Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
Mehr zum Thema

Bildjournalisten

Honorare

Freier Bildjournalist erstreitet rund 80.000 Euro Nachzahlung für Fotos von Zeitung

04.03.2016

Gesetzlicher Anspruch auf angemessenes Honorar auf Grundlage von Tarifvertrag und Vergütungsregeln durchgesetzt

Ein freier Bildjournalist erhält einen Anspruch auf Nachzahlung in Höhe von fast 80.000 Euro gegenüber einer Zeitung der Funke-Gruppe. Das hat das Oberlandesgericht Hamm am 11. Februar 2016 entschieden.
 
Der Bildjournalist war seit dem Jahr 2000 für die Zeitung tätig. Er hatte in den geltend gemachten Jahren 2010 - 2012 pro veröffentlichtem Bild nur 10 Euro erhalten. Er trat 2013 in den DJV-Landesverband Nordrhein-Westfalen ein und machte anschließend mit dessen Rechtsschutz ein angemessenes Honorar für die Bilder geltend. Das Landgericht Bochum hatte ihm dann mit Urteil vom 12. Januar 2015 einen Anspruch auf rund 75.000 Euro zugesprochen. Kläger und Beklagte gingen in Berufung.

Die Begründung für das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm liegt noch nicht vor. Daher wird an dieser Stelle die Argumentation des Landgerichts Bochum von 2015 erläutert. Ob das Oberlandesgericht Hamm dieser in allen Punkten folgt, wird sich erst zeigen, wenn dessen Urteilsbegründung vorliegt.

Das Landgericht Bochum hatte in seinem Urteil im Jahr 2015 zunächst in den Mittelpunkt gestellt, dass die Frage des Umfang der Rechteübertragung entscheidend für die Ermittlung des angemessenen Honorars sei. Das vom Kläger geltend gemachte Argument, es sei nach den Honorarsätzen für ausschließliche Rechte zu berechnen, wies das Gericht zurück. Dafür fehle es an Belegen. Nach den Umständen hätte ein einfaches Nutzungsrecht dem Verlag durchaus genügt, auch sehe § 38 Absatz 3 Satz 1 Urheberrechtsgesetz vor, dass bei einer Zeitung in der Regel nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen werde:

"Wird der Beitrag einer Zeitung überlassen, so erwirbt der Verleger oder Herausgeber ein einfaches Nutzungsrecht, wenn nichts anderes vereinbart ist."


Das Gericht stellte dann fest, dass der Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Journalisten an Tageszeitungen, der Honorartabellen für Bilder enthält, nicht „unmittelbar“ anwendbar sei. Das beruhe nicht auf dem Fehlen der Arbeitnehmerähnlichkeit, sondern weil der Journalist in den betreffenden Jahren kein DJV-Mitglied gewesen sei. Auch auf die Vergütungsregeln für Bilder an Tageszeitungen könne sich der Kläger nicht direkt berufen, da diese erst seit 1. Mai 2013 gelten.

Das Gericht schritt dann zur Ermittlung des angemessenen Honorars in der nach seiner Auffassung gebotenen „mittelbaren“ Art und Weise. Dazu führte es zunächst aus, dass die angemessene Vergütung für einen arbeitnehmerähnlichen Journalisten nicht wesentlich anders ausfallen könne als für freie Journalisten generell. Daher sei die Bildung eines Mittelwerts zwischen den Honoraren aus dem Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen und den Vergütungsregeln geboten.

Das Gericht kam damit auf Werte von 25 Euro bei einer Auflage von bis zu 10.000 Stück, von 30 Euro bei bis zu 25.000 Stück und von 55 Euro bei über 200.000 Stück. Da die Bilder in Ausgaben mit unterschiedlicher Auflagenzahl verwendet wurden, bildete es aus diesen Honorarhöhen einen Mittelwert von 30 Euro pro Bild und kam damit auf einen Nachzahlungsanspruch von 75.702,50 Euro plus Zinsen.

