinare").

Und wer richtig viel Fehler macht, macht Journalismus. Foto: Hirschler

Schon gewusst?Wer arbeitet, macht Fehler. Wer viel arbeitet, viele Fehler. Das gilt auch für bestens ausgebildete Journalisten. Doch mit Training und Weiterbildung neben dem Job können auch Profis noch besser werden. Der DJV bietet daher zahlreiche Bildungsangebote, Seminare, Tagungen und auch Online-Kurse ("Webinare").

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