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Künstlersozialkasse - worum es geht und was Versicherte tun sollten

07.06.2013

"Die Rentenversicherung ist schuld" - allein die "Rente"?


Die Künstlersozialkasse ist die Sozialversicherung der freien Künstler und Publizisten. Sie sorgt durch die Künstlersozialabgabe dafür, dass sich die zahlreichen Unternehmen, die von der Mitarbeit der "Freien" profitieren, auch an deren Absicherung beteiligen. Die Kosten der Versicherung tragen dabei zu 50 Prozent die Versicherten selbst, 30 Prozent die Unternehmen. Darüber hinaus beteiligt sich auch der Bund mit weiteren 20 Prozent. Die Höhe der Künstlersozialabgabe wird dabei jährlich der Entwicklung der Versichertenzahlen und den prognostizierten Ausgaben angepasst.

Die Berechnung der Künstlersozialabgabe ist für den einzelnen Unternehmer nicht besonders schwer. Wenn Honorare für selbständige publizistische oder künstlerische Beiträge gezahlt werden, fällt die Abgabe an. Unabhängig davon, ob der Honorarempfänger Mitglied der Künstlersozialkasse ist, denn das vereinfacht die Erhebung und vermeidet zugleich, dass Versicherte der Künstlersozialkasse wegen der Abgabe von ihren Auftraggebern gemieden werden.

Gleichwohl können größere Firmen oder auch Branchenvereinigungen sogar Pauschalbeträge mit der Künstlersozialkasse für die bei ihnen vertretenen Betriebe aushandeln. Die so genannten Ausgleichsvereinigungen sorgen damit für garantiert einfache Abwicklung.

Die Pflicht zur Zahlung Künstlersozialabgabe muss natürlich wie jede Abgabe durch regelmäßige Prüfungen in Erinnerung gehalten werden. Logisch erscheint, dass die Deutsche Rentenversicherung dafür zuständig ist, handelt es sich doch bei der Künstlersozialabgabe nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts um eine Sozialabgabe. Der größere Teil der Einnahmen der Künstlersozialkasse fließt schließlich auch an die Rentenversicherung. Doch die Rentenversicherung hat die Prüftätigkeiten stark zurückgeschraubt. Hauptgrund dabei ist - wie könnte es anders sein - wieder einmal das Geld. Die "Rente" hält den Kostenaufwand für die Prüfungen zu hoch und fordert Geld, während sie viele Fachleute in der Pflicht sehen. Genau hier liegt aber zugleich das Problem: Als die gesetzlichen Regelungen verfasst wurden, hatte niemand damit gerechnet, dass die Deutsche Rentenversicherung bei der Eintreibung ihrer eigenen Pflichtbeiträge einmal Nachlässigkeit an den Tag legen würde. Deswegen enthält die gesetzliche Regelung keine Frist, innerhalb derer Prüfungen vorzunehmen sind.

Vorgesehen war nun von der Bundesregierung, die Deutsche Rentenversicherung durch eine Gesetzesänderung zur regelmäßigen Prüfung zu zwingen. Doch die Regierungskoalition scheint nunmehr kurz vor Ende der Legislaturperiode die Angst vor der eigenen Courage zu packen. Dabei spielen eine Rolle sicherlich auch die altbekannten Gegenargumente der Arbeitgebervereinigungen, die noch nie etwas von der Künstlersozialabgabe hielten (auch die deutschen Verleger zogen Anfang der 80er bis vor das Bundesverfassungsgericht, weil sie sich durch die Künstlersozialabgabe in ihren Rechten verletzt sahen).

Doch wenn die Einnahmen durch die Künstlersozialabgabe nicht gesichert werden, zahlen nur die ehrlichen Abgabeschuldner. Folge: Weniger Einzahler müssen die gleichen bzw. noch steigenden sozialen Verpflichtungen finanzieren. Weitere Folge: Die Künstlersozialabgabe steigt für diese Unternehmen weiter, was wiederum diese Unternehmen recht schnell zu Protesten gegen das Gesamtsystem der Künstlersozialversicherung führen würde. Das wiederum wäre den Arbeitgebervereinigungen gar nicht so unrecht, wie man aus ihren Publikationen weiß.

Eine einseitige Schuldzuweisung an die Deutsche Rentenversicherung würde allerdings der Situation nicht gerecht. Viel zu eng sind die Rentenversicherung und die Bundesregierung verbunden, als dass die Bundesregierung sich hier als machtlos darstellen könnte. Die Bundespolitik ist geprägt durch das hochkomplizierte System von Ausgleichszahlungen für soziale Leistungen und gesetzlich direkt oder indirekte mögliche Stabilsierungs- und Einflussmöglichkeiten des Gesetzgebers, als dass sich die Bundesregierung darauf berufen könnte, an der Rentenversicherung zu scheitern. Vielmehr scheinen es wieder einmal einzelne Akteure in der parlamentarischen Regierungsmehrheit zu sein, die sich an jedem Konsens der Mehrheit vorbei bei der außerparlamentarischen Opposition der Arbeitgeber profilieren wollen.

Gefragt ist Politik, Gestaltung statt Stillstand.

Versicherte der Künstlersozialkasse sollten die zuständigen Politiker der Bundestagsparteien in ihren Wahlkreisen auf die Problematik aufmerksam machen. Dazu wird es aber keine vorformulierten Schreiben geben, weil dann die Schotten dicht geben. Direkte, intensive und eigene Nachfrage ist erforderlich.



Michael Hirschler, hir@djv.de



Siehe auch den Beitrag von Thomas Öchsner in der Süddeutschen Zeitung: "Soziale Absicherung für Kreative ist in Gefahr"

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