Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

News für Freie

Markenrecht

Der Begriff "Webinare" dürfte ein Allgemeinbegriff sein und markenrechtlich keinen Schutz genießen

30.06.2020

Im Netz kursieren auf verschiedenen Seiten Meldungen zum Thema "Begriff Webinar ist markenrechtlich geschützt". Auch auch juristischen Abteilungen einiger öffentlicher Einrichtungen kommen - sichtlich in Folge dieser augenscheinlichen Kettenreaktion - bereits Anweisungen an die untergeordneten Stellen, die weitere Nutzung dieses Wortes zu unterlassen. Ein Urteil eines deutschen Gerichtes, das diese Sorgen stützt, wird dabei aber nicht genannt.

Hierzu die Rechtsauffassung des DJV-Bundesverbandes:

Nach § 8 Absatz 2 Markengesetz können Allgemeinbegriffe markenrechtlich nicht geschützt werden. Der Begriff Webinar ist in den letzten zehn Jahren definitiv in Deutschland zum Allgemeinbegriff geworden, war es aber vermutlich auch schon vorher. Zwar wird der Begriff ausgerechnet beim Duden mit dem US-Kennzeichnen R im Kreis gezeigt, aber auch Patentanwälte und Bundesbehörden benutzen ihn für ihre Webinare ohne dieses Zeichen. Auch in den USA und anderen Ländern wird der Begriff durchgehend ohne eine solche Kennzeichnung und sichtlich ohne solche Bedenken genutzt. Eine Verpflichtung zur Anzeige dieses Zeichens besteht nach Ansicht des DJV nach nicht und auch eine rein "präventive" Nutzung des "R"-Zeichens erscheint ebenfalls wenig sinnvoll, weil damit letztlich der Markenschutz oder die mögliche Berechtigung dazu zumindest dem Grunde nach anerkannt sein könnte.

Es erscheint daher als recht wahrscheinlich, dass ein eventuell geltend gemachter Markenschutz unwirksam ist und das Risiko, dass sich Abmahnvereine oder -anwälte, wie kolportiert, melden, einzugehen ist.

Es kann also nach Ansicht des DJV nach weiterhin mit dem Begriff Webinar gearbeitet werden, und auch ohne Verwendung des R im Kreis.

Natürlich handelt es sich bei dieser Feststellung nur um eine unverbindliche Rechtsmeinung des DJV-Bundesverbandes, für die mangels einschlägiger Gerichtsurteile und höchstrichterlichen Feststellungen keine Gewähr übernommen werden kann. Wer häufiger mit dem Begriff arbeitet und daher in den Fokus von Abmahnanwälten geraten kann, sollte natürlich wie jedes im Netz aktive Unternehmen eine Versicherung für Vermögenschäden haben, zu denen in der Regel auch Schäden durch Verletzung von Markenrechten zählen. Mit dieser kann gegebenenfalls auch schon vorab versucht werden abzuklären, ob diese dieses Risiko weiter versichern will.

Der DJV-Versicherungsmakler (djv.de/versicherungen) berät in der Frage der Auswahl von geeigneten Vermögenschadenversicherungen.

Eine entsprechende Analyse mit weitergehenden Erläuterungen findet sich auch beim Deutschen Forschungsnetz dfn.de. Dort heißt es unter anderem:

"Des Weiteren könnte § 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG für den Begriff Webinar von Bedeutung sein. Dort heißt es unter anderem, dass solche Marken von der Eintragung ausgeschlossen sind, die ausschließlich aus Zeichen bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch zur Bezeichnung von Dienstleistungen üblich geworden sind. Die Üblichkeit der betreffenden Zeichen drückt sich derart aus, dass diese Zeichen von den durch die Dienstleistung angesprochenen Beteiligten als Gattungsbezeichnung, Werbeslogan oder informationeller Hinweis aufgefasst werden. Wenn innovative Dienstleistungen angeboten werden, die einen Neologismus als Bezeichnung erhalten, kann eine solche Gattungsbezeichnung vorliegen (so etwa beim Begriff Plexiglas). Aus heutiger Sicht scheint der Begriff Webinar hierunter zu fallen. Letztlich kommt es insbesondere darauf an, ob die Verbraucher, also die potentiellen Teilnehmer von Webinaren, diesen Begriff als üblich ansehen. Hier ist wohl davon auszugehen, dass der durchschnittliche Verbraucher den Begriff Webinar mit irgendeinem im Internet angebotenen Seminar in Verbindung bringt."

Update 2. Juli 2020:


Auch ein Beitrag des Rechtsanwalts und Fachanwalts für IT-Recht sowie Urheber- und Medienrecht Dr. Maximilian Greger macht deutlich, dass der "Allerweltsbegriff" Webinar kein größeres Problem darstellen dürfte: "[Es]...dürfte die Wahrscheinlich äußerst gering sein, dass der Markeninhaber seine Rechte tatsächlich durchsetzt", schreibt er aktuell im "Law-Blog".

Ein entsprechend ausführlicher Beitrag von Madelene Bauer (mit Lars Rieck) findet sich auf der Internetseite von Rieck & Partner Hamburg - Kanzlei für Urheber- und Medienrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht.

