Bildjournalisten
e-hots***.com-Seite nicht aufrufen
Internetseite sorgt für Aufregung bei Bildjournalisten
Aufregung unter Bildjournalisten: Auf einer Internetseite mit pornographischen Anzeigen finden sich ihre Fotos oder Bilder, auf denen sie sich selbst befinden.
Der DJV prüft den Fall juristisch, rät aber auch vom testweisen Besuch der Seite ab. Denn die Seite erzeugt die gesuchten Inhalte erst, wenn der eigene Name in der Suchfunktion eingegeben wird.
Das gilt allerdings grundsätzlich für jeden Suchbegegriff oder Namen, der dort eingegeben wird.
Vermutlich handelt es sich nicht einmal um eine dauerhafte Seite; dazu kann der HTML-Code untersucht werden. Die Seite erzeugt sich wohl eher erst (und nur) im Moment der Eingabe und nutzt möglicherweise Funktionen der Google Bildsuche.
Kann das zulässig sein? Wobei der Anbieter wohl in den USA sitzt?
Das ganze Thema kommt der Diskussion um das Leistungsschutzrecht recht nahe: Kann man den Bereitsteller einer (Such-)Funktion bereits als Nutzer ansehen, oder handelt es sich um, weil vorübergehend erzeugte "Seiten", de facto Ergebnisanzeigen, um das lizenzfreie Ergebnis einer Suchmaschine?
Die Google Bildsuche wurde vom Bundesgerichtshof für legal gehalten. Es wäre denkbar, dass man in diesem Fall ein anders gelagertes Urteil erreichen könnte. Dann könnten allerdings der Klageweg und/oder die Vollstreckbarkeit problematisch sein, da es sich vermutlich um ein US-Angebot handelt, und dort herrscht "fair use", das heißt mehr solcher Nutzungen sind unter Umständen zulässig. Es gibt also keine schnelle juristische Antwort.
Natürlich könnten auch deutsche Internetprovider in Haftung genommen werden, was aber auch Zeit kostet. Einfacher könnte es sein, die Google Bildsuche zur Sperrung von Zugriffen durch die Seite aufzufordern.
Der DJV informiert weiter über den Fall.
Michael Hirschler, hir@djv.de
Andere News/Infos
News-Übersicht für Bildjournalisten
Lage ist alarmierend
Die wirtschaftliche Situation freier Journalistinnen und Journalisten ist ein Jahr nach Ausbruch der Corona-Pandemie alarmierend.
Verlässliche Konstante in Krisenzeiten: mfm-BILDHONORARE 2021 erschienen!
Die jährlich von der mfm ermittelten marktüblichen Honorare für Fotonutzungen in Deutschland werden in der Publikation „mfm-BILDHONORARE“ veröffentlicht. Die Ausgabe 2021 ist ab sofort in der gedruckten Version und auch im...
Soziale Lage in der Film- und Fernsehbranche wird untersucht
Eine aktuelle Branchenumfrage soll die Arbeitsbedingungen und soziale Lage der Berufstätigen in der Film- und Fernsehbranche erforschen. Die Umfrage ist vom Senat von Berlin beauftragt worden. Die Ergebnisse sollen einem...
Neustarthilfe kann jetzt beantragt werden
Die Neustarthilfe des Bundes ist für Solo-Selbstständige jetzt abrufbar. Freie, die in Personengesellschaften (z.B. GbR, Partnerschaften) oder Kapitalgesellschaften (z.B. UG, GmbH) arbeiten, müssen sich dagegen noch...
Fauler Kompromiss bei Urheberrecht
Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt, dass das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Anpassung des Urheberrechts nach langem Hin und Her endlich auf den Weg gebracht hat, weist aber auch auf erheblichen Nachbesserungsbedarf...
Aktuelle Umfrage zum Bildermarkt: Bitte teilnehmen!
Fotografisch Berufstätige sind aufgerufen zur Beteiligung an der Branchenumfrage zum Bildermarkt 2021.. Sie wird durchgeführt von der Arbeitsgruppe „image market -business trends“ am Studiengang Fotojournalismus und...
Update zum Info Kinderkrankengeld
Das DJV-Info zum Thema Kinderkrankengeld wurde aktualisiert, unter anderem durch eine Erläuterung zur Abrechnung der Ansprüche bei sozialversicherungspflichtig beschäftigten Freien. Das Info ist unter djv.de im Format PDF...
Aktualisierung zu Hilfen für Freie 2021
Eine Aktualisierung des DJV-Infos zum Thema Neustarthilfe und Betriebskostenhilfe ist jetzt unter djv.de abrufbar (Format PDF).
Neustarthilfe und Betriebskostenhilfe wird verbessert
Coronahilfen: Die Neustarthilfe wird auf bis zu 7.500 Euro erhöht und "Bezugsrahmen" von 25 auf 50% erhöht. Wer z.B. einen Umsatz von 20.000 Euro hat, erhält jetzt 5.000 Euro. Zahlungen sollen jetzt auch für unständig...