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Bildjournalisten

Urheberrecht

Auf ein (Malz-)Bier für "Fotografen haben Namen"

09.04.2013

Was es zu beachten gibt, wenn Sie uns beim Auswerten helfen. Hilfe auch von Schülerzeitungsredakteuren erwünscht.


Heute, am 9. April 2013, ist der Überraschungs-Stichtag für die Auswertung, ob Tageszeitungen den Namen der Urheber beim Foto nennen. Die Aktion heißt "Fotografen haben Namen".

Da die Freiwilligen-Teams des DJV nicht jede Regional- und Lokalzeitung in Deutschland erfassen können, freuen wir uns über jede/n freiwillige/n Helfer/in zwischen sechs und sechsundneunzig Jahren.

Bei einem (Malz-, für die Jüngeren)Bier lässt es sich dann gemütlich auswerten, zu Hause (für die Jüngeren) oder in der Stammkneipe, damit mal wieder alle etwas zu staunen haben.

Denn das Urheberrecht von Fotografen, an das sich viele Zeitungen immer noch nicht halten, ist eigentlich kinderleicht:

Korrekt ist es, wenn der Name der Fotografen am Bild steht oder jedenfalls so auf der Seite oder im Extremfall im Impressum, wenn der Fotograf dem Bild zugeordnet werden kann. Auch wenn es am besten wäre, wenn der volle Vor- und Nachname des Fotojournalisten genannt wäre, genügt es (jedenfalls in der Auswertung 2013), wenn der Nachname genannt wird. Kürzel sind in Ordnung, wenn sie zumindest mit Hilfe des Impressums die Zuordnung zum Namen ermöglichen. Nicht in Ordnung sind reine Agenturbezeichnungen wie dpa,  Reuters oder Sven Simon.

Keine Urhebername ist übrigens auch "Stringer", denn das bedeutet auf Englisch nichts anderes als "freier Mitarbeiter". Entsprechend sind "FM" oder "Red." keine ausreichenden Bezeichnungen.

Manchmal gibt es Bedenken, es könne doch ein Urheber ganz bewusst auf seinen Namen verzichtet haben oder eben nur seine Agentur erwähnt wissen. Das mag so sein. Die DJV-Auswertung muss allerdings mit solchen Unschärfen leben. Es geht vom Ansatz her nicht um eine hundertprozentige, wissenschaftliche Auswertung, sondern die Ermittlung eines relativen Wertes, der statistisch gesehen immer noch aussagekräftig genug ist.

Das Ergebnis bitte sortieren nach: - Richtig
- Falsch
- Unklar
- Gesamtzahl
Das Ergebnis bitte zusammen mit dem Belegexemplar schicken an den DJV, Bennauerstraße 60, 53115 Bonn, zu Händen Frau Hobe. Vorab bitte schon per E-Mail das Ergebnis an hob@djv.de senden. Portokosten werden auf Wunsch erstattet.

Gerne unterstützt der DJV übrigens Mitglieder, die Zeitungen wegen der fehlenden Namensnennung verklagen wollen. Denn für jedes Bild ohne Namen gibt es noch einmal 100 Prozent des Honorars. Jedenfalls für die letzten drei Jahre. Da kann einiges zusammenkommen. Natürlich sollten nur diejenigen klagen, die auf diese Zeitung anschließend verzichten können. Denn mit Fairness ist nicht zu rechnen: Wer klagt, wird meist rausgeworfen. Deswegen versucht der DJV es weiterhin vornehmlich mit Aktionen zur Bewusstseinserweitung von Verlagsgeschäftsführungen...

Michael Hirschler, hir@djv.de

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