Eine weitere entsprechende Position findet sich in einem Beitrag der Rechtsanwaltskanzlei D. Breymann Rechtsanwälte.

Update 3. Juli 2020

Professor Dr. Thomas Hoeren vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) der Universität Münster hat jetzt ein aktuelles Gutachten zur Frage der weiteren Nutzung des Begriffs Webinar vorgestellt (wissenschaftlicher Bearbeiter: Steffen Uphues), "dass eventuell alle Ängste in dieser Sache nimmt".


Michael Hirschler, hir@djv.de


News für Freie

Corona-Pandemie

Neue Regeln für den Arbeitsschutz im Büro und unterwegs veröffentlicht

27.08.20

Abstand halten, lüften, Ventilator aus und öfter ins Home Office: Eine neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wurde jetzt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht. Darauf macht jetzt die...

Corona-Krise

Brauchen wir ein deutsches "Federal Writers Project" zur Finanzierung des Journalismus?

26.08.20

"Ich wechsele die Branche, der Journalismus bietet Corona-Zeiten keine Perspektiven", diese Aussage ist von freien Journalistinnen und Journalisten in den letzten Wochen zunehmend zu hören. Einige hatten diese Entscheidung noch...

Corona-Krise

Kleine Verbesserungen bei der Soforthilfe in NRW

26.08.20

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen informierte jetzt darüber, dass sie bei der Bundesregierung Detailverbesserungen für Selbständige durchsetzen konnte. Wie Wirtschaftsminister Pinkwart erklärte, gilt nunmehr unter...

Zeitschriften

Beschäftigung sicherer gemacht

24.08.20

Der Deutsche Journalisten-Verband hat sich gemeinsam mit der dju in ver.di mit dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) auf einen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung geeinigt.

Deutschlandradio

Freienstatut verbessern

18.08.20

Der Deutsche Journalisten-Verband kritisiert die Pläne des Deutschlandradios, ein Freienstatut ohne Mitbestimmungsrechte der Freien zu erlassen.

Belarus

Journalistenverband des Tages, des Jahres

14.08.20

Der Belarussische Journalistenverband hat wohl schon jetzt die Auszeichnung "Journalistenverband des Tages", eigentlich auch die "des Jahres" verdient. Seit Jahren engagiert sich die Alternative zum Journalistenverband der...

Corona-Krise

Aktuelle Umfrage zu Freien

13.08.20

Viele Freie von Ihnen hat die Pandemie schwer getroffen. Sie sorgen sich nicht nur um Aufträge, sondern auch um die eigene Existenz. DJV NRW will mit einer neuen Umfrage wissen, wie es aktuell um die Freien steht. Hier geht es...

Freie

Burda-Vertrag - die Risiken im Detail erläutert

07.08.20

Verschiedene Freie haben einen neuen Vertrag von Burda erhalten, der dem Anschein nach auf einem einheitlichen Muster basiert. Der DJV hat den Vertrag bereits öffentlich kritisiert. Nachstehend einige der wichtigsten...

Warnung an Freie

Burda wälzt Haftung ab

07.08.20

Der Deutsche Journalisten-Verband warnt freie Journalistinnen und Journalisten vor Verträgen des Burda-Medienkonzerns, die unfaire Regelungen für Freelancer enthalten.

PresseFoto Hessen-Thüringen 2020

Es ist wieder soweit!

04.08.20

Auch in diesem Jahr suchen wir zusammen mit dem DJV Hessen das „Foto des Jahres 2020“! Außerdem werden Bilder in sieben weiteren Kategorien prämiert. Bereits zum 14. Mal schreiben die DJV Landesverbände Hessen und Thüringen...

DSM-Richtlinie

Änderungsbedarf bei Umsetzung

04.08.20

Der Deutsche Journalisten-Verband sieht im Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums zur Umsetzung der DSM-Richtlinie in nationales Recht noch Änderungsbedarf, um die Interessen der Urheber stärker zu betonen.

Stipendien

Freie nicht allein lassen

23.07.20

Der Deutsche Journalisten-Verband appelliert an Kulturstaatsministerin Monika Grütters, die geplanten Stipendien für freischaffende Künstler auch freien Journalistinnen und Journalisten zukommen zu lassen.

News 133 bis 144 von 858

Schon gewusst?Wer arbeitet, macht Fehler. Wer viel arbeitet, viele Fehler. Das gilt auch für bestens ausgebildete Journalisten. Doch mit Training und Weiterbildung neben dem Job können auch Profis noch besser werden. Der DJV bietet daher zahlreiche Bildungsangebote, Seminare, Tagungen und auch Online-Kurse ("Webinare").

Und wer richtig viel Fehler macht, macht Journalismus. Foto: Hirschler

Schon gewusst?Wer arbeitet, macht Fehler. Wer viel arbeitet, viele Fehler. Das gilt auch für bestens ausgebildete Journalisten. Doch mit Training und Weiterbildung neben dem Job können auch Profis noch besser werden. Der DJV bietet daher zahlreiche Bildungsangebote, Seminare, Tagungen und auch Online-Kurse ("Webinare").

Weitere interessante Themen

Newsletter

Cookie Einstellungen