Die Nachzahlung von Fahrkosten lehnte das Gericht ab. Einerseits würden die Vergütungsregeln, die einen solchen Anspruch vorsehen, für den Zeitraum vor deren Geltung nicht anwendbar sein, andererseits würden auch diese als Maßstab für Erstattungen die jeweiligen Verlagsrichtlinien vorsehen, die im vorliegenden Fall allerdings gar nicht bestanden.

Das Oberlandesgericht Hamm hat das hier geschilderte Urteil des Landgerichts nur in Details abgeändert, unter anderem wurde der Zahlungsanspruch auf 78.928,55 Euro festgesetzt, zuzüglich Zinsen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 11. Februar 2016, Aktenzeichen I-4 U 40/15, Landgericht Bochum, Urteil vom 12. Januar 2015, Aktenzeichen I-8 O 491/13


Michael Hirschler, hir@djv.de

News-Übersicht für Bildjournalisten

Bildagenturen

BGH verlangt faire Honorare

22.09.20

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Bildagenturen auf, sich künftig strikt an das jetzt veröffentlichte Urteil des Bundesgerichtshofs zu Honoraren für Bildjournalisten zu halten.

Corona-Krise

Für die Freien bleibt die Lage dramatisch, zeigt neue Umfrage

21.09.20

Haben die Lockerungen der Corona-Maßnahmen nicht auch zu einer neuen Konjunktur in den Medien geführt? Diese Vermutung war in den letzten Wochen immer mal wieder zu hören. Eine neue Umfrage bestätigt allerdings die Befürchtungen...

Corona-Krise

Zulassung von Zuschauern bedeutet keine Erhöhung der Zahl der fotografisch Tätigen

18.09.20

Nachdem Bund und Länder am 15. September 2020 die "Zuschauerfrage" für die kommende Saison der Bundesliga geklärt haben, stellt sich wieder die Frage: hat eine Erhöhung der zugelassenen Personen auch eine Auswirkung auf die...

Pressefreiheit

Internetseiten in Belarus erscheinen aus Protest ohne Fotos

17.09.20

Eine Reihe von Medienseiten in Belarus zeigt heute keine Fotos, sondern nur das Symboldbild einer Kamera hinter Gittern. Hintergrund sind Haftstrafen für die Fotografen der Internetzeitung tut.by. Nachdem sie am 13. September in...

Pressefreiheit

Bei Fernsehproduktionen dürfen nur sendereigene Beauftragte fotografieren

17.09.20

Kein Zugang für externe Fotografinnen und Fotografen zu einer Produktion für das ZDF. Grund angeblich: "Corona". Gleichzeitig können aber zahlreiche Zuschauer bei der Produktion dabei sein. Das gilt offenbar bei "Willkommen bei...

Urheberrecht

Nennung der Urheberinnen und Urheber jetzt in Google-Suche möglich

04.09.20

Wer Bilder produziert, dessen Urheberrechte werden im Internet jetzt ein Stück weiter besser geschützt oder zumindest klarer gekennzeichnet. Die Suchmaschine Google will digitale Informationen zum Urheberrecht, die in den...

Corona-Krise

Sportfotografie wartet auf Entscheidungen der Politik

04.09.20

Wie geht es weiter mit der Sportfotografie im Fußball in der kommenden Saison? Seitens der Deutschen Fußball-Liga gibt es das Konzept der „Task Force Sportmedizin / Sonderspielbetrieb“. Danach gilt: In der "Teamzone" soll es bei...

TV-Produktionen

Berichterstattung ermöglichen

14.08.20

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die öffentlich-rechtlichen Sender auf, bei der Produktion von Unterhaltungssendungen berichterstattende Journalisten in verantwortbarem Rahmen wieder zuzulassen.

Fußball

Kein Risiko, aber volle Berichterstattung

13.08.20

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert, die Zahl der Berichterstatter in den Stadien im verantwortlichen Umfang zu erhöhen.

News 55 bis 63 von 402
Newsletter

Cookie Einstellungen