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Fotojournalisten gegen Yahoo- und Googlesuche

29.04.2013

Suchmaschinen bieten die Großbildsuche an. Mit Klagen und Aktionen wehren sich Fotojournalisten und andere.


Suchmaschinen bieten ihren Nutzern zusätzlichen Service: Sie können sich im Rahmen der Bildsuche Fotos auch "ganz groß" anzeigen lassen, direkt in der Suchmaschine, zum Teil sogar größer als auf der eigentlichen Seite. Die Suchmaschine oder besser: die Seite, auf der die Suchergebnisse angezeigt werden, wird auf diese Weise zum Leuchttisch, und der Nutzer bleibt länger im Ökosystem der Suchfirma, heiße sie Google, Bing oder Yahoo. Vor allem diejenigen, die sich ohnehin ein Bild einfach mal so herunter laden wollen, ohne groß über Urheberrecht und anderes nachzudenken.

Die Google Bildsuche wurde vom Bundesgerichtshof vor Jahren für legal erklärt, weil jeder, der im Internet Bilder anbiete, mit der Erfassung rechnen müsse und Suchmaschinen mit einem Eintrag auf seiner Seite (robots.txt) außen vor halten könne. Dabei spielte die begrenzte Größe der Vorschaubilder eine wichtige Rolle.

Nun versuchen die Suchmaschinen, ihr Bildangebot auszuweiten. Auf der Strecke bleiben die Seiten, die Fotos als Lockmittel zum Leser- oder Kundenkontakt einsetzen, und außerdem die Fotografen: Weniger Internetbesucher für die Seiten, mehr Bilderklau. Muss das sein? Nein, meinen Anhänger der Aktion "Verteidige Dein Bild", die gegen die Google Großbildsuche kämpft. Nein, sagen auch Fotojournalisten. Sie gehen juristisch dagegen vor, zuerst war Yahoo mit einer Unterlassungserklärung dran, bis es seine Großbildsuche für Deutschland einstellte, jetzt wird Google verklagt, weil es in seiner mobilen Suche ebenfalls eine Großbildanzeige bietet.

Im Ausland sind die Suchmaschinen dagegen überhaupt nicht zimperlich. Auf Seiten wie http://uk.yahoo.com lassen sich sogar Bilder von solchen Fotografen im Vollbildmodus finden, die gegen die deutsche Yahoo-Suche vorgegangen sind. Unter Google.com/ncr (ncr=no country redirect=keine-Länder-Umleitung) ist die Großbildsuche ebenfalls zu finden.

Nicht unterschätzt werden darf die Bereitschaft der Suchmaschinen, die deutsche Gerichtsbarkeit auszutesten. Firmen wie Google stehen für ein (Nicht-)Verständnis des Urheberrechts, nach dem Beiträge erst einmal genutzt werden können und nur nach Protesten aus dem Verkehr gezogen werden, wobei die erste Beschwerde noch zu keinen Kosten führen sollte. Immerhin gilt das in Deutschland noch nicht. Noch kann bereits die erste unerlaubte Nutzung zu Kosten führen. Klar ist, dass Google und seine deutschen Unterstützer rund um den Netzpolitik.org- und irights.info-Kreis nach wie vor für "Fair Use" werben, eine US-Regelung, die in ziemlich unklarer Weise eine Nutzung auch ohne Genehmigung und Honorar erlaubt. Eine Regelung, die deswegen in den USA auch immer wieder zu zahlreichen rechtlichen Auseinandersetzungen führt. Insofern bleibt der gesamte Komplex spannend.



Michael Hirschler, hir@djv.de

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