Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

News für Freie

Soziales

Mit dem Zoll gegen die Scheinselbständigkeit - Rechtsgrundlagen

13.04.2015

Warum die Zollverwaltung in den (Medien-)Betrieben recherchieren darf

Die Bekämpfung illegaler Beschäftigung ist seit Jahresbeginn 2015 verschärft worden. Dabei geht es um Arbeitsverhältnisse, die nicht bei der Sozialversicherung gemeldet wurden oder bei denen die Bezahlung unterhalb des Mindestlohns erfolgt. Hier hat die Zollverwaltung neue Zuständigkeiten. So prüft der Zoll in den Betrieben jetzt auch die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns.

Die neuen gesetzlichen Vorschriften betreffen auch Arbeitgeber, die Scheinselbständige beschäftigen. Freie also, die keine sind. Denn im Rahmen der Prüfung der Mindestlohnzahlungen wird der Zoll auch untersuchen, ob freie Mitarbeiter mit freien Werk- oder Dienstverträgen nicht in Wirklichkeit Beschäftigte sind, also bisher rechtlich gesehen schwarzarbeiten. Wenn der Arbeitgeber keine Fakten für die Selbständigkeit liefert, wird der Zoll von einer Sozialversicherungspflicht ausgehen. Das führt neben einer Geldbuße oder einem Strafverfahren für den Arbeitgeber auch zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.

Kann der Arbeitgeber die Freien an den Nachzahlungen beteiligen? Meistens nicht. Die "falschen Freien" werden bei Rückforderungen geschützt. Die Sozialversicherungsbeiträge sind zum wesentlichen Teil vom Arbeitgeber zu zahlen. Das regelt § 28 g Sozialgesetzbuch IV. Danach dürfen Beschäftigte nur begrenzt zur Kasse gebeten werden. Konkret darf der Arbeitgeber Geld nur "bei den drei nächsten Lohn- oder Gehaltszahlungen" abziehen, die auf die Feststellung der Nachzahlung folgen. Auch muss er dabei die geltenden Pfändungsfreigrenzen beachten. Wer schon nicht mehr im Betrieb tätig ist, muss dagegen überhaupt keine Beteiligung fürchten. Hier trägt der Arbeitgeber alle Kosten der Nachzahlung alleine.

Wer als "falscher Freier" vom Zoll entdeckt worden ist, sollte natürlich auch einen Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber einfordern. Zur Ausgabe eines Arbeitsvertrags ist der Arbeitgeber schon durch das Nachweisgesetz verpflichtet. Verweigert der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag oder erklärt nunmehr die Kündigung oder einfach das "Ende" der Zusammenarbeit, sollten die Betroffenen den Rechtsschutz ihres DJV-Landesverbandes einschalten. Dann heißt es: Klage auf Feststellung eines Arbeitsverhältnisses und Klage auf Kündigungsschutz. Das Verfahren wird vor dem Arbeitsgericht durchgeführt, wo es zeitnahe Verhandlungs- und Entscheidungstermine gibt.

Die Zuständigkeit des Zolls ergibt sich aus dem § 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und dem § 14 Mindestlohngesetz. Diese Gesetze erklären die Verletzung der Vorschriften über die Meldepflichten für Ordnungswidrigkeiten und sehen dafür Bußgelder vor. Darüber hinaus liegt nach § 266a Strafgesetzbuch in der Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen eine Straftat. Ebenfalls als Straftat gilt nach dieser Regelung auch die Nichtmeldung oder unvollständige/unrichtige Angabe von versicherungsrelevanten Tatsachen. Der Zoll hat insoweit auch die gleichen Befugnisse wie Polizeivollzugsbeamte, - seine Mitarbeiter gelten als "Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft", § 14 Wer übrigens unzweifelhaft als Selbständiger einzustufen ist und über die Künstlersozialversicherung versichert ist, wird in der Regel nicht von Maßnahmen betroffen sein. Dieser Personenkreis wird aber voraussichtlich vermehrt mit Rückfragen der Arbeitgeber oder auch des Zolls rechnen müssen, bei denen geprüft wird, ob die Selbständigkeit vorliegt. Wer nicht in Rechtsunsicherheit bleiben will, kann natürlich auch von sich aus die Selbständigkeit von der Deutschen Rentenversicherung feststellen lassen, hier ist die Clearingstelle zuständig (clearingstelle. Ausnahme wiederum: Wer echt selbständig tätig ist, dabei einen Auftraggeber mit einem Umsatzanteil von über 80 Prozent hat und NICHT über die Künstlersozialversicherung versichert ist. Diese bei der "Rente" unversicherten Personen sind in der Regel als arbeitnehmerähnliche Selbständige in der Deutschen Rentenversicherung versicherungspflichtig (sofern sie nicht schon in der Künstlersozialkasse versichert sind) und müssten sehr viel selbst nachzahlen. Konkret den vollen Rentenbeitrag von (derzeit 18,7 Prozent) für das aktuelle Jahr sowie die vorherliegenden vier Jahre, also fast ein ganzes Jahreshonorar als Rentennachzahlung. Wer also arbeitnehmerähnlicher Selbständiger ist, weder über den Arbeitgeber noch die Künstlersozialversicherung versichert ist, sollte sich schleunigst beim DJV beraten lassen und anschließend in die Deutsche Rentenversicherung DJV-Mitglieder sollten sich im Falle von entsprechenden Prüfungen und neuen Einstufungen vom Rechtsschutz ihres Landesverbandes beraten lassen. Soweit es um Grundsatzfragen geht, steht auch die DJV-Bundesgeschäftsstelle (Referat Freie, hir@djv.de, Telefon 0228/2017218) für Mitglieder als Ansprechpartner zur Verfügung.

