Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

News für Freie

Künstlersozialkasse

Nebenverdienste befristet in höherem Umfang möglich

31.05.2021

Versicherte der Künstlersozialversicherung können in Kürze (ab Verkündung des Gesetzes) bis zu 1.300 Euro im Monat zu ihrem Einkommen hinzuverdienen, ohne dass die Pflichtversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung endet. Diese Regelung gilt bis Ende des Jahres 2021. Damit soll den Versichertenn, die wegen der Corona-Krise Arbeit in anderen Bereichen annehmen, geholfen werden. 

Der Gesetzestext:

"§ 53 Abweichend von § 5 Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 2 Nummer 1 ist in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen  Pflegeversicherung  nach  diesem  Gesetz  (im  Zeitraum  vom Tag nach der Verkündung dieses Gesetzes, Red.) bis zum Ablauf  des  31.  Dezember  2021 erst  dann  versicherungsfrei,  wer  eine nicht unter § 2 fallende selbstständige Tätigkeit erwerbsmäßig ausübt und daraus ein Arbeitseinkommen erzielt, das voraussichtlich  1 300  Euro  im  Monat  übersteigt,  wenn  eine  Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen  Pflegeversicherung  nach  diesem  Gesetz  im  Zeitraum  ab  dem 1. Januar 2020 eingetreten ist oder eintritt.“

fIn der Gesetzesbegründung heißt es dazu:

"Die  erheblichen  Einschränkungen  des  öffentlichen  Lebens  infolge  der  Covid-19-Pandemie  und  die  anhaltende  wirtschaftliche Krisensituation im Kunst-  und Kulturbereich bedeuten für Kreativschaffende, Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten nach wie vor besondere Belastungen. Fortlaufend wegbrechende Einnahmen führen dazu, dass viele Kunst- und Kulturschaffende vermehrt nach kurzfristigen Auswegen und Alternativen auch jenseits ihres künstlerischen Schaffens suchen. Anders als bei einer zusätzlichen abhängigen Beschäftigung, für die das Kriterium der „Haupttätigkeit“ gilt, führen Einkünfte aus einer weiteren selbstständigen nichtkünstlerischen Tätigkeit dazu, dass der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz bereits dann unterbrochen wird, wenn Versicherte eine zusätzliche selbständige Tätigkeit oberhalb der Geringfügigkeitsschwelle nach § 8 SGB IV (450 Euro) ausüben. Um daraus resultierende, pandemiebedingte Härten zu vermeiden und der besonderen sozialen Schutzbedürftigkeit der Versicherten Rechnung zu tragen, wird ihnen für die Dauer des Befristungszeitraums ein Zuverdienst von bis zu 1 300 Euro im Monat aus einer selbstständigen nicht-künstlerischen Tätigkeit ermöglicht, ohne dass der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Kranken-  und Pflegeversicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz entfällt. Der Versicherungsschutz nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz endet innerhalb des Befristungszeitraums erst dann, wenn Kunst-  und Kreativschaffende eine selbstständige nicht-künstlerische Tätigkeit in einem Umfang ausüben, die einem Beschäftigungsverhältnis jenseits des beitragsprivilegierten Übergangsbereichs vergleichbar ist. Voraussetzung für eine Anwendung dieser Regelung ist, dass der Zuverdienst die Geringfügigkeitsschwelle erst nach Beginn der Pandemie überschreitet. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der 1. Januar 2020."


MH

News für Freie

Transparenz

Hubschrauberflug war nicht privat

24.08.22

Am liebsten hätte Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht über den umstrittenen Hubschrauberflug mit ihrem Sohn nach Sylt das Mäntelchen der Privatsphäre gedeckt. Daraus wird nichts.

Bundesregierung

Geheimniskrämerei beenden

13.07.22

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Bundesregierung auf, ihre Informationsblockade gegenüber recherchierenden Journalistinnen und Journalisten zu beenden.

"#Hinterland"

Lebenszeichen in der Medienwüste

01.07.22

Im nordöstlichsten Teil der Bundesrepublik, inmitten von wirtschaftlich verödeten Landschaften, gründet ein Verlag Medien, als sei der Journalismus erst gestern erfunden worden. Die Rede ist vom Katapult-Verlag in Greifswald, der...

Nach Tagesspiegel-Urteil

Auskunftsgesetz muss her

09.06.22

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg gegen den Tagesspiegel unterstreicht aus Sicht des Deutschen Journalisten-Verbands die Notwendigkeit eines Presseauskunftsgesetzes auf Bundesebene.

ADAC-Fotos

Konkurrenz für Freie

07.06.22

Der Deutsche Journalisten-Verband sieht in der Vermarktung von Fotos der ADAC Luftrettung eine unzulässige Konkurrenz mit freien Bildjournalisten.

"Hinterland"

Medien machen im Lokalen - der Journalismus erfindet sich neu

03.06.22

Was macht ein Ostfriese an der polnisch-ukrainischen Grenze? Was sich nach einem Ostfriesenwitz anhört, ist in Wirklichkeit ein Zeichen von neuen Richtungsentscheidungen in Lokalmedien. „Wir wollen weg vom Terminjournalismus, hin...

Corona-Krise

Neustarthilfe April-Juni jetzt beantragen

14.04.22

Ab sofort können Anträge auf Neustarthilfe für den Förderzeitraum April bis Juni 2022 gestellt werden. Dabei werden Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete...

Freie

Honorare müssen endlich steigen

28.03.22

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Zeitungsverleger auf, die Honorare der freien Journalistinnen und Journalisten endlich auf ein angemessenes Niveau anzuheben.

Presseauskünfte

Corona-Expertenrat kein Geheimzirkel

24.03.22

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Bundesregierung auf, Medienanfragen über die Arbeit des Corona-Expertenrats zu beantworten.

Freie

DJV startet „Journalismus im Hinterland“

04.03.22

Über den Journalismus in Frankreichs Regionen und dem deutschen Hinterland-Manifest der Zeitschrift „hinterlands magazine“ ging es am 2. März 2022 in einer Onlinekonferenz. Mit einem Kick-off-Workshop startete der DJV die...

Ukraine

Wir sind solidarisch

25.02.22

Solidarität mit der Ukraine ist das Gebot der Stunde.

Ukraine

DJV ruft zu äußerster Vorsicht auf

24.02.22

Nach dem Beginn der Kampfhandlungen in der Ukraine ruft der Deutsche Journalisten-Verband die Korrespondenten vor Ort zu äußerster Vorsicht auf.

News 37 bis 48 von 858

Schon gewusst?Rund 60 Prozent aller Freien arbeiten aus Überzeugung hauptberuflich frei, 40 Prozent sind als Freie tätig, weil sie keine Anstellung finden (Quelle: DJV-Umfrage 2014).

Auch bei der EU in Brüssel sind viele Freie unterwegs - nicht immer freiwillig frei. Foto: Hirschler

Schon gewusst?Rund 60 Prozent aller Freien arbeiten aus Überzeugung hauptberuflich frei, 40 Prozent sind als Freie tätig, weil sie keine Anstellung finden (Quelle: DJV-Umfrage 2014).

Weitere interessante Themen

Newsletter

Cookie Einstellungen