Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Corona-Krise

Arbeitsstipendien der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst

14.07.2021

Mit Hilfe eines schmalen  Förderungsprogramms der Bundesregierung versucht die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst in der Corona-Krise zu helfen. Im Rahmen des Programms "Neustart Kultur" werden nach Antrag und Nachweis konkreter Projektpläne so genannte "Stipendien" in Höhe von insgesamt EUR 5.000,- pro Person gezahlt. Der Förderzeitraum beträgt vier Monate, was in praktischer Hinsicht bedeutet, dass bei der Antragstellung darauf geachtet werden sollte, dass das Projekt in diesem Zeitrahmen liegt.

Der Gesamtetat für die Förderung beträgt 15 Millionen Euro, so dass rechnerisch maximal 3.000 Personen in den Genuss der Förderung kommen können. Damit kann es zu einem Wettrennen um die Stipendien kommen, denn die Gesamtzahl der Mitglieder der Verwertungsgesellschaft beträgt immerhin 60.000 Personen.

Das Förderprogramm richtet sich an professionell tätige Urhebende  visueller Werke, die als Solo-Selbständige in den Bereichen bildende  Kunst, Fotografie, Illustration, Design und Film arbeiten, und im Jahr 2020 ein Einkommen von unter EUR 60.000,- erzielt haben. Im Filmbereich  richtet sich das Programm zusätzlich an Filmurhebende, die üblicherweise auf Produktionsdauer beschäftigt werden. Die Professionalität der Antragstellenden wird durch die Mitgliedschaft in der VG Bild-Kunst belegt. 

Zum Verhältnis der Arbeitsstipendien zu anderen Fördergeldern des Bundes sowie Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I oder II ist derzeit noch keine Aussage zu finden. Klar scheint zu sein, dass andere Stipendienprogramme der Bundesregierung die Inanspruchannahme dieser Förderung ausschließen. Beim Arbeitslosengeld II könnte es so sein, dass die Arbeitsstipendium als Zweckbindung der Zahlung gelten und daher nicht angerechnet werden. Entsprechend stellt sich aktuell auch die Frage, ob die Überbrückungshilfen III und IV mit solchen Leistungen verrechnet werden, hierfür spricht einiges.

Wer einen Antrag stellen will, muss sich zunächst registrieren, um die  persönlichen Zugangsdaten für die eigentliche Antragsstellung zu  erhalten. Das Registrierungsportal wurde am 12. Juli 2021, 10 Uhr  geöffnