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Bildjournalisten

Vergütungsregeln

Wie steht es eigentlich um die Schlichtung in Sachen Vergütungsregeln?

28.07.2012

Faire Vergütungen für Bilder, war da eigentlich etwas? Ein Gesetz, jahrelange Verhandlungen, am Ende die Weigerung der Verleger, - und jetzt?

Im DJV ist es seit Jahren, mittlerweile wohl sogar seit rund einem Jahrzehnt, Beschlusslage (Verbandstag, Gesamtvorstand, aber auch FA Bild), dass der DJV Vergütungsregeln für Bildhonorare im Tageszeitungs- und Zeitschriftenbereich verhandelt. Ziel dieser Vergütungsregeln ist es, den gesetzlichen Anspruch auf angemessene Honorare zu konkretisieren.

Warum konkretisieren? Weil derzeit im Gesetz nur ein Anspruch auf "angemessenes Honorar" steht. Was das ist, kann und muss derzeit jedes Gericht im Falle eines Klageverfahrens individuell bestimmen, d.h. oft aufwändig mit Gutachten etc. Das kann für den Kläger - wenn man verliert - dann manchmal auch recht teuer werden, außerdem dauert ein solches Verfahren mitunter viele Jahre, dh Geld bringt es oft erstmal gar nicht.

Natürlich gibt es die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing, in der auch der DJV Mitglied ist, mit der jährlichen Übersicht Bildhonorare. Die MFM-Werte sind zwar einerseits vor Gericht durchaus als Referenz anerkannt, allerdings nach letzten Urteilen nicht als letzte Instanz, dh die Gegenseite kann die Werte jederzeit in Frage stellen, dann muss wieder ein Einzelgutachter an die Arbeit. Und es kann nie ausgeschlossen werden, dass ähnlich wie jetzt bei Axel Springer der Bundesgerichtshof eines Tages entscheiden würde, dass Honorare im Bildjournalismus sehr viel geringer ausfallen müssen als es die Sätze der MFM nahelegen.

Warum ist eine Honorarbestimmung durch Vergütungsregeln besser? Weil im Urheberrechtsgesetz steht, dass Honorare auf Grund von Vergütungsregeln angemessen sind, dh nicht vielleicht, oder erst mit Hilfe eines Gutachters oder der Laune eines Gerichts, dh ein Gericht kommt daran nicht vorbei: § 32 (2) Urheberrechtsgesetz:

"Eine nach einer gemeinsamen Vergütungsregel (§ 36) ermittelte Vergütung ist angemessen. Im Übrigen ist die Vergütung angemessen, wenn sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses dem entspricht, was im Geschäftsverkehr nach Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsmöglichkeit, insbesondere nach Dauer und Zeitpunkt der Nutzung, unter Berücksichtigung aller Umstände üblicher- und redlicherweise zu leisten ist."


Das bedeutet: Abgeschlossene Vergütungsregeln sind natürlich viel besser als die derzeit ungewisse, unklare Rechtslage. Gerichtsverfahren wären viel schneller zu Ende. Der Bundesgerichtshof könnte sich über die Vergütungsregel-Sätze wegen der klaren Gesetzeslage nicht hinwegsetzen.

Aus diesem Grund hat der DJV sich für die Reform des Urhebervertragsrechts eingesetzt, dabei zumindest (u.a.) diese Klausel erreicht und ist  - mit ständiger Beschlusslage Verbandstag, Gesamtvorstand und Fachausschuss - in die Verhandlungen Vergütungsregeln eingestiegen. Aus gleichem Grund hat der Gesamtvorstand auch die Einleitung des Schlichtungsverfahrens beschlossen, das hier ein Ergebnis bringen soll, nachdem man über Jahre nicht in Verhandlungen zu einem Ziel kam (anders als bei Texthonoraren)

Dieses Verfahren ist allerdings eben erneut kein Automatismus. Die Gegenseite, die Verleger, muss sich darauf einlassen, und ein geeigneter, d.h. von beiden Seiten akzeptierter Schlichter gefunden werden.

Für das Schlichtungsverfahren, das derzeit stattfindet, konnte Dr. Melicher, Ex-Chef der VG Wort (ehemaliger Geschäftsführer und Vorstandsmitglied der Verwertungsgesellschaft Wort) gewonnen werden. Hier werden Argumente ausgetauscht, weswegen der DJV auch noch einmal die Umfrage Bildhonorare durchführt. Wie lange es dauert und ob die Verlag den Spruch überhaupt akzeptieren, wäre dann die nächste Frage.

Und dann könnte es natürlich kommen wie bei den Texthonoraren: Sie sind ja sogar offiziell von den Verlagen abgeschlossen, allerdings weigern sich viele, sie umzusetzen, bzw. Textkollegen, die sie einfordern, müssen oft - nicht immer - mit kalter Kündigung rechnen. Insofern hätte das Ergebnis nur einen Einfluss auf Gerichtsurteile für die wenigen, die eine Klage erheben (und damit erst recht kalt gekündigt werden).

Für Rückfragen zum Verfahren und dessen Stand können sich DJV-Mitglieder an den DJV-Justiziar Benno H. Pöppelmann (poe@djv.de )wenden.

Michael Hirschler


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