Bildjournalisten
Risiken für Fotografen durch neue Verträge
Die Rheinpfalz verlangt von ihren Fotografen die Unterzeichnung neuer vertraglicher Regelungen. Damit will sie das Recht erhalten, auf ihrer Internetseite Bildgalerien zum Preis von 3 Euro pro Bild zu veröffentlichen und Fotos auf Facebook zu posten.
3 Euro pro Bild, damit kann ein Fotograf natürlich weder auf seine Kosten kommen noch qualitativ genügende Leistungen erbringen. Die Rheinpfalz scheint die Vorstellung zu haben, dass ein Fotograf mal eben ganz schnell 15 oder 20 Bilder auf einem Termin "schießt" und dann ganz schnell zur Redaktion beamt. Da sind dann 3 mal 15 oder mal 20 ein Honorar von 45 oder 60 Euro, und das hört sich nach dem heutigen Honorarniveau an. Das allerdings können Freie nur dann akzeptieren, wenn sie nicht allzu lange auf dem Termin bleiben müssen.
Problem: 15 bis 20 Bilder, die für eine Galerie taugen, können nicht mal eben innerhalb von 30 Minuten produziert werden. Denn es geht ja nicht um eine Serie, die den Bürgermeister in einer Drehung zeigt, sondern um verschiedene Situationen, Personen, eventuell auch Aktionen oder Vorführungen. Darüber hinaus brauchen Fotos auch eine Beschriftung, damit die (Online-)Redaktion weiß, was sie in der Bildergalerie eigentlich eingibt, - und Bildergalerien ohne jeden Texteintrag goutieren viele Leser nicht, zudem können sie rechtswidrig sein.
Denn die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren deutlich gemacht, dass sie Veröffentlichung von Fotos oft nur in einem redaktionellen Umfeld zulässig ist. Fehlen Berichte oder anderweitig beschreibende Texte, ist eine Publikation von Personenfotos in der Regel unzulässig. Niemand muss sich zum zusammenhangslosen Objekt einer Bildergalerie machen lassen, zum "Klick-Objekt" eines Internetauftritts. Doch Bilder einzeln zu beschriften kann pro Bild lange dauern.
Kurz: Bildaufnahme und -bearbeitung bleiben auch bei Galerien aufwändig. Daher steht ein Bildhonorar von 3 Euro in keinerlei Verhältnis zum Zeitaufwand.
Facebook als Problem eigener Art
Wer Bilder in Facebook einstellt, muss der Firma dafür umfangreiche Rechte einräumen. Oft haben Fotojournalisten entsprechende Rechte nicht - die ihnen durch Gesetz eingeräumten Rechte gelten in der Regel nur für eine journalistische Veröffentlichung. Daher können sie der Rheinpfalz weitergehende Rechte nicht einräumen, dennoch fordert der Rheinpfalz-Vertrag genau dieses.
Rechtliche Probleme führen zur Haftung der Fotojournalisten
Bildergalerie-Klickobjekt oder Facebook: Da der Vertrag zugleich aber die Haftung der Fotografen für eingeräumte Rechte vorsieht, haften damit die Fotografen dafür, was der Verlag auf Facebook oder in der Bildergalerie riskiert. Das erscheint als extrem unfair.
Weitere Nutzungen
Dabei ist auch unklar, wie weitere Nutzungen der Bilder vergütet werden. Was gilt beispielsweise, wenn ein Bild aus der Bildgalerie später in die Zeitung kommt? Bisher gilt, dass eine weitere Veröffentlichung mit 50 Prozent des Print-Honorars zu vergüten ist. Gilt das Printhonorar weiter als Maßstab oder will man 50 Prozent von 3 Euro zahlen, also nur 1,50 Euro? Und was passiert, wenn ein Foto allein auf Facebook gepostet wird?
DJV fordert Verhandlungen
Fotografen und der DJV-Landesverband Rheinland-Pfalz fordern Verhandlungen über die Konditionen. Es kann nicht sein, dass ein Verlag seine Freien unterirdisch bezahlt und gleichzeitig erheblichen Risiken aussetzt. Dabei auch der klare Hinweis: Nur diejenigen Fotografen, die auf ihre Arbeitsbedingungen bei Honorar, Nutzungsrechten und Haftung achten, werden langfristig im Geschäft bleiben. Wer schon an diesem Punkt eine schlechte Behandlung akzeptiert, hat an einem Verlagshaus mittelfristig keine Perspektive. Geschäftsleben geht nur mit Respekt, Ertragen von Widerspruch, Diskussion und Entgegenkommen.
Daher empfiehlt der DJV beim Vertrag ein selbstbewusstes Nein.
Michael Hirschler, hir@djv.de
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