Bildjournalisten
Kapitallebensversicherungen werden nicht bei Grundsicherung angerechnet
Die gute Nachricht: Die Arbeitsagenturen klammern derzeit eine Kapitallebensversicherung im Regelfall von jeder Anrechnung aus. Bislang war die Annahme, dass das nur für so genannte Riester-Verträge oder Leibrentenversicherungen gilt. Doch in ihren internen "Fachlichen Weisungen" wird die Nichtberücksichtigung von Kapitallebensversicherung zum Regelfall erklärt. Auf den Wert der Kapitallebensversicherung kommt es dabei nicht an. Das bedeutet: auch wenn das Angesparte oberhalb des normalen Schwellenwerts von 60.000 Euro liegt, kann trotzdem Grundsicherung bezogen werden. Gleiches soll auch für andere Vermögensformen gelten, die den Umständen nach zur Altersvorsorge bestimmt sind, meinen Fachleute in den Behörden, ohne allerdings namentlich zitiert werden zu wollen.
Die "Fachlichen Weisungen" der Arbeitsagentur sind allerdings nur interne Anweisungen. Ausführliche Aussagen zum Thema sind weiterhin Mangelware, von kargen Aussagen auf Internetseiten von Arbeitsagentur und Ministerium abgesehen.
Warum scheut sich die Politik bislang davor, diese erfreulichen Informationen offensiv bekannt zu machen? Der Grund dürfte in der Sorge liegen, dass damit einerseits missbräuchliche Gestaltungen zunehmen könnten sowie auch Enttäuschungen programmiert sein dürften. Denn die Behörden behalten sich offenbar nach wie vor das Recht vor, "im Einzelfall" dann doch hinterfragen zu können, ob der geltend gemachte Vertrag anerkannt wird. Wann das der Fall ist, darüber kann nur spekuliert werden.
Denkbar sind vielleicht Fälle, in denen vorhandenes Barvermögen, das in keinerlei Vertrag angelegt war, erst nach der Verabschiedung der Corona-Hilfen in Verträge eingezahlt wurden, oder in denen das Geld ständig zwischen verschiedenen Anlageformen hochspekulativ hin- und hergeschoben wird.
Der DJV berät seine Mitglieder in der Frage der Berechtigung für Corona-Hilfen laufend. Rechtsberatung und Rechtsschutz gehören zu den satzungsmäßigen Aufgaben der DJV-Landesverbände. Der DJV-Bundesverband ergänzt diese Leistungen durch Spezialberatungen im Einzelfall.
Michael Hirschler, hir@djv.de
Andere News/Infos
News-Übersicht für Bildjournalisten
Fotografen haben Namen: 14.000 Euro Schadensersatz für Nichtnennung des Urhebers
Geld für die Verletzung des Namensrechts gibt´s sogar bei so genannten Creative-Commons-Lizenzen
Trauer um Erika Krauß
Marina Friedt, DJV Hamburg:„Mit Erika Krauß verliert der Journalismus, verliert Hamburg eine Legende. Wir verlieren einen liebenswerten Menschen.“
ddp images bietet "Freien und Pauschalisten" 15 bis 20 Prozent Beteiligung an - DJV warnt vor übereilten Erklärungen
Nachdenken statt vorschnell zu applaudieren, heißt es derzeit
Tarife, VRM, G+J, Griechenland, Türkei etc.
Zeitungstarife | Verlagsgruppe Rhein-Main will Tarif verlassen | G+J-Rahmenvereinbarung: DJV warnt vor Fallstricken | Solidarität mit griechischen Journalisten | Videoübertragungen: Justizminister bewegen sich | Express.de legt...
Die Chicago Sun-Times - und wir
30 Bildjournalisten verlieren ihren Job, darunter ein Preisträger des Pulitzer-Preises 1982 - nach über 30 Jahren Mitarbeit. Die Chicago Sun-Times, eine große regionale US-Tageszeitung mit einer Auflage von rund 470.000,...
IFG-Gebühren, Pressefusion, Knebelvertrag, IJF-Kongress
Petition gegen IFG-Gebühren unterzeichnen | Vermittlungsausschuss für Lockerung der Pressefusionskontrolle | Funke-Mediengruppe verkauft WR-Lokalausgaben | Medienseiten auf dem Rückzug | WamS trotzt Knebelbedingungen | RTL büßt...
dapd-Bildjournalisten: Sichern Sie Ihr Material jetzt!
Bildarchiv verkauft - was gilt für die Rechte an den Bildern?
Alles nur Fake?
Ist der journalist auf ein inszeniertes Foto hereingefallen? Nach Erscheinen der Mai-Ausgabe haben uns mehrere kritische Hinweise zum Titelbild erreicht. Der Vorwurf: "Das Foto ist gestellt."
Der neue journalist ist da
Titelthema im Juni: Bildjournalismus – Wie viel dürfen Fotografen nachhelfen? Und wo fängt Manipulation an?