News für Freie
Liebhaberei oder noch Beruf
Wenig Einkommen, Verluste - wann wird der Beruf noch steuerlich anerkannt? Das Finanzgericht Thüringen hat hierzu eine Entscheidung getroffen.
Wer künstlerisch oder schriftstellerisch arbeitet, wird hierzu häufig weniger aus reinen Gewinnmotiven getrieben, sondern oft aus persönlichen Motiven. Aus diesem Grund spricht eine fehlende Rentabilität der künstlerischen Tätigkeit noch nicht notwendig dafür, dass eine Tätigkeit als Liebhaberei einzustufen wäre, für die ein steuerlicher Verlustabzug unmöglich wäre.
Das ist im Prinzip der Tenor einer Entscheidung des Finanzgerichts Thüringens, die jetzt veröffentlicht wurde. Zwar lehnte es im konkreten Fall eine steuerliche Anerkennung der Verluste ab, weil es die Tätigkeit tatsächlich als Liebhaberei einstufte, gleichwohl gibt die Entscheidung gleichzeitig Hinweise darauf, welche Kriterien für die Beurteilung dieser Fallkonstellation entscheidend sind.
Ob diese Grundsätze auf die freie journalistische Tätigkeit übertragen werden kann, steht dabei nicht fest. Allerdings ist auch bei vielen freien Journalisten ein erhöhtes persönliches Motiv für die Berufstätigkeit festzustellen, bei dem die Erzielung von Gewinnen nicht im Vordergrund steht.
Das Finanzgericht urteilte:
Die Grundsätze, die für gewerbliche Betriebe gelten, können nicht ohne weiteres auf eine künstlerische Tätigkeit übertragen werden. Weil künstlerisches Gestalten generell persönliche Neigungen bedient, ist das persönliche Motiv der Betätigung allgegenwärtig. Hinzu kommt, dass die Besonderheiten des Künstlerberufs auch deshalb einer besonderen Betrachtung bedürfen, weil hier eine planmäßige Betriebsführung, Marktpreise oder eine nachprüfbare Kalkulation nicht wesensmäßig sind. In die gebotene Gesamtwürdigung sind bei künstlerischer Betätigung daher insbesondere folgende Gesichtspunkte einzubeziehen:
- Art der künstlerischen Berufsausbildung und Ausbildungsabschluss
- künstlerische Tätigkeit als alleinige Existenzgrundlage des Steuerpflichtigen, ggf. seiner Familie
- berufstypische professionelle Vermarktung (z.B. Teilnahme an Ausstellungen)
- besondere betriebliche Einrichtungen (z.B. Atelier)
- Erwähnung in einschlägiger Literatur
Klar ist damit, dass derjenige, der eine einschlägige Ausbildung erworben hat, beruflich anerkannt ist, eine gewisse Betriebseinrichtung vorweisen kann und darüber hinaus auch auf den üblichen Marktplätzen zu finden ist, durchaus Chancen hat, auch längerfristige Verluste vom Finanzamt anerkennen zu lassen.
FG Thüringen, Aktenzeichen 2-K-728/11 vom 21. November 2013
Michael Hirschler, hir@djv.de
News für Freie
Wenn aus Blogs Geschäftsmodelle werden
Viele Blogs wandeln sich von persönlichen Tagebüchern zu professionellen Onlinemagazinen. Könnten Blogs zur alternative Einnahmequelle für freie Journalisten werden?
e-hots***.com-Seite nicht aufrufen
Internetseite sorgt für Aufregung bei Bildjournalisten
Social Media für Profis - Material jetzt im DJV-Intranet
Viel Lob gab es für das "Webinar Social Media für Profis" am 29. November. Jetzt gibt es die Aufzeichnung und Unterlagen im DJV-Intranet.
Leistungsschutzrecht: Die Debatte
Der Bundestag debattierte am 29. November über den Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht
Leistungsschutzrecht: Debatte zur Geisterstunde
Erste Lesung des Verlegergesetzes im Bundestag
Boykottaufruf gegen Brodcast Text International
Absenkung der Honorare: Protest der Freien in Finnland gegen die Übersetzungsfirma BTI. Auch freie Journalisten in audio-visuellen Medien betroffen.
Kündigung von festen Freien: 3 Wochen Klagefrist
Wer wie ein Arbeitnehmer tätig war, muss jetzt eventuell klagen
Existenzgründungswebinar: Material jetzt im Intranet erhältlich
Das Material unseres Webinars "Existenzgründung" von heute ist im DJV-Intranet bereit gestellt worden.
Wenn die Firma pleite geht
Gleich zwei Insolvenzen innerhalb weniger Wochen. Die Probleme von FR und dapd haben auch viele freie Journalisten aufgeschreckt: Was gilt eigentlich, wenn der Auftraggeber pleite geht? Michael Hirschler vom DJV klärt auf.
Der Journalismus geht stiften - Diskussion in Recklinghausen am 24.11.
Finanzkrise, Wirtschaftskrise, Medienkrise. Öffentliche Stiftungsmodelle als Rettungspaket für die Medien?
Freie Journalisten in MeckPomm: Existenz kaum möglich
Ein Bericht im "Kiek an!", dem Magazin des DJV-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern, zeigt, wie es um den (freien) Journalismus im Armenhaus der Republik steht.
Bundesrechnungshof muss Prüfungsniederschriften herausgeben
Ein Journalist konnte sich vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den Bundesrechnungshof durchsetzen. Ein Sieg für die Informationsfreiheit.
Schon gewusst?54% der Freien sind weiblich, 96% haben Abitur, 75% einen Hochschulabschluss. Der durchschnittliche Monatsgewinn beträgt 2.180 Euro im Monat. Frauen verdienen 1.895 €, Männer 2.440 €. Quelle: DJV-Umfrage 2014 (djv.de/umfragefreie)
Schon gewusst?54% der Freien sind weiblich, 96% haben Abitur, 75% einen Hochschulabschluss. Der durchschnittliche Monatsgewinn beträgt 2.180 Euro im Monat. Frauen verdienen 1.895 €, Männer 2.440 €. Quelle: DJV-Umfrage 2014 (djv.de/umfragefreie)
freienblog
Weitere interessante Themen
Selbstverlag
Ihr eigenes Buch machen, also eBook oder Printexemplar, mit vonjournalisten.de
...mehr
DJV, Verband der Freien
Über 15.000 Freie sind Mitglied im DJV. Warum, steht in unserem Flyer.
...mehr