News für Freie
Kleinbetragsrechnungen jetzt bis 250 Euro
Änderung bei der Umsatzsteuer, rückwirkend zum 1. Januar 2017
Worum geht es genau?
Eine Rechnung muss normalerweise folgende Angaben enthalten:
1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
3. das Ausstellungsdatum,
4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
5. die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
6. den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1 den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt,
7. das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,
8. den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt,
9. in den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5 einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers und
10. in den Fällen der Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger oder durch einen von ihm beauftragten Dritten gemäß Absatz 2 Satz 2 die Angabe "Gutschrift".
Bei einer Kleinbetragsrechnung genügt dagegen in Zukunft (ab Verkündung des Gesetzes):
Eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 250 Euro nicht übersteigt, muss mindestens folgende Angaben enthalten:
1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
2. das Ausstellungsdatum,
3. die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung und
4. das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.
Michael Hirschler, hir@djv.de
News für Freie
Sollen wir jetzt noch Medien beliefern? Die sonderbare Welt der freien Journalisten
Nachrichtenagenturen und Traditionszeitungen fallen, schon bricht überall die medienübliche Panik aus. Unruhe auch und gerade bei den Freien.
Auftraggeber kennenlernen: Die Presseporträts
Sie suchen Auftraggeber in der Zeitschriftenbranche? Einen schnellen Überblick gibt es in den "Presseporträts".
Training für Einsätze in Krisen- und Kriegsgebieten
Eine freiwillige Versicherung in der Verwaltungsberufsgenossenschaft macht ohnehin Sinn. Erst recht aber, weil sie Trainings für Journalisten anbieten.
Der Kodex
Wie gehen fest angestellte und freie Journalisten miteinander um? Der DJV hat auf seinem Verbandstag einen Verhaltenskodex verabschiedet – der dabei helfen soll, fair zusammenzuarbeiten.
Über 140 freie Journalisten auf dem großen DJV-Journalistentreffen
Fast die Hälfte der Delegierten zum großen Jahrestreffen der deutschen Journalisten arbeitet frei. Die Beschlüsse der Tagung widmen sich in vielen Anträgen den Problemen der Freien.
freienblog: Warum auch die Bildjournalisten eine Schutzfristverlängerung brauchen
Die Bundesregierung unternimmt etwas für Musiker. Die Bildjournalisten schauen zu.
Selbständig mit Kind: DJV-Webinar 9.11.
DJV-Webinar mit Constanze Hacke
Dokumentarfilmer: Erschütternd niedrige Einkommen
Die Arbeitsgemeinschaft der Dokumentarfilmer hat die Einkommen der Berufsgruppe untersucht. Ergebnis: Durchweg prekäre Einkommen.
Sprechen Sie mehr über sich - mit den DJV-Meldungen!
Der DJV stellt für seine Mitglieder neue Mittel zur Selbstvermarktung bereit. Mit einem Kommunikationsfeld können sie Mitteilungen über aktuelle Projekte, neue berufliche Positionen oder auch einfach Adressänderungen mitteilen -...
Heute Webinar: Journalisten in Krieg & Krise
Anmeldung noch möglich
Webinar: Verwertungsgesellschaft Wort - alles was Sie wissen müssen
Die VG Wort, das unbekannte Wesen? Der DJV lässt die Experten referieren.
Vorsorgen ist besser
Wie freie Journalisten ihre Rente aufpeppen können, erklärt Michael Hirschler vom Deutschen Journalisten-Verband.
Schon gewusst?Rund 60 Prozent aller Freien arbeiten aus Überzeugung hauptberuflich frei, 40 Prozent sind als Freie tätig, weil sie keine Anstellung finden (Quelle: DJV-Umfrage 2014).
Schon gewusst?Rund 60 Prozent aller Freien arbeiten aus Überzeugung hauptberuflich frei, 40 Prozent sind als Freie tätig, weil sie keine Anstellung finden (Quelle: DJV-Umfrage 2014).
freienblog
Weitere interessante Themen
Selbstverlag
Ihr eigenes Buch machen, also eBook oder Printexemplar, mit vonjournalisten.de
...mehr
DJV, Verband der Freien
Über 15.000 Freie sind Mitglied im DJV. Warum, steht in unserem Flyer.
...mehr