Bildjournalisten
Downloadgebühren bei Axel Springer - noch kein neuer Stand
Zur Frage, inwieweit Downloadgebühren geltend gemacht werden können
Nach wie vor sollten DJV-Mitglieder auf der Geltendmachung von Nebenkosten für ihren Aufwand bestehen, wenn ihr Kostenkonzept das entsprechend vorsieht. Ein neues Verhandlungsgespräch zwischen Springer und DJV hat bisher nicht stattgefunden.
Der Axel Springer Verlag kann nach DJV-Auffassung seine Lieferanten nicht einseitig dazu zwingen, mit welchen Berechnungskonzepten diese Preise und Aufwand abrechnen. Derartige Konditionendiktate sind kartellrechtlich unzulässig und verstoßen darüber auch gegen die Vergütungsregeln, die zwischen Verlegerverbänden und Gewerkschaften für hauptberufliche freie Journalisten gelten. Diese sehen den Ersatz von Aufwand vor, zu dem auch die digitalen Bereitstellungskosten zählen.
Die Beibehaltung der eigenen, von einander unabhängigen und nicht von einem Großabnehmer diktierten Konditionen ist auch die Auffassung vieler anderer Lieferanten, bildagenturmäßiger Anbieter und Verbände. Für eine Reihe von Anbietern ist es schlichtweg eine Frage der weiteren wirtschaftlichen Existenz.
Der DJV prüft weiterhin die Einschaltung des Kartellamtes, sollte Axel Springer erneut mit Drohschreiben und vergleichbaren Stellungnahmen gegenüber seinen Lieferanten agieren. Selbstverständlich ist es jedem Akteur der Bildbranche unbenommen, auch eigenständig mit einer Beschwerde an das Kartellamt heranzutreten.
Michael Hirschler, hir@djv.de
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