News für Freie
Nach dem "Handelsblatt"-Urteil: Jetzt mit Schmackes gegen GENIOS?
Mitglieder und DJV-Gremien über Ansprüche gegen die Datenbank GENIOS
Doch was gilt jetzt für Datenbanken wie GENIOS, in denen Abertausende von Beiträgen freier Journalisten vermarktet werden, oft genug ohne Zustimmung der freien Journalisten? Werden massenhafte Klagen gegen den Beitragsvermarkter kommen?
Die Nachricht über den Erfolg gegen das "Handelsblatt" ist erst wenige Stunden alt, da fragen bereits die ersten Mitglieder an, beginnen DJV-Gremien, intern über die Erfolgschancen eines Verfahrens gegen GENIOS zu diskutieren.
Die Einschätzung: Verfahren gegen GENIOS erscheinen nach wie vor wenig Erfolg versprechend. Grund: Schon in einer früheren Gerichtsentscheidung hieß es, eine Prüfung der Nutzungsrechte sei einer Textdatenbank, die von Hunderten von Zeitungen beliefert wird, nicht zumutbar. Das erforderliche Massengeschäft bringe den Datenbankbetreiber in eine Forumshaftung. Er haftet daher erst, wenn er positiv davon weiß, dass die Rechte an Beiträgen nicht bei der einliefernden Zeitung liegen.
Folge: Freie Journalisten müssen sich also an ihre Zeitung wenden und dort die Vergütung für die Nutzung ihrer Beiträge bei GENIOS geltend machen. Seit dem Jahr 2010 gibt es dafür sogar eine explizite Regelung in den Vergütungsregeln an Tageszeitungen, die den Journalisten 55 Prozent der Erlöse zusprechen. Ob und inwieweit für die Zeit vor 2010 die Grundsätze der Entscheidung des OLG Düsseldorf mit 110 Euro pro Beitrag anwendbar sind, kann dabei noch nicht eindeutig gesagt werden. Denn im Fall des "Handelsblatt"-Urteils ging es um ein verlagseigenes Zahlarchiv, nicht eine externe Firma. Dennoch gibt es allen Grund, dass freie Journalisten das Thema "Vergütung für GENIOS" gegenüber ihrem Verlag geltend machen.
Michael Hirschler, hir@djv.de (@freie)
News für Freie
OLG München hält Ausschüttungspraxis für rechtswidrig
Nächster Akt in der Auseinandersetzung um Zahlungen an Verlage
Verlage verteidigen sich gegen Selfpublishing
Nicht Autoren, sondern Verlage machen Bücher, meinen - Verlagsvertreter.
Blogger kündigen - HuffPo-Mitarbeiter dementieren Knebel-AGB
Kritik an Haftungsklauseln und Exklusivität in den Verträgen wird intern zurückgewiesen, sie gelten "nur" für kommentierende Nutzer
Newsletter für Freie vom 11. Oktober jetzt online
Geballte Infos für freie Journalisten im Überblick
Alte und neue Dienstleister für das Selfpublishing
Auf der Frankfurter Buchmesse präsentierten sich einige Anbieter, die auch für freie Journalisten von Interesse sein können.
Die Kür - Preise verhandeln
Teil 2 des Beitrags zu „Es kann etwas gemacht werden für faire Honorare"
Autoren sitzen auf rechtlich heißem Stuhl
Nicht nur kostenlos arbeiten, sondern (fast) komplette Rechte übertragen und auch noch die Haftung übernehmen, Autoren im Würgegriff
Keine Diskriminierung von freien Journalisten durch Altersgrenze
Justiz liefert erste schriftliche Aussagen zum Fall des HR-Moderators Peter Zudeick
Gruner + Jahr verschickt neue Verträge - was tun?
Auf einer Veranstaltung am 16.10. in Hamburg wollen die Gewerkschaften informieren und diskutieren
Infos für freie Journalisten vom 4. Oktober 2013
Der neue Newsletter für Freie ist jetzt auch online
„Es kann etwas gemacht werden für faire Honorare"
Vergütungsregeln, die von Verlegern nicht umgesetzt werden, Online-Postillen wie die "Hufftington Post", die keine Honorare mehr zahlen. Kann überhaupt noch etwas von Freien unternommen werden, um zu fairen Honoraren zu kommen?...
Bildvertrieb mit Photopool - Video und Unterlagen jetzt im DJV-Intranet
Bilder direkt am Markt anbieten, das verspricht der Service von zwei Bildjournalisten, den derzeit rund 40 Kollegen nutzen
Machst Du mit?
Machst Du mit?
freienblog
Weitere interessante Themen
Selbstverlag
Ihr eigenes Buch machen, also eBook oder Printexemplar, mit vonjournalisten.de
...mehr
DJV, Verband der Freien
Über 15.000 Freie sind Mitglied im DJV. Warum, steht in unserem Flyer.
...mehr