Bildjournalisten
Downloadgebühren bei Axel Springer - noch kein neuer Stand
Zur Frage, inwieweit Downloadgebühren geltend gemacht werden können
Nach wie vor sollten DJV-Mitglieder auf der Geltendmachung von Nebenkosten für ihren Aufwand bestehen, wenn ihr Kostenkonzept das entsprechend vorsieht. Ein neues Verhandlungsgespräch zwischen Springer und DJV hat bisher nicht stattgefunden.
Der Axel Springer Verlag kann nach DJV-Auffassung seine Lieferanten nicht einseitig dazu zwingen, mit welchen Berechnungskonzepten diese Preise und Aufwand abrechnen. Derartige Konditionendiktate sind kartellrechtlich unzulässig und verstoßen darüber auch gegen die Vergütungsregeln, die zwischen Verlegerverbänden und Gewerkschaften für hauptberufliche freie Journalisten gelten. Diese sehen den Ersatz von Aufwand vor, zu dem auch die digitalen Bereitstellungskosten zählen.
Die Beibehaltung der eigenen, von einander unabhängigen und nicht von einem Großabnehmer diktierten Konditionen ist auch die Auffassung vieler anderer Lieferanten, bildagenturmäßiger Anbieter und Verbände. Für eine Reihe von Anbietern ist es schlichtweg eine Frage der weiteren wirtschaftlichen Existenz.
Der DJV prüft weiterhin die Einschaltung des Kartellamtes, sollte Axel Springer erneut mit Drohschreiben und vergleichbaren Stellungnahmen gegenüber seinen Lieferanten agieren. Selbstverständlich ist es jedem Akteur der Bildbranche unbenommen, auch eigenständig mit einer Beschwerde an das Kartellamt heranzutreten.
Michael Hirschler, hir@djv.de
Andere News/Infos
News-Übersicht für Bildjournalisten
Verwertungsgesellschaft setzt faire Vergütungen bei Verlagen durch (aktualisierte Version)
Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst will jetzt mit klarer juristischer Kante dafür sorgen, dass Schulbuchverlage faire Vergütungen an Urheberinnen und Urheber zahlen. Denn diese Verlage nutzen offensichtlich seit 2018 Fotos...
Neue Ausgabe der Honorarkalkulation "BILDHONORARE 2020" erschienen
(PM-BVPA) – Die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (mfm) ermittelt jährlich die marktüblichen Honorare für Fotonutzungen in Deutschland und gibt diese unter dem Titel „Bildhonorare“ als Broschüre heraus. Ab sofort ist nun...
Webinar: „mfm-BILDHONORARE“ - Kalkulationsgrundlage für Online-Medien
Berlin, 15. April 2020 (PM BVPA/red.) – Wie können Fotos problemlos verwendet werden? Welche Vereinbarungen werden normalerweise mit Fotoagenturen und anderen Fotolieferanten geschlossen und wie berechnen sich Fotopreise? Auf...
Podcast/Video des Gesprächs "Gesundheitsschutz im Journalismus" jetzt abrufbar
Wie können sich Journalistinnen und Journalisten in Corona-Zeiten wirksam schützen, sich selbst und auch andere, mit denen sie zusammenarbeiten oder denen sie bei Recherchen oder Filmaufnahmen begegnen? Wie kann die Arbeit in...
Über neue Kulturformen berichten
Der Deutsche Journalisten-Verband ruft die Redaktionen dazu auf, stärker als bisher über die zahlreichen kulturellen Aktivitäten zu berichten, die trotz der Coronakrise vor allem in den Städten stattfinden.
Aufzeichnung von Webinar "Corona und die Freien" jetzt abrufbar
Die Aufzeichnung des Webinars "Corona und die Freien" vom 15. April 2020 ist jetzt abrufbar. Wichtig: Schneller geht es natürlich, wenn Sie einfach die aktuellen "Tipps für Freie" lesen.Download:YouTube...
"Tipps für Freie zu Corona" - Webinar-Aufzeichnung online abrufbar (u.a. YouTube)
Der DJV stellt auf djv.de in einem ausführlichen "Tipps für Freie" die wichtigsten Hinweise für Freie zur Verfügung (hier abrufbar, PDF). Darüber hinaus gibt es auch den "Corona-Ticker"...
Regelungen bei der Freiwilligen Arbeitslosenversicherung vorübergehend erleichtert
Selbständige, die in die "Freiwillige Arbeitslosenversicherung" einzahlen, erhalten wegen der Corona-Krise eine Erleichterung bei den Versicherungsregeln. Sie können sich bis zum 30. September arbeitslos melden, ohne...
Update zu "Freie und Corona" vom 3. April 2020
Die Informationen für Freie zum Thema Corona-Förderung, Sozialansprüche, Rechtsfragen und Versicherungen sind jetzt wieder aktualisiert worden und unter djv.de als PDF abrufbar.