Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
Mehr zum Thema

Bildjournalisten

Urheberrecht

Fotografen haben Namen: 14.000 Euro Schadensersatz für Nichtnennung des Urhebers

28.06.2013

Geld für die Verletzung des Namensrechts gibt´s sogar bei so genannten Creative-Commons-Lizenzen


14.000 Euro Schadensersatz für die mehrmalige Verwendung eines "hochwertigen Landschaftsbildes" auf einer Website, weil der Name des Fotografen nicht genannt wurde. Das ist das Ergebnis außergerichtlicher Verhandlungen der Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm und Rosenbaum (ihr-law.de).

Das Recht auf Nennung des Urhebers ist gesetzlich in § 13 Urheberrechtsgesetz geregelt. Wer den Namen nicht nennt, hat - soweit es keine speziellen vertraglichen Regelungen gibt - einen Schadensersatzanspruch in Höhe des ursprünglich vereinbarten Preises.

Das Pikante am Fall: Hier ging es um ein Bild, das vom Fotografen mit einer so genannten "Creative-Commons-Lizenz" (CC-Lizenz) versehen wurde. Bei CC-Lizenzen handelt es sich um Mustervertragsbedingungen, die im Wesentlichen von Rechtsanwaltskanzleien im Ausland erarbeitet worden sind und in erster Linie darauf zielen, die kostenfreie Weitergabe von kreativem Material rechtlich abzusichern, etwa für Websites wie Wikipedia.

Was viele Nutzer nicht ahnen: Es gibt ganz unterschiedliche CC-Lizenzen. So ist beispielsweise bei manchen CC-Lizenzen eine "kommerzielle" Nutzung nicht gestattet, bei anderen wird die Nennung des Urhebers verlangt.

Im konkreten Fall ging es genau darum: Die fehlende Nennung des Namens. Das Verhandlungsergebnis der Rechtsanwälte zeigt damit zweierlei: Einerseits sind CC-Lizenzen ein potenzielles Minenfeld für beide Beteiligten, weil sei Missverständnisse hervorrufen können, andererseits belegt der Fall, wie teuer es für Medien werden kann, wenn sie - wie immer noch viele Blätter - das Recht auf Namensnennung ignorieren.

Der DJV berät und vertritt seine Mitglieder in entsprechenden Fällen.


Michael Hirschler, hir@djv.de Siehe zum Thema auch den Beitrag zum gleichen Thema bei "Recht am Bild"

News-Übersicht für Bildjournalisten

Bildgeschäft

Downloadgebühren bei Axel Springer - noch kein neuer Stand

17.12.12

Zur Frage, inwieweit Downloadgebühren geltend gemacht werden können

Urteil

Urheberrechtsverletzung auch durch "veralteten" Link auf Foto, so Oberlandesgericht Karlsruhe

14.12.12

Redaktionen und Webmaster aufgepasst: Das Recht am Bild ist auch im Web zu beachten

Selbstvermarktung

Wordpress machen - auch als Fotoblog

10.12.12

Unsere vorweihnachtliche Überraschung für Mitglieder: Einstieg in Wordpress, ein Webinar zum Selbermachen von (Foto-)Blogs

Einsatzfotografie

ZAPP-Interviews zur Feuerwehrfotografie, extended version

06.12.12

Der BJV macht auf ausführliche Versionen der ZAPP-Interviews zum Thema Feuerwehrfotografie aufmerksam. Einige der Hauptprotagonisten der Auseinandersetzung kommen zu Wort.

Fotowettbewerb

Stefan Prager schießt das beste bayerische Pressefoto

06.12.12

Die Entscheidung der Jury des BJV-Wettbewerbs Pressefoto Bayern 2012

Feuerwehrfotografie

ZAPP-Bericht zu Feuerwehr und Bildjournalisten

05.12.12

DJV und Feuerwehren haben den Dialog aufgenommen. Im Fernsehen wird das Thema derweil noch mal aufgespießt.

Feuerwehrfotografie

DJV und Feuerwehrverband: Zusammen mit Blick nach vorn

05.12.12

Ein Arbeitsgespräch zwischen Vertretern des DJV und des Deutschen Feuerwehrverbandes fand am Montag, 3. Dezember, statt.

Urheberrecht

e-hots***.com-Seite nicht aufrufen

03.12.12

Internetseite sorgt für Aufregung bei Bildjournalisten

Fotopreis

Jens Meyer gewinnt Fotopreis Hessen-Thüringen

30.11.12

Siegerfoto des Wettbewerbs "PresseFoto Hessen- Thüringen 2012": Im Rausch der Tiefe.

News 352 bis 360 von 402
Newsletter

Cookie Einstellungen