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Vergütungen

Verwertungsgesellschaft setzt faire Vergütungen bei Verlagen durch (aktualisierte Version)

23.04.2020

Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst will jetzt mit klarer juristischer Kante dafür sorgen, dass Schulbuchverlage faire Vergütungen an Urheberinnen und Urheber zahlen. Denn diese Verlage nutzen offensichtlich seit 2018 Fotos und Illustrationen, ohne dafür die vorgeschriebene faire Vergütung zu zahlen!

Was bisher geschah: die Verwertungsgesellschaft hatte bereits seit dem Jahr 2018 versucht, mit dem Verband Bildungsmedien (VBM) über eine vertragliche Abgeltung von Fotografien und Illustrationen in Schulmedien nach dem neuen Vergütungsanspruch gemäß §§ 60b, 60h Urheberrechtsgesetz zu verhandeln. Doch Pustekuchen: Der VBM hatte die ursprünglich vereinbarte einvernehmliche Klärung der offenen Rechtsfragen über ein Gesamtvertragsverfahren kurz vor Weihnachten überraschend abgelehnt.

Der Bild-Kunst bleibt jetzt nichts anderes übrig, als die Ansprüche direkt gegenüber den einzelnen Verlagen geltend zu machen. Bei der Verwertungsgesellschaft geht daher sprichwörtlich die Post ab. So sieht der Schlachtplan in internen Rundschreiben aus, das dem DJV vorliegt:

"Wir werden alle relevanten Verlage zunächst über die rechtlichen Grundlagen informieren und dabei konkrete Auskunftsersuchen über Nutzungen von Fotos und Illustrationen ankündigen. Diese Auskunftsersuchen werden den einzelnen Verlagen dann in einem zweiten Schritt zugeleitet."

Was will die "Bild-Kunst" genau von den Verlagen wissen?


Hier heißt es: "Die Verlage sollen uns alle notwendigen Informationen mitteilen, die wir benötigen, um auf Basis des sachnächsten Tarifs für Bücher und Broschüren bei der Nutzung von Werken der Bildenden Künste Forderungen berechnen zu können."

Was passiert, wenn die Verlage weiterhin nicht auf "fair play" umschalten?

Die "Bild-Kunst": "Gehen die erwünschten Informationen nicht ein, wird zunächst nochmals mit Fristsetzung erinnert. Läuft auch diese Frist fruchtlos aus, soll eine Stufenklage auf Auskunft und Zahlung erhoben werden."

Worauf müssen Fotojournalistinnen und Fotojournalisten jetzt achten?

Es kann auf Grund der Aktion der Verwertungsgesellschaft jetzt durchaus dazu kommen, dass Verlage eines versuchen: Ihre Urheberinnen und Urheber zum Abschluss neuer Verträge zu zwingen, mit denen der Eindruck vermittelt werden soll, dass die angemessene Vergütung irgendwie doch schon in bisherigen Zahlungen enthalten sei. Hier sagt der DJV ganz klar: Haltet dagegen, Kolleginnen und Kollegen und unterschreibt nicht einfach neue Verträge. Informiert den DJV über jeden neuen Passus oder jedes "harmlose" Schreiben eines Verlags.

Was meint wohl die Politik dazu?

Die Politik hatte die Sachen mit dem Urheberrecht-Wissensgesellschafts-Gesetze vom 1.3.2018 eigentlich gut gemeint. Wissenschaft und Schulen sollten einfacher Sammelwerke unter Verwendung zahlreicher Quellen verlegen können, ohne erst für jede Verwendung eine Genehmigung einholen zu müssen. Faktisch bedeutet diese großzügige Regelung: Fotografinnen und Fotografen müssen tatenlos zusehen, wie ihre Fotos einfach so in allen möglichen Zusammenstellungen kostenlos verwendet werden! Einziger Ausgleich: nur Verwertungsgesellschaften können für eine angemessene Vergütung der Betroffenen streiten. Doch wie zu sehen ist, denken die Interessenvertretungen der Schulbuchverlage überhaupt nicht daran, eine angemessene Vergütung festzulegen! Das war sicherlich nicht im Sinne des Gesetzgebers.

Schafft das Gesetz doch wieder ab!

Was viele nicht wissen: das Gesetz selbst war schon bei seiner Einführung so fragwürdig, dass es nur befristet in Gang gesetzt wurde. Es gilt erst einmal nur bis Ende Februar 2023!
Um zu klären, ob es überhaupt geeignet ist, gibt es zudem eine klare gesetzliche Regelung zum Ablauf dieser Beurteilung: "Die Bundesregierung erstattet vier Jahre nach Inkrafttreten des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes dem Deutschen Bundestag Bericht über die Auswirkungen", heißt es in § 142. Es wird also zu überlegen sein, ob die Bundesregierung demnächst dazu aufgefordert werden sollte, die Blockadehaltung der Verlage zum Anlass zu nehmen, die gesamte Regelung wieder abzuschaffen. Denn diese Haltung: "Wir verwenden gerne, zahlen aber nicht dafür" ist der Beweis dafür, dass solche "Kulanzregelungen im Urheberrecht" nur zu Nachteilen der Betroffenen führen.



MH

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