News für Freie
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei Selbständigen nach Entfernungspauschale
Bundesfinanzhof macht Klarstellung zur Situation für Steuerjahre bis einschließlich 2013.
Der Hintergrund: Tatsächliche Kosten oder Entfernungspauschale
Streitigkeiten bei den Reisekosten gibt es vor allem bei Fahrten zwischen Wohnung und einem längere Zeit aufgesuchten Einsatzort, etwa zur Arbeit oder häufigen Besprechung beim Hauptauftraggeber. Hier geht es darum, ob mit der normalen Kilometerpauschale gearbeitet werden darf (0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer / bei Autos) oder ob ein Abschlag erfolgt, etwa durch Abrechnung nur am Entfernungskilometer (z. B. bei Autos: 0,30 Euro für nur eine Richtung, also die Entfernung zum Arbeitsort). Hier soll entscheidend sein, ob der Mittelpunkt der Tätigkeit beim Auftraggeber liegt. Seit 2014 gibt es in jedem Fall maximal nur eine einzige, „erste“ externe „Tätigkeitsstätte“,
d. h. alle anderen Fahrten können mit dem normalen Kilometeransatz geltend gemacht werden.
Laut dem Bundesfinanzministerium ist von einer „ersten Tätigkeitsstätte“ an der betrieblichen Einrichtung auszugehen, wo die Tätigkeit typischerweise arbeitstäglich oder je Arbeitswoche zwei volle Arbeitstage oder mindestens ein Drittel der vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit dauerhaft ausgeübt wird. Fährt der Selbständige regelmäßig in ein „weites Tätigkeitsgebiet“ (z. B. stets von Göttingen in die Region Holzminden, um dort zu
arbeiten), ist die Anreise dorthin nur nach dem Entfernungskilometer zu berechnen (Fahrt von der Wohnung zum nächstgelegenen Zugangspunkt zum weiträumigen „Tätigkeitsgebiet“, also beispielsweise bis zur Autobahnabfahrt in das Gebiet.
Wichtig: Das Urteil befasst sich spezifisch auf den Bereich der Selbständigen und ist nicht auf Arbeitnehmer anwendbar.
M. Hirschler (hir@djv.de)
News für Freie
Die Rundmail
Eine Rundmail an die Autoren des Reise Journals stellte klar: Ohne zusätzliches Honorar können die Beiträge innerhalb der WAZ-Gruppe weiter verwertet werden.
Update zur Steuerbroschüre
DJV-Expertin Gerda Theile hat ein Update für die "Steuertipps für Journalisten" erstellt.
Personalrat beim Saarländischen Rundfunk hat Mitbestimmungsrecht bei Freien
Mehr Rechte für Freie. Auch für sie kann jetzt im Fall von Einschränkungen der Personalrat tätig werden. Dafür sorgt jetzt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
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Eigentumsverlust durch "Ersitzung"? Britsche freie Journalisten kritisieren Camerons Pläne zum Urheberrecht
Die Regierung Cameron redet so, als wäre sie persönlich mit Google-Mitarbeitern befreundet. Was zufälligerweise auch der Fall ist.
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Freie Journalisten können ihr Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. DJV-Freien-Experte Michael Hirschler erklärt, an welchen Stellen es beim Fiskus hapern kann.
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Die Grenze für den Hinzuverdienst steigt. Auch für Erwerbsunfähigkeitsrentner.
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