„Es ist höchste Zeit, dass Deutschlands Tageszeitungsverleger sich an geltende Gesetze halten“, fordert DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall anlässlich des Aktionstags „Jetzt schlägt´s 13“, mit dem der Deutsche Journalisten-Verband auf das in § 13 Urheberrechtsgesetz festgeschriebene Recht auf Namensnennung aufmerksam macht.
Der DJV wirbt für die Nennung der Urheber an oder unter den Fotos auf seiner Internetseite unter https://www.djv.de/index.php?id=11897 sowie auf einer allgemein zugänglichen Onlinekonferenz am heutigen Tag ab 13.13 Uhr, die über journalistenwebinar.de erreichbar ist. Erstmals sind auch die Detailergebnisse der Aktion „Fotografen haben Namen“ veröffentlicht, bei der über 100 deutsche Tageszeitungen stichprobenartig auf die Nennung der Namen ausgewertet wurden. Sieger der diesjährigen Auswertung sind das Neue Deutschland, die Morgenpost Dresden und Der Tagesspiegel. Überall: „Wir rufen alle Fotojournalisten, aber auch die Bildredakteure und die Betriebs- und Personalräte in den Medien dazu auf, sich dem Aktionstag anzuschließen.“ Die Namensnennung bediene nicht die Eitelkeit der Bildurheber, sondern sei für ihren wirtschaftlichen Erfolg lebensnotwenig.
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Hendrik Zörner
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