Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

News für Freie

Corona-Krise

Neustarthilfe und Betriebskostenhilfe wird verbessert

21.01.2021

Coronahilfen: Die Neustarthilfe wird auf bis zu 7.500 Euro erhöht und "Bezugsrahmen" von 25 auf 50% erhöht. Wer z.B. einen Umsatz von 20.000 Euro hat, erhält jetzt 5.000 Euro. Zahlungen sollen jetzt auch für unständig Beschäftigte möglich sein.

Hier die angekündigten Verbesserungen im Detail:


-Soloselbstständige können im Rahmen der Überbrückungshilfe III statt einer Einzelerstattung von Fixkosten eine einmalige Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) ansetzen.
-Die Neustarthilfe steht Soloselbstständigen zu, die ihr Einkommen im Jahr 2019 zu mindestens 51 Prozent aus ihrer selbstständigen Tätigkeit erzielt haben.
-Auch sogenannte unständig Beschäftigte können die Neustarthilfe beantragen. Damit soll insbesondere Schauspielerinnen und Schauspielern geholfen werden, die häufig sowohl Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit als auch aus unständiger Beschäftigung beziehen. Einkünfte aus unständiger Beschäftigung werden insoweit den Umsätzen aus Soloselbstständigkeit gleichgestellt. Da auch viele Freie bei Rundfunkanstalten unständig arbeiten, können sie hier unter Umständen anspruchsberechtigt sein. Allerdings gelten solche Freien, die mit Arbeitslosenversicherungsbeiträgen von der Rundfunkanstalten beschäftigt werden, rein sozialversicherungsrechtlich nicht als unständig Beschäftigte. Es kommt daher auf weitere Ausführungsvorschriften der Bundesregierung an, um beurteilen zu können, welche Freien unter diese Regelung fallen.
-Die volle Betriebskostenpauschale erhält, wessen Umsatz im Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 im Vergleich zu einem sechsmonatigen Referenzumsatz 2019 um 60 Prozent oder mehr zurückgeht.
-Die Bedingungen der einmaligen Betriebskostenpauschale werden verbessert. Sie wird auf 50 Prozent des Referenzumsatzes verdoppelt; bisher waren 25 Prozent vorgesehen. Der Referenzumsatz beträgt im Regelfall 50 Prozent des Gesamtumsatzes 2019. Damit beträgt die Betriebskostenpauschale normalerweise 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019. Für Antragsteller*innen, die ihre selbstständige Tätigkeit erst ab dem 1. Januar 2019 aufgenommen haben, gelten besondere Regeln. Die maximale Höhe beträgt 7.500 Euro; bisher waren 5.000 Euro vorgesehen. Bei einem Umsatz von 20.000 Euro (Durchschnittsumsatz in der Künstlersozialkasse) werden also 5.000 Euro Neustarthilfe gezahlt (50 Prozent des Referenzumsatzes für sechs Monate 2019 /10.000 Euro).
-Die Betriebskostenpauschale wird zu Beginn der Laufzeit als Vorschuss ausgezahlt, auch wenn die konkreten Umsatzeinbußen während der Laufzeit Januar 2021 bis Juni 2021 noch nicht feststehen. Sollte der Umsatz während der sechsmonatigen Laufzeit bei über 40 Prozent des sechsmonatigen Referenzumsatzes liegen, sind die Vorschusszahlungen anteilig zurückzuzahlen.
-Der Zuschuss zu den Betriebskosten wird nicht auf Leistungen der Grundsicherung angerechnet und auch nicht bei der Ermittlung des Einkommens zur Bestimmung des Kinderzuschlags berücksichtigt.
-Es handelt sich – wie bei den anderen Zuwendungen der Überbrückungshilfe – um einen steuerbaren Zuschuss.

Quelle: Bundesfinanzministerium

News für Freie

Netzfreiheit

Kein Quellenschutz für Forenbeiträge?

19.02.13

Wer in Internetforen Kritik übt, muss damit rechnen, dass die kritisierte Person oder Firma die Offenlegung seiner Daten verlangen kann.

