Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

News für Freie

Sportfotografie

Vertrag für Poolfotografie mit grenzwertigen Regeln

17.05.2020

Im Fußballsport ist die Zahl der Personen, die fotografisch aus den Stadien berichten dürfen, drastisch eingeschränkt worden. Nur noch drei Journalistinnen und Journalisten dürfen mit der Fotokamera aus dem Spiel berichten, zehn weitere Personen sind zugelassen für weitere (wort-)journalistische Berichterstattung.

Diese Regelungen wurden in einem Rahmenkonzept der Deutschen Fußball Liga GmbH genannt. Für dessen Umsetzung sind die rechtlich selbständigen Fußballvereine der 1. und 2. Bundesliga allerdings selbst verantwortlich. Die einzelnen Vereine können daher eigenständige Regelungen treffen, sowohl hinsichtlich der Zahl der Fotografinnen und Fotografen unter den journalistisch arbeitenden Personen als auch hinsichtlich der Auswahl und Bedingungen für die Fotografie.

Die Fußballvereine gehen derzeit durchweg von drei Personen aus und legen den Kreis der hierzu Berechtigten nach unterschiedlichen Konzepten fest. Im Wesentlichen spielen dabei Modelle eine Rolle, von denen eines vom Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) erarbeitet wurde, ein anderes wird offenbar vor allem in der 2. Bundesliga praktiziert. Im VDS-Modell geht ein Platz an die großen Agenturen, ein weiterer Platz an die Vereine und schließlich ein dritter Platz an eine Person, die frei arbeitet. Im anderen Konzept gehen dagegen sowohl der zweite und der dritte Platz an die Vereine. In beiden Modellen sollen andere Fotografinnen und Fotografen kostenfrei mit den Fotos beliefert werden, damit diese bei ihren bisherigen Kunden nicht mit leeren Händen dastehen.

Dem Deutschen Journalisten-Verband liegt jetzt ein Vertrag vor, der von der Person gelten soll, die den "Freien-Platz" nach dem VDS-Modell ausübt. Die wichtigsten Punkte aus diesem Vertrag:

Es wird kein Honorar gezahlt. Es gibt auch keine Beteiligung an den Verkaufserlösen der Abnehmer. Wie mit diesem Modell, Geld verdient werden kann, muss die Person selbst klären, die den Platz wahrnimmt, insbesondere hoffen, dass der Vertrieb an die eigenen Kunden wie bislang klappt. Das natürlich vor dem Hintergrund, dass alle anderen Akteure auf dem Markt exakt die gleichen Fotos haben.

Es müssen mindestens 60 Bilder geliefert werden, die über "Spiel und Spieler" ausgewogen berichten.

Die fotografierende Person darf keine Bilder allein für sich behalten, nicht einmal sonstige Bilder, die im Rahmen des Aufenthalts im Stadion erstellt werden, also vielleicht ein Foto, in dem sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung schon vor dem Spiel in interessanter Weise verhalten.

Die Bilder müssen in eine vom VDS eingerichtete Fotodatenbank eingespeist werden.

Es müssen umfassende Nutzungsrechte an den Bildern zum Zwecke der redaktionellen Berichterstattung eingeräumt werden, ohne "inhaltliche, zeitliche oder territoriale Beschränkung".

Es besteht keine Haftungseinschränkung in dem Sinne, dass im Falle eines Rechtsstreites die Haftung allein durch die Abnehmer übernommen wird und diese auch für die Freistellung verantwortlich sind, wenn die Fotografin oder der Fotograf direkt von einer Person wegen der Nutzung durch Abnehmer verklagt werden. Etwa in dem Fall, dass sich ein Spieler oder eine Person im Stadion wegen einer ungünstig wirkenden Position in Persönlichkeitsrechten verletzt sieht und daher eine Klage erhebt.

Der Name der Fotografin oder des Fotografen ist auf dem Bild zu nennen, aber zusammen mit dem Namen der Person, die das Bild aus dem Pool abgenommen hat. Das soll nach dem Muster geschehen: "Name/Agentur - Verbreitung durch Name/Agentur".

Der Vertrag sieht keine größere Haftung der Betreiber der VDS-Fotodatenbank vor, wenn es dort Fehler wie beispielsweise einen unautorisierten Zugriff von Dritten geben sollte, lediglich bei Verschulden "des VDS" für Ausfälle und Fehlfunktionen wird gehaftet. Damit ist auch unklar, wer zu Maßnahmen verpflichtet ist, wenn gelieferte Bilder in ganz anderen Zusammenhängen zirkulieren sollten.

Von Mitgliedern des DJV werden die Vorgaben des Vertrags nach dem VDS-Konzept als unangemessen angesehen. Vor allem wird hinterfragt, wie diese Tätigkeit betriebswirtschaftlich sinnvoll ausgeübt werden kann. Die fotografierende Person muss nicht nur sich selbst refinanzieren, sondern auch noch die für das Bild-Editing zuständige Person bezahlen, und kann ihren eigenen Kunden dann allerdings nur Bilder liefern, die auch jeder andere Akteur auf dem Fotomarkt hat. Angesichts der Tatsache, dass es schon heute sehr schwierig ist, von den gezahlten Honoraren auch nur für eine einzige Person wirtschaftlich sinnvoll im Stadion arbeiten zu lassen, ist die Finanzierung eines Editors während des Spiels für viele Freie praktisch unmöglich oder führt zu Selbstausbeutung ohne wirtschaftlichen Sinn.

