News für Freie
Mit dem Zoll gegen die Scheinselbständigkeit - Rechtsgrundlagen
Warum die Zollverwaltung in den (Medien-)Betrieben recherchieren darf
Die neuen gesetzlichen Vorschriften betreffen auch Arbeitgeber, die Scheinselbständige beschäftigen. Freie also, die keine sind. Denn im Rahmen der Prüfung der Mindestlohnzahlungen wird der Zoll auch untersuchen, ob freie Mitarbeiter mit freien Werk- oder Dienstverträgen nicht in Wirklichkeit Beschäftigte sind, also bisher rechtlich gesehen schwarzarbeiten. Wenn der Arbeitgeber keine Fakten für die Selbständigkeit liefert, wird der Zoll von einer Sozialversicherungspflicht ausgehen. Das führt neben einer Geldbuße oder einem Strafverfahren für den Arbeitgeber auch zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Kann der Arbeitgeber die Freien an den Nachzahlungen beteiligen? Meistens nicht. Die "falschen Freien" werden bei Rückforderungen geschützt. Die Sozialversicherungsbeiträge sind zum wesentlichen Teil vom Arbeitgeber zu zahlen. Das regelt § 28 g Sozialgesetzbuch IV. Danach dürfen Beschäftigte nur begrenzt zur Kasse gebeten werden. Konkret darf der Arbeitgeber Geld nur "bei den drei nächsten Lohn- oder Gehaltszahlungen" abziehen, die auf die Feststellung der Nachzahlung folgen. Auch muss er dabei die geltenden Pfändungsfreigrenzen beachten. Wer schon nicht mehr im Betrieb tätig ist, muss dagegen überhaupt keine Beteiligung fürchten. Hier trägt der Arbeitgeber alle Kosten der Nachzahlung alleine.
Wer als "falscher Freier" vom Zoll entdeckt worden ist, sollte natürlich auch einen Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber einfordern. Zur Ausgabe eines Arbeitsvertrags ist der Arbeitgeber schon durch das Nachweisgesetz verpflichtet. Verweigert der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag oder erklärt nunmehr die Kündigung oder einfach das "Ende" der Zusammenarbeit, sollten die Betroffenen den Rechtsschutz ihres DJV-Landesverbandes einschalten. Dann heißt es: Klage auf Feststellung eines Arbeitsverhältnisses und Klage auf Kündigungsschutz. Das Verfahren wird vor dem Arbeitsgericht durchgeführt, wo es zeitnahe Verhandlungs- und Entscheidungstermine gibt.
Die Zuständigkeit des Zolls ergibt sich aus dem § 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und dem § 14 Mindestlohngesetz. Diese Gesetze erklären die Verletzung der Vorschriften über die Meldepflichten für Ordnungswidrigkeiten und sehen dafür Bußgelder vor. Darüber hinaus liegt nach § 266a Strafgesetzbuch in der Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen eine Straftat. Ebenfalls als Straftat gilt nach dieser Regelung auch die Nichtmeldung oder unvollständige/unrichtige Angabe von versicherungsrelevanten Tatsachen. Der Zoll hat insoweit auch die gleichen Befugnisse wie Polizeivollzugsbeamte, - seine Mitarbeiter gelten als "Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft", § 14 Wer übrigens unzweifelhaft als Selbständiger einzustufen ist und über die Künstlersozialversicherung versichert ist, wird in der Regel nicht von Maßnahmen betroffen sein. Dieser Personenkreis wird aber voraussichtlich vermehrt mit Rückfragen der Arbeitgeber oder auch des Zolls rechnen müssen, bei denen geprüft wird, ob die Selbständigkeit vorliegt. Wer nicht in Rechtsunsicherheit bleiben will, kann natürlich auch von sich aus die Selbständigkeit von der Deutschen Rentenversicherung feststellen lassen, hier ist die Clearingstelle zuständig (clearingstelle. Ausnahme wiederum: Wer echt selbständig tätig ist, dabei einen Auftraggeber mit einem Umsatzanteil von über 80 Prozent hat und NICHT über die Künstlersozialversicherung versichert ist. Diese bei der "Rente" unversicherten Personen sind in der Regel als arbeitnehmerähnliche Selbständige in der Deutschen Rentenversicherung versicherungspflichtig (sofern sie nicht schon in der Künstlersozialkasse versichert sind) und müssten sehr viel selbst nachzahlen. Konkret den vollen Rentenbeitrag von (derzeit 18,7 Prozent) für das aktuelle Jahr sowie die vorherliegenden vier Jahre, also fast ein ganzes Jahreshonorar als Rentennachzahlung. Wer also arbeitnehmerähnlicher Selbständiger ist, weder über den Arbeitgeber noch die Künstlersozialversicherung versichert ist, sollte sich schleunigst beim DJV beraten lassen und anschließend in die Deutsche Rentenversicherung DJV-Mitglieder sollten sich im Falle von entsprechenden Prüfungen und neuen Einstufungen vom Rechtsschutz ihres Landesverbandes beraten lassen. Soweit es um Grundsatzfragen geht, steht auch die DJV-Bundesgeschäftsstelle (Referat Freie, hir@djv.de, Telefon 0228/2017218) für Mitglieder als Ansprechpartner zur Verfügung.
