News für Freie
Liebhaberei oder noch Beruf
Wenig Einkommen, Verluste - wann wird der Beruf noch steuerlich anerkannt? Das Finanzgericht Thüringen hat hierzu eine Entscheidung getroffen.
Wer künstlerisch oder schriftstellerisch arbeitet, wird hierzu häufig weniger aus reinen Gewinnmotiven getrieben, sondern oft aus persönlichen Motiven. Aus diesem Grund spricht eine fehlende Rentabilität der künstlerischen Tätigkeit noch nicht notwendig dafür, dass eine Tätigkeit als Liebhaberei einzustufen wäre, für die ein steuerlicher Verlustabzug unmöglich wäre.
Das ist im Prinzip der Tenor einer Entscheidung des Finanzgerichts Thüringens, die jetzt veröffentlicht wurde. Zwar lehnte es im konkreten Fall eine steuerliche Anerkennung der Verluste ab, weil es die Tätigkeit tatsächlich als Liebhaberei einstufte, gleichwohl gibt die Entscheidung gleichzeitig Hinweise darauf, welche Kriterien für die Beurteilung dieser Fallkonstellation entscheidend sind.
Ob diese Grundsätze auf die freie journalistische Tätigkeit übertragen werden kann, steht dabei nicht fest. Allerdings ist auch bei vielen freien Journalisten ein erhöhtes persönliches Motiv für die Berufstätigkeit festzustellen, bei dem die Erzielung von Gewinnen nicht im Vordergrund steht.
Das Finanzgericht urteilte:
Die Grundsätze, die für gewerbliche Betriebe gelten, können nicht ohne weiteres auf eine künstlerische Tätigkeit übertragen werden. Weil künstlerisches Gestalten generell persönliche Neigungen bedient, ist das persönliche Motiv der Betätigung allgegenwärtig. Hinzu kommt, dass die Besonderheiten des Künstlerberufs auch deshalb einer besonderen Betrachtung bedürfen, weil hier eine planmäßige Betriebsführung, Marktpreise oder eine nachprüfbare Kalkulation nicht wesensmäßig sind. In die gebotene Gesamtwürdigung sind bei künstlerischer Betätigung daher insbesondere folgende Gesichtspunkte einzubeziehen:
- Art der künstlerischen Berufsausbildung und Ausbildungsabschluss
- künstlerische Tätigkeit als alleinige Existenzgrundlage des Steuerpflichtigen, ggf. seiner Familie
- berufstypische professionelle Vermarktung (z.B. Teilnahme an Ausstellungen)
- besondere betriebliche Einrichtungen (z.B. Atelier)
- Erwähnung in einschlägiger Literatur
Klar ist damit, dass derjenige, der eine einschlägige Ausbildung erworben hat, beruflich anerkannt ist, eine gewisse Betriebseinrichtung vorweisen kann und darüber hinaus auch auf den üblichen Marktplätzen zu finden ist, durchaus Chancen hat, auch längerfristige Verluste vom Finanzamt anerkennen zu lassen.
FG Thüringen, Aktenzeichen 2-K-728/11 vom 21. November 2013
Michael Hirschler, hir@djv.de
News für Freie
Die Rundmail
Eine Rundmail an die Autoren des Reise Journals stellte klar: Ohne zusätzliches Honorar können die Beiträge innerhalb der WAZ-Gruppe weiter verwertet werden.
Update zur Steuerbroschüre
DJV-Expertin Gerda Theile hat ein Update für die "Steuertipps für Journalisten" erstellt.
Personalrat beim Saarländischen Rundfunk hat Mitbestimmungsrecht bei Freien
Mehr Rechte für Freie. Auch für sie kann jetzt im Fall von Einschränkungen der Personalrat tätig werden. Dafür sorgt jetzt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
Schutz für Journalisten, Madsack, Horizont, dapd etc.
121 tote Kollegen mahnen - DJV fordert UN zum Handeln auf | ZDF und ARD bei Dezemberquoten an der Spitze | Madsack führt Töchter zusammen | Silberstreif am Horizont für Impulse | dapd schließt überraschend Frankfurter Büro |...
Eigentumsverlust durch "Ersitzung"? Britsche freie Journalisten kritisieren Camerons Pläne zum Urheberrecht
Die Regierung Cameron redet so, als wäre sie persönlich mit Google-Mitarbeitern befreundet. Was zufälligerweise auch der Fall ist.
Ministerium muss umgehend Auskunft über Zahlungen an Rechtsanwälte geben
Das Landespressegesetz als Auskunfts-Turbo: Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden
Neue Webinare Anfang 2013
Weiterbildung geht beim DJV (auch) online. Die nächsten Termine.
Webinar-Aufzeichnungen im Intranet
Webinar verpasst? Kein Problem.
Sicherheitszertifikat für Umsatzsteuervoranmeldungen ab 2013
Alles online, alles sicher: Das Finanzamt macht´s nur noch mit Zertifikaten.
Weihnachtsbrief, dapd, Tagesschau etc.
Weihnachtsbrief: Konken macht Journalisten Mut | Werbung leicht angewachsen | dapd macht mit neuem Eigentümer weiter | Bonner General-Anzeiger bleibt in Berlin | DJV gratuliert Tagesschau zum 60. Geburtstag | Lokalfunk NRW:...
Mit dem Arbeitszimmer Steuern sparen
Freie Journalisten können ihr Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. DJV-Freien-Experte Michael Hirschler erklärt, an welchen Stellen es beim Fiskus hapern kann.
450-Euro-Grenze gilt auch für Erwerbsunfähigkeitsrentner
Die Grenze für den Hinzuverdienst steigt. Auch für Erwerbsunfähigkeitsrentner.
Schon gewusst?Schadensersatz für Fehler bei der Berichterstattung? Schwere Verletzung im Krisengebiet? Berufsunfähigkeit? Altersvorsorge? Der DJV-Versicherungsmakler bietet Spezialangebote für Journalisten.
Schon gewusst?Schadensersatz für Fehler bei der Berichterstattung? Schwere Verletzung im Krisengebiet? Berufsunfähigkeit? Altersvorsorge? Der DJV-Versicherungsmakler bietet Spezialangebote für Journalisten.
freienblog
Weitere interessante Themen
Selbstverlag
Ihr eigenes Buch machen, also eBook oder Printexemplar, mit vonjournalisten.de
...mehr
DJV, Verband der Freien
Über 15.000 Freie sind Mitglied im DJV. Warum, steht in unserem Flyer.
...mehr