Die inhaltlichen Vorgaben zur Art und Weise der Fotografie schränken die Freiheit bei der Auswahl der Motive deutlich ein. Die fehlenden Haftungseinschränkungen für die Verwendung der Aufnahmen unterlegen die Tätigkeit zusätzlich mit einem gewissen Risiko.

Das Verbot, auch nur ein einziges Foto im Stadion zu eigenen Zwecken anfertigen zu dürfen, nicht einmal Fotos vor und nach dem Spiel, und auch objektiv überschüssige Fotos nicht einmal für spätere Zeiten vorhalten zu können, stellt zudem einen äußerst starken Eingriff in die fotografische Freiheit dar.

Das sind nur einige Fragen gegenüber dem Vertrag. Die Juristinnen und Juristen der für den Rechtsschutz zuständigen DJV-Landesverbände prüfen derzeit, welche rechtlichen Maßnahmen dagegen möglich sind und welche Passagen selbst nach einer Unterschrift möglicherweise auch ignoriert werden dürfen, weil sie eventuell rechtswidrig sind.

Weiteres zum Thema findet sich unter djv.de/sportbilder



Michael Hirschler, hir@djv.de











News für Freie

journalist.de

Die Rundmail

08.01.13

Eine Rundmail an die Autoren des Reise Journals stellte klar: Ohne zusätzliches Honorar können die Beiträge innerhalb der WAZ-Gruppe weiter verwertet werden.

Steuertipps

Update zur Steuerbroschüre

08.01.13

DJV-Expertin Gerda Theile hat ein Update für die "Steuertipps für Journalisten" erstellt.

Urteil

Personalrat beim Saarländischen Rundfunk hat Mitbestimmungsrecht bei Freien

04.01.13

Mehr Rechte für Freie. Auch für sie kann jetzt im Fall von Einschränkungen der Personalrat tätig werden. Dafür sorgt jetzt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.

DJV-news 283

Schutz für Journalisten, Madsack, Horizont, dapd etc.

04.01.13

121 tote Kollegen mahnen - DJV fordert UN zum Handeln auf | ZDF und ARD bei Dezemberquoten an der Spitze | Madsack führt Töchter zusammen | Silberstreif am Horizont für Impulse | dapd schließt überraschend Frankfurter Büro |...

Urheberrecht

Eigentumsverlust durch "Ersitzung"? Britsche freie Journalisten kritisieren Camerons Pläne zum Urheberrecht

03.01.13

Die Regierung Cameron redet so, als wäre sie persönlich mit Google-Mitarbeitern befreundet. Was zufälligerweise auch der Fall ist.

Auskunftsrechte

Ministerium muss umgehend Auskunft über Zahlungen an Rechtsanwälte geben

02.01.13

Das Landespressegesetz als Auskunfts-Turbo: Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden

Weiterbildung

Neue Webinare Anfang 2013

26.12.12

Weiterbildung geht beim DJV (auch) online. Die nächsten Termine.

Weiterbildung

Webinar-Aufzeichnungen im Intranet

21.12.12

Webinar verpasst? Kein Problem.

Steuer

Sicherheitszertifikat für Umsatzsteuervoranmeldungen ab 2013

21.12.12

Alles online, alles sicher: Das Finanzamt macht´s nur noch mit Zertifikaten.

DJV-news 281

Weihnachtsbrief, dapd, Tagesschau etc.

21.12.12

Weihnachtsbrief: Konken macht Journalisten Mut | Werbung leicht angewachsen | dapd macht mit neuem Eigentümer weiter | Bonner General-Anzeiger bleibt in Berlin | DJV gratuliert Tagesschau zum 60. Geburtstag | Lokalfunk NRW:...

journalist.de

Mit dem Arbeitszimmer Steuern sparen

18.12.12

Freie Journalisten können ihr Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. DJV-Freien-Experte Michael Hirschler erklärt, an welchen Stellen es beim Fiskus hapern kann.

Minijobs

450-Euro-Grenze gilt auch für Erwerbsunfähigkeitsrentner

17.12.12

Die Grenze für den Hinzuverdienst steigt. Auch für Erwerbsunfähigkeitsrentner.

News 757 bis 768 von 858

Schon gewusst?Der DJV vertritt seine Mitglieder in zahlreichen Gremien und Einrichtungen der Medien. Rundfunkräte, Medienanstalten, Pressevversorgungswerk, VG WORT, VG BILD KUNST, Künstlersozialkasse

In den Aufsichtsgremien vieler Rundfunkanstalten der ARD sitzen nicht nur Politiker. Foto: Hirschler

Schon gewusst?Der DJV vertritt seine Mitglieder in zahlreichen Gremien und Einrichtungen der Medien. Rundfunkräte, Medienanstalten, Pressevversorgungswerk, VG WORT, VG BILD KUNST, Künstlersozialkasse

freienblog

Weitere interessante Themen

Newsletter

Cookie Einstellungen