News für Freie
Regeln für unregelmäßig und kurzzeitig Beschäftigte werden nicht verbessert
"Tagesspiegel" berichtet über Ausbleiben der Reform
Zwar erlaubt eine Sonderregelung den Erwerb eines verkürzten Anspruchs auf Arbeitslosengeld, wenn 180 Tage nachgewiesen werden können, sofern dabei mehr als die Hälfte aus so genannten kurzzeitigen Einsätzen stammen. Doch das gilt nur bei niedrigen Einkommen und kann daher nur von wenigen genutzt werden. Die Bundesregierung hatte eigentlich eine Reform geplant.
Nach einem aktuellen Bericht des "Tagesspiegel" ist mit der Reform allerdings nicht mehr zu rechnen, die Regierungsparteien konnten sich auf keinen Kompromiss einigen. Der "Tagesspiegel" beruft sich auf Aussagen der GRÜNEN-Abgeordneten Pothmer. Die Situation der Absicherung kurzzeitig Beschäftigter bleibt damit ungelöst.
Unabhängig von dieser Frage bleibt auch das Problem der Absicherung von Freien bestehen, die als Selbständige gelten und daher im Regelfall keine Pflichtbeiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen können. Selbständigen bleibt im Fall des Verlustes ihrer Auftraggeber nur das Arbeitslosengeld II, also "Hartz IV". Auch hier wird schon seit Jahren ein System der Arbeitslosenversicherung gefordert, das Selbständigen eine adäquate Absicherung bietet.
Michael Hirschler, hir@djv.de
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