Bildjournalisten
Bildungszuschuss können auch Selbständige nutzen
Bis zu 500 Euro vom Staat für Weiterbildung
Die genauen Bedingungen: Es geht um Erwerbstätige (auch Selbständige), die - mindestens 25 Jahre alt sind,
- mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und
- über ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen.
Klar ist für Selbständige, dass mit dem Einkommen nur der Gewinn gemeint ist, also die Honorare nach Abzug der Betriebsausgabe. Damit dürften gerade viele freie Journalisten antragsberechtigt sein, deren Einkommen häufig 20.000 Euro Gewinn nicht erreicht.
Mehr Infos gibt es auf der Seite Bildungspraemie.info sowie in einer PDF der Bundesregierung zum Thema. MH
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