Bildjournalisten
Fotografen haben Namen - Stichtag 28. April
Fotografen haben ein Recht darauf, bei ihren Fotos genannt zu werden, der DJV setzt sich dafür ein
Der Deutsche Journalisten-Verband weist seit mehreren Jahren mit der einmal jährlich stattfindenden Auswertung auf die Notwendigkeit der Namensnennung von Fotojournalisten hin, wenn Fotos in Medien veröffentlicht werden. Das Recht auf Namensnennung ist gesetzlich im § 13 Urheberrechtsgesetz geregelt, wird allerdings nach Beobachtung des Journalistenverbands von vielen Medien nicht mehr ausreichend beachtet.
Bildjournalisten sowie auch andere Journalisten und am Urheberrecht Interessierte können sich gerne an der Aktion beteiligen. Untersuchen Sie dazu das vollständige Exemplar Ihrer Tageszeitung (Werbebeilagen ausgenommen) auf die Namensnennung und senden Sie die Zeitung und Ihre Ergebnisse an den DJV, Referat Bildjournalisten, Bennauerstraße 60, 53115 Bonn.
Michael Hirschler, hir@djv.de
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