Das Autorenversorgungswerk der Verwertungsgesellschaft WORT macht erneut darauf aufmerksam, dass viel zu wenige Berechtigte einen Antrag auf den Zuschuss zur Altersversorgung stellen:
Autoren/innen und Journalist/inn/en, die ihre überwiegend publizistische Tätigkeit hauptberuflich freischaffend ausüben, können vom Autorenversorgungswerk der VG WORT einen einmaligen Zuschuss zu ihrer privaten Altersvorsorge erhalten. Bezuschusst werden Kapitallebens- und Rentenversicherungen oder Sparverträge, die jeweils zusätzlich zur Rentenpflichtversicherung über die Künstlersozialkasse bestehen. Auch Neuabschlüsse können berücksichtigt werden.
Der Antrag kann ab dem 50. Lebensjahr bis zum Eintritt ins gesetzliche Rentenalter gestellt werden.
Der Zuschuss beträgt 50% der bezuschussbaren Summe bis zum Höchstzuschuss von derzeit € 7.500. Der Vertrag darf nicht vor dem vollendeten 60. Lebensjahr fällig werden, die Summe muss bei Ablauf mindestens € 5000 betragen. Der Zuschuss wird direkt an den jeweiligen Antragsteller ausgezahlt.
Die Antragsteller/innen müssen wahrnehmungsberechtigt sein, der Antrag auf den Zuschuss kann aber vorab gestellt werden. Natürlich muss der Wahrnehmungsvertrag dann noch abgeschlossen werden.
Interesse oder Fragen?
Interessierte erreichen das Autorenversorgungswerk der VG WORT per E-Mail unter avw@vgwort.de oder telefonisch unter 089/5141242. Antragsformular und Richtlinien sind direkt auf der Homepage der VG WORT unter vgwort.de über das Meldeportal T.O.M. abrufbar.
Autoren und Journalisten, die bereits Zahlungen vom Autorenversorgungswerk bekommen oder bekommen haben, erhalten den Zuschuss freilich nicht.
Michael Hirschler, hir@djv.de
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7.500 Euro Zuschuss ab dem Alter von 50 Jahren
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