Dieses Info ist auch als PDF sowie im Format EPUB abrufbar: Tipps für Freie als PDF / Tipps für Freie als EPUB


Michael Hirschler

News für Freie

DJV-news 267

Rettungskräfte, Vergütungsregeln, Wulff

14.09.12

Tatü tata, die Feuerknips ist da | DJV fragt Redakteure und Freie an Zeitschriften | Wie steht es um die Vergütungsregeln an Tageszeitungen? | DJV mahnt zu Recherche statt Gerüchteküche | Neuer Sozialtarifvertrag beim Berliner...

Vergütungsregeln

Umfrage zu Honoraren an Zeitschriften

13.09.12

Es wird verhandelt - um Vergütungsregeln an Zeitschriften. Der DJV benötigt dazu Feedback.

Faire Honorare

Werden die Vergütungsregeln Tageszeitungen angewendet? Bitte an Umfrage teilnehmen!

13.09.12

Der DJV bittet alle frei tätigen Mitglieder, an der Umfrage teilzunehmen.

Freie Journalisten

"Gezwungen, sich zu verkaufen"

06.09.12

Volker Lilienthal und Thomas Schnedler über die soziale Lage junger Journalisten

Freie Journalisten

Zuschussrente: Ein Vorteil für die freien Journalisten?

03.09.12

Die gesetzliche Rente reicht nicht aus, die Zuschussrente muss her. So die Arbeitsministerin. Was gilt eigentlich für freie Journalisten?

Auskunftsrechte

Verbraucherinformationsgesetz erweitert - was gilt für Journalisten?

03.09.12

Zum 1. September 2012 sind neue Regelungen im Verbraucherinformationsgesetz in Kraft getreten. Jetzt fragen sich Journalisten, ob auch sie mehr Rechte haben.

Axel Springer

Verwunderung über Anschreiben zur publizistischen Unabhängigkeit bei Springer

03.09.12

Diverse freie Journalisten erhalten derzeit Schreiben des Verlags Axel Springer. Diese zeigen sich verwundert.

Fortbildung

Freientag NRW 2012

31.08.12

Der Freien-Tag 2012 des DJV-NRW findet am Samstag, 29. September, in Gelsenkirchen statt - und ab sofort können Sie sich dafür anmelden!

Honorare

"Verkauft Euch nicht so billig"

31.08.12

Svenja Hofert ist für freie Journalisten keine Unbekannte. Mit Seminaren und Ratgebern steht sie ihnen seit Jahren zur Seite. Jetzt äußert sie sich in Spiegel Online.

Gründungszuschuss

"Nur wer nicht vermittlungsfähig ist, erhält den Gründungszuschuss"

31.08.12

Entgegen allen Ankündigungen beweist sich, dass Arbeitsministerin von der Leyen die Förderung von Existenzgründern faktisch abgeschafft hat

Urheberrecht

Verfahren der US-Autoren gegen Google-Buchklau wird fortgesetzt

31.08.12

Sieben Jahre, aber keine weitere Pause im Verfahren der US-Autoren gegen den Buchscan durch Google

Urheberrecht

Google und Netz-Automaten sollen zahlen - Leistungsschutzrecht im Bundeskabinettett

29.08.12

Der dritte offizielle Entwurf eines Leistungsschutzrechts für Verlage wird heute im Bundeskabinett beschlossen

News 817 bis 828 von 858

Schon gewusst?Mitmach-Verband: Freie Journalisten engagieren sich im DJV auf allen Ebenen - vom Ortsverein über den Landesverband bis zum Bundesvorstand. Oft sind als Vorsitzende von Gremien gerade Freie aktiv.

Ehrenamtliche Aktion 2014: Roland Scheidemann vom Fachausschuss Bildjournalisten wertet aus, welche Zeitungen Namen von Fotografen nennen. Foto: Hirschler

Schon gewusst?Mitmach-Verband: Freie Journalisten engagieren sich im DJV auf allen Ebenen - vom Ortsverein über den Landesverband bis zum Bundesvorstand. Oft sind als Vorsitzende von Gremien gerade Freie aktiv.

freienblog

Weitere interessante Themen

Newsletter

Cookie Einstellungen