Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

News für Freie

Steuern

Kleinbetragsrechnungen jetzt bis 250 Euro

04.04.2017

Änderung bei der Umsatzsteuer, rückwirkend zum 1. Januar 2017

Die Ausstellung von Rechnungen soll etwas leichter werden. Der Bundestag hat den Maximalbetrag für Kleinbetragsrechnungen von 150 Euro auf 250 Euro erhöht. Dazu wurde die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung geändert. Die Änderungen treten in Kürze mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt rückwirkend zum 1.  Januar 2017 in Kraft.

Worum geht es genau?


Eine Rechnung muss normalerweise folgende Angaben enthalten:
    
1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
   
2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
   
3. das Ausstellungsdatum,
   
4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
   
5. die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
   
6. den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1 den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt,
   
7. das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,
   
8. den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt,
   
9. in den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5 einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers und
   
10. in den Fällen der Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger oder durch einen von ihm beauftragten Dritten gemäß Absatz 2 Satz 2 die Angabe "Gutschrift".

Bei einer Kleinbetragsrechnung genügt dagegen in Zukunft (ab Verkündung des Gesetzes):

Eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 250 Euro nicht übersteigt, muss mindestens folgende Angaben enthalten:
   
1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
   
2. das Ausstellungsdatum,
   
3. die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung und
   
4. das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.



Michael Hirschler, hir@djv.de

News für Freie

Insolvenzen

Sollen wir jetzt noch Medien beliefern? Die sonderbare Welt der freien Journalisten

16.11.12

Nachrichtenagenturen und Traditionszeitungen fallen, schon bricht überall die medienübliche Panik aus. Unruhe auch und gerade bei den Freien.

Vermarktung

Auftraggeber kennenlernen: Die Presseporträts

08.11.12

Sie suchen Auftraggeber in der Zeitschriftenbranche? Einen schnellen Überblick gibt es in den "Presseporträts".

Sicherheit

Training für Einsätze in Krisen- und Kriegsgebieten

08.11.12

Eine freiwillige Versicherung in der Verwaltungsberufsgenossenschaft macht ohnehin Sinn. Erst recht aber, weil sie Trainings für Journalisten anbieten.

journalist.de

Der Kodex

07.11.12

Wie gehen fest angestellte und freie Journalisten miteinander um? Der DJV hat auf seinem Verbandstag einen Verhaltenskodex verabschiedet – der dabei helfen soll, fair zusammenzuarbeiten.

DJV-Verbandstag

Über 140 freie Journalisten auf dem großen DJV-Journalistentreffen

07.11.12

Fast die Hälfte der Delegierten zum großen Jahrestreffen der deutschen Journalisten arbeitet frei. Die Beschlüsse der Tagung widmen sich in vielen Anträgen den Problemen der Freien.

Urheberrecht

freienblog: Warum auch die Bildjournalisten eine Schutzfristverlängerung brauchen

04.11.12

Die Bundesregierung unternimmt etwas für Musiker. Die Bildjournalisten schauen zu.

Bildung

Selbständig mit Kind: DJV-Webinar 9.11.

01.11.12

DJV-Webinar mit Constanze Hacke

Soziales

Dokumentarfilmer: Erschütternd niedrige Einkommen

26.10.12

Die Arbeitsgemeinschaft der Dokumentarfilmer hat die Einkommen der Berufsgruppe untersucht. Ergebnis: Durchweg prekäre Einkommen.

DJV-Mitgliederservice

Sprechen Sie mehr über sich - mit den DJV-Meldungen!

25.10.12

Der DJV stellt für seine Mitglieder neue Mittel zur Selbstvermarktung bereit. Mit einem Kommunikationsfeld können sie Mitteilungen über aktuelle Projekte, neue berufliche Positionen oder auch einfach Adressänderungen mitteilen -...

Absicherung

Heute Webinar: Journalisten in Krieg & Krise

25.10.12

Anmeldung noch möglich

Weiterbildung

Webinar: Verwertungsgesellschaft Wort - alles was Sie wissen müssen

24.10.12

Die VG Wort, das unbekannte Wesen? Der DJV lässt die Experten referieren.

journalist.de

Vorsorgen ist besser

18.10.12

Wie freie Journalisten ihre Rente aufpeppen können, erklärt Michael Hirschler vom Deutschen Journalisten-Verband.

News 793 bis 804 von 858

Schon gewusst?Rund 60 Prozent aller Freien arbeiten aus Überzeugung hauptberuflich frei, 40 Prozent sind als Freie tätig, weil sie keine Anstellung finden (Quelle: DJV-Umfrage 2014).

Auch bei der EU in Brüssel sind viele Freie unterwegs - nicht immer freiwillig frei. Foto: Hirschler

Schon gewusst?Rund 60 Prozent aller Freien arbeiten aus Überzeugung hauptberuflich frei, 40 Prozent sind als Freie tätig, weil sie keine Anstellung finden (Quelle: DJV-Umfrage 2014).

freienblog

Weitere interessante Themen

Newsletter

Cookie Einstellungen