DJV-news 288

Durchsuchungen, Flächentarife, Trauermarsch

08.02.13

Durchsuchung: Attacke gegen freie Fotografen | DJV steht zu Flächentarifverträgen | Meinungsvielfalt zu Grabe getragen | G+J: DJV appelliert an soziale Verantwortung | sh:z übernimmt Anzeigenblätter | Einmalzahlung für...

Faire Honorare

Schlichterspruch zu Bildhonoraren an Tageszeitungen liegt vor

07.02.13

Mit einem Schlichterspruch endet vorläufig das mehr als neun Jahre lange Ringen um faire Honorare für Bildbeiträge in Tageszeitungen.

Honorare

Noch länger warten auf den Zahlungseingang?

30.01.13

Eine gut gemeinte EU-Richtlinie ist in deutsches Recht umzusetzen. Und kann zu Verschlechterungen für freie Journalisten führen. Die Details.

journalist.de

Vom Grundlagenkurs bis zur Datenvisualisierung

29.01.13

Schon mal eine anonyme E-Mail-Adresse zurückverfolgt? Eine Tabelle voller Daten in eine interaktive Grafik verwandelt? Der journalist-Seminarkalender ist aktualisiert.

Westfälische Rundschau

Informationsveranstaltung für Freie am 29.1.

25.01.13

Die Schließung der WR als Zeitung mit eigener Redaktion und eigenen freien Mitarbeitern wirft viele Fragen auf. Der DJV NRW informiert in Haus Busch, Hagen.

journalist.de

Was der neue Rundfunkbeitrag kostet

23.01.13

Die Rundfunkgebühr ist abgeschafft. Seit Anfang des Jahres ist der Rundfunkbeitrag fällig. Was die Umstellung die freien Journalisten kostet, hat DJV-Referent Michael Hirschler nachgerechnet.

Europa

The Charter of Freelance Rights

22.01.13

Die Europäische Journalisten-Föderation (der DJV ist dort Mitglied) veranstaltet am 5. Februar ein Webinar zum Thema Mindeststandards für den Umgang mit freien Journalisten. Die Seminarsprache ist Englisch.

Urheberrecht

Piraten - Ihr versklavt uns

21.01.13

Junge Autorin klagt eBook-Piraten an.

Soziales

Krankengeld für Freie an Rundfunkanstalten - Änderungsvorstoß im Bundestag

18.01.13

Rund 100.000 unständig Beschäftigte haben seit der Krankengeldreform ihren Anspruch auf Krankengeld verloren. Die Grünen fordern jetzt eine Reform.

Unfaire Urheberrechtsregelungen

Warnung vor neuem Vertrag bei Biefelder Verlag GmbH & Co KG

11.01.13

Der DJV warnt freie Journalisten vor einem neuen Vertrag der Biefelder Verlag GmbH & Co KG. Der Fachverlag gibt zahlreiche Fachzeitschriften heraus, so beispielsweise Titel wie „Sonne Wind & Wärme“.

journalist.de

Schöner Schein

10.01.13

Das Magazin Quality berichtet über schöne und teure Dinge. Weniger Wert legt man anscheinend auf die Zahlungsmoral. Mehrere freie Mitarbeiter warten auf ihre Honorare.

News 745 bis 756 von 858

Schon gewusst? Der DJV erteilt nicht nur kostenlose Rechtsberatung für Mitglieder, sondern auch kostenlosen Rechtsschutz in Berufsfragen. Für mehrere hunderttausend Euro im Jahr. Rechtsschutz - ein Angebot, das viele andere Verbände nicht bieten.

Auch vor den Sozialgerichten für Freie unterwegs ist der DJV. Foto: Hirschler

Schon gewusst? Der DJV erteilt nicht nur kostenlose Rechtsberatung für Mitglieder, sondern auch kostenlosen Rechtsschutz in Berufsfragen. Für mehrere hunderttausend Euro im Jahr. Rechtsschutz - ein Angebot, das viele andere Verbände nicht bieten.

freienblog

Weitere interessante Themen

Newsletter

Cookie Einstellungen