Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
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Bildjournalisten

Honorare

Handelsblatt will Zwerghonorare für App-Nutzungen von Bildern zahlen

02.01.2013

Bildjournalisten halten Angebote für "originäre" Nutzungen für deutlich unzureichend


Im ersten Quartal 2013 soll die neue Handelsblatt-App gelauncht werden. Dabei soll es sich zunächst um eine angereicherte 1:1-Abbildung der Printausgabe des „Handelsblatt“ handeln. Für die App sollen auch die visuellen Darstellungsformen genutzt werden, die Tablet-Geräte im Gegensatz zur Printausgabe bereitstellen, so etwa in Form von Bildergalerien.

Das Handelsblatt will Bildjournalisten und Agenturen für jede "originäre" Bildnutzung 10 Euro netto zahlen. Gemeint sind damit offenbar Nutzungen, die über die 1:1-Wiedergabe der Printausgabe hinausgehen. Für die 1:1 Nutzung in der App scheint überhaupt kein Honorar gezahlt zu werden. Dabei gibt es Bildjournalisten, die entsprechende Zahlungen bei anderen Verlagen durchgesetzt haben.

Betroffene Bildjournalisten haben sich bereits in Online-Foren zu Wort gemeldet. Einerseits werden Vergütungen auch für die "1:1"-App-Nutzung für erforderlich gehalten, andererseits eine deutliche Erhöhung des Honorars für die "originäre" Nutzung gefordert. Diese sollte sich an Werten orientieren, die in der Übersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing festgehalten sind.

Mitglieder, die mit entsprechenden Anschreiben konfrontiert sind, werden um Rückmeldung beim DJV-Referat Bildjournalisten gebeten.


Michael Hirschler, hir@djv.de

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