Dieses Info ist auch als PDF sowie im Format EPUB abrufbar: Tipps für Freie als PDF / Tipps für Freie als EPUB
Michael Hirschler
News für Freie
Dokumentarfilmer: Erschütternd niedrige Einkommen
Die Arbeitsgemeinschaft der Dokumentarfilmer hat die Einkommen der Berufsgruppe untersucht. Ergebnis: Durchweg prekäre Einkommen.
Sprechen Sie mehr über sich - mit den DJV-Meldungen!
Der DJV stellt für seine Mitglieder neue Mittel zur Selbstvermarktung bereit. Mit einem Kommunikationsfeld können sie Mitteilungen über aktuelle Projekte, neue berufliche Positionen oder auch einfach Adressänderungen mitteilen -...
Heute Webinar: Journalisten in Krieg & Krise
Anmeldung noch möglich
Webinar: Verwertungsgesellschaft Wort - alles was Sie wissen müssen
Die VG Wort, das unbekannte Wesen? Der DJV lässt die Experten referieren.
Vorsorgen ist besser
Wie freie Journalisten ihre Rente aufpeppen können, erklärt Michael Hirschler vom Deutschen Journalisten-Verband.
Webinar Krieg & Krise - die richtigen Versicherungen für Freie
Am 25. Oktober diskutieren wir per Internet das Thema, wie freie Journalisten sich am besten absichern für Kriegs- und Krisensituationen.
Verwertungsgesellschaft WORT - Webinar zum Thema
Alles was Sie wissen müssen zur VG WORT
Freie ab 55 Jahren: 5.000 Euro fürs Alter von der VG Wort
Der Stiftungsrat der Stiftung Autorenversorgungswerk der VG WORT hat die seit 2010 gültigen Richtlinien für die Gewährung eines einmaligen Zuschusses zur Alterssicherung (AVW II) geändert, um die Teilnahmemöglichkeiten zu...
Deckungszusagen und Vorkasse bei dapd - für Einzelaufträge
Es gibt bei einigen Freien Post. Vom dapd-Geschäftsführer.
Mailingliste für dapd-Freie
Der DJV bietet seinen Freien die Möglichkeit, sich per Mailingliste zum Thema dapd auszutauschen. Die Liste wendet sich sowohl an Wort-Freie wie an Bildjournalisten.
Mit dem "Bargeschäft" weiter Beiträge an dapd liefern
Was sollen Freie, insbesondere auch Bildjournalisten machen, wenn sie weiterhin Bestellungen von dapd erhalten?
Was gilt bei Insolvenz für Pauschalisten und andere Freie?
dapd hat zahlreiche freie Mitarbeiter beschäftigt und erst in den letzten Monaten die Zahl der so genannten Pauschalisten noch einmal aufgestockt. Doch Insolvenzgeld gibt es nur für Arbeitnehmer.
Schon gewusst?Service, von dem gerade freie Journalisten profitieren, bietet die DJV-Verlags- und Service-GmbH. Fachliteratur, Soft-/Hardware, günstige Konditionen bei Autovermietern und Hotels.
Schon gewusst?Service, von dem gerade freie Journalisten profitieren, bietet die DJV-Verlags- und Service-GmbH. Fachliteratur, Soft-/Hardware, günstige Konditionen bei Autovermietern und Hotels.
freienblog
Weitere interessante Themen
Selbstverlag
Ihr eigenes Buch machen, also eBook oder Printexemplar, mit vonjournalisten.de
...mehr
DJV, Verband der Freien
Über 15.000 Freie sind Mitglied im DJV. Warum, steht in unserem Flyer.
...mehr