News für Freie
Praxis der VG Wort bei Ausschüttungen nicht zu beanstanden
Unterstützung von "ganz oben" für die Gremien der Verwertungsgesellschaft
Die Bundesregierung weist Kritik an der Verwertungsgesellschaft WORT zurück und verteidigt deren derzeitige Ausschüttungspraxis. Anlass ist eine Anfrage der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und einiger grüner Abgeordneter, in der diese harte Kritik an Verwertungsgesellschaften geäußert hatten. Die grünen Politiker hatten die Position des Münchener Juristen Vogel übernommen, der es für unzulässig hält, dass die Verwertungsgesellschaften auch Verlage an ihren Einnahmen beteiligen.Das Argument lautet hier: Vogel zumindest habe Verträge mit Verlagen unterschrieben, in denen nie die Rede davon war, dass den Verlagen Anteile an den von der Verwertungsgesellschaft wahrgenommenen Nutzungsrechten zustehen.
Vogel, der selbst jahrelang für die Kontrolle von Verwertungsgesellschaften zuständig war, bevor er in eigener Sache Klage erhob, hatte zuletzt vor dem Oberlandesgericht München gewonnen. Die Verwertungsgesellschaft WORT geht gegen das Urteil vor dem Bundesgerichtshof vor.
Die GRÜNEN-Politiker hatten unter anderem gefragt, ob die Bundesregierung mit Vogel und ihnen darin übereinstimme, dass die Praxis der Verwertungsgesellschaft rechtswidrig sei. Die Bundesregierung meinte zu dieser Frage, sie halte es "nicht für sachdienlich, Spekulationen über den Ausgang des Verfahrens anzustellen".
Die Politiker hatten weiterhin gefragt, warum die Bundesregierung und die Staatsaufsicht nicht dagegen vorgingen, dass die VG WORT, die VG Bild-Kunst und der GEMA, die Verleger an dem Aufkommen aus den gesetzlichen Vergütungsansprüchen beteiligen, obwohl die Verleger bei diesen Verwertungsgesellschaften nicht einmal der Form nach gesetzliche Vergütungsansprüche bezogen auf konkrete Werke einbringen, obwohl im Jahr 2002 §63a in das UrhG eingefügt wurde, und obwohl sich aus der Rechtsprechung des EuGH (Urteile v. 9. Februar 2012 und 11. Juli 2013) klar ergebe, dass Urheber auf ihren Anspruch aus der Geräteabgabe nicht verzichten können und ihren Anteil an dieser Vergütung unbedingt erhalten müssten.
Der 63a Urheberrechtsgesetz bestimmt:
"Auf gesetzliche Vergütungsansprüche nach diesem Abschnitt kann der Urheber im Voraus nicht verzichten. Sie können im Voraus nur an eine Verwertungsgesellschaft oder zusammen mit der Einräumung des Verlagsrechts dem Verleger abgetreten werden, wenn dieser sie durch eine Verwertungsgesellschaft wahrnehmen lässt, die Rechte von Verlegern und Urhebern gemeinsam wahrnimmt."
Zu dieser Fragestellung antwortete die Regierung, die Frage unterstelle, dass Verleger in keinem Fall vom Urheber abgeleitete Rechte und Ansprüche in die genannten Verwertungsgesellschaften eingebracht hätten. Diese Einschätzung werde aber von der Bundesregierung nicht geteilt.Hierzu verweist die Bundesregierung ausgerechnet auf das "Vogel-Urteil" des OLG München. Dieses Gericht habe in seiner Urteilsbegründung festgestellt, dass Verleger bei der Verteilung der Erlöse einer Verwertungsgesellschaft dann berückichtigt werden können, wenn sie Ansprüche in die Verwertungsgesellschaft eingebracht haben, die ihnen zuvor von Autoren übertragen worden sind. Hinsichtlich der Übertragung gelte der Prioritätsgrundsatz. Im konkreten Fall habe der Kläger vor Abschluss seiner Verlagsverträge allerdings schon alle Ansprüche in die VG Wort eingebracht, so dass die nachfolgende Rechtseinräumung an die Verleger ins Leere gegangen sei und folglich die Verleger ihrerseits keine Rechte in die Verwertungsgesellschaft hätten einbringen können. Aus Sicht der Bundesregierung seien entsprechend umgekehrt Fallgestaltungen möglich, in denen Autoren ihre Ansprüche zuerst an ihre Verleger abgetreten haben und damit eine nachfolgende Rechtseinräumung der Autoren an die Verwertungsgesellschaft ins Leere gehe.
Die Staatsaufsicht habe daher "beiden Szenarien Rechnung zu tragen".
Die Bundesregierung wies auch darauf hin, dass das Landgericht Berlin am 13. Mai 2014 die Klage eines Berechtigten der GEMA, in dem es um die Beteiligung von (Musik-)Verlagen am Vergütungsaufkommen der GEMA auch aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen geht, vollumfänglich abgewiesen habe. Außerdem "erinnerte" die Bundesregierung daran, dass die bereits erwähnte Ergänzung des § 63a Satz 2 UrhG durch das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 26. Oktober 2007 gerade die Fortsetzung der bisherigen Praxis gewährleisten sollte, Verleger auch in Zukunft an den Erträgen der VG Wort angemessen zu beteiligen. Die Bundesregierung verwies diesbezüglich auf die Begründung des damaligen Regierungsentwurfs (Bundestagsdrucksache 16/1828, S.32).
Die Politiker hatten auch die derzeitige Praxis der Verwertungsgeschaft WORT kritisiert, trotz des laufenden Verfahrens Ausschüttungen nach einem vorläufigen Veteilungsplan vorzunehmen. Die Bundesregierung meinte hierzu: "Aus Sicht der Staatsaufsicht über die Verwertungsgesellschaften beim Deutschen Patent- und Markenamt begegnet diese Regelung keinen wahrnehmungsrechtlichen Bedenken: Denn stellen sich Verteilungsregelungen der Verwertungsgesellschaften als fehlerhaft heraus, haben die Verwertungsgesellschaften die Ausschüttungen unter Umständen ganz oder teilweise rückabzuwickeln und eine Neuverteilung durchzuführen."
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – Drucksache18/1555
Urteil OLG MÜnchen vom 17. Oktober 2013 – 6 U 2492/12
Landgericht Berlin vom 13. Mai 2014 - 16 O 75/13
Michael Hirschler
News für Freie
Freie, aufgepasst!
Freie beim Deutschlandradio haben Anspruch darauf, dass Wiederholungshonorare für die Berechnung des Urlaubsentgelts berücksichtigt werden. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil, das auch bei anderen...
Drei Fotojournalismus-Events mit dem DJV in dieser Woche
Praxis-Tipps zur Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst per Webinar am 18. April, das DJV-Bildportal auf Besuch bei der PICTA-Bildagenturmesse in Berlin (ebenfalls am 18. April; ganztags) und am 19. April ein Webinar zum Thema...
Was kostet Journalismus
Was kostet Journalismus - unter dieser Frage wollen wir mit Dir und anderen darüber diskutieren, wie die Honorarstrukturen für Arbeit für Textbeiträge in den verschiedenen Medienbereichen aussehen. Print, Online, Rundfunk,...
Serbische Journalisten suchen Schutz im Ausland
"Die Bedrohungen gegenüber meiner Person haben ein unerträgliches Maß erreicht", berichtete eine Journalistin aus Serbien am 18. März auf einer Onlineveranstaltung der Europäischen Journalisten-Föderation (EJF). "Ich denke,...
Verdientes Urteil
Das Magazin Cicero hat einen juristischen Sieg gegen das Bundeswirtschaftsministerium errungen: Das Ministerium muss die Akten zu einer möglichen Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken herausrücken.
Bund führt Mindesthonorare für Freie ein
Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt die Einführung von Mindesthonoraren für freie Journalistinnen und Journalisten bei Institutionen, die Fördermittel des Bundes erhalten.
Deal mit Open AI
Springer hat mit Open AI einen Vertrag über die Nutzung redaktioneller Inhalte aus mehreren seiner Medien für ChatGPT geschlossen. Es geht um einen zweistelligen Millionenbetrag. Vorbild für andere Medienhäuser?
Inflationsausgleich vereinbart
Die Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen erhalten ab Oktober eine monatliche Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 120 Euro.
Mindesthonorare für Freie
Der Deutsche Journalisten-Verband fordert Kulturstaatsministerin Claudia Roth auf, bei der Definition einer Honoraruntergrenze für Künstlerinnen und Künstler die freien Journalisten nicht zu vergessen.
Politiker vor die Linse
Die bayerische Staatskanzlei gibt unter Markus Söder zehnmal soviel für Fotografen aus wie unter seinem Vorgänger Horst Seehofer. Gut für die Berufsfotografen. Das Vorbild von Robert Habeck macht in Bayern tatsächlich Schule....
Schlappe für Hamburger Polizei
Mit ihrer Blockadehaltung gegen eine Journalistin des Stern kam die Hamburger Polizei nicht durch. Das Gericht verurteilte die Behörde dazu, Auskunft zu erteilen. Gut so.
Abbuchung für Juli 2023 ist korrekt trotz irreführender Empfängerangabe
Wilhelmshaven, 10. Juli 2023 (fw/KSK, hir/DJV). In den letzten Tagen ist es bei der Abbuchung der Versicherungsbeiträge und der monatlichen Vorauszahlungen/Künstlersozialabgabe durch die Postbank zu einer Textänderung gekommen,...
Schon gewusst?Service, von dem gerade freie Journalisten profitieren, bietet die DJV-Verlags- und Service-GmbH. Fachliteratur, Soft-/Hardware, günstige Konditionen bei Autovermietern und Hotels.
Schon gewusst?Service, von dem gerade freie Journalisten profitieren, bietet die DJV-Verlags- und Service-GmbH. Fachliteratur, Soft-/Hardware, günstige Konditionen bei Autovermietern und Hotels.
Weitere interessante Themen
Selbstverlag
Ihr eigenes Buch machen, also eBook oder Printexemplar, mit vonjournalisten.de
...mehr
DJV, Verband der Freien
Über 15.000 Freie sind Mitglied im DJV. Warum, steht in unserem Flyer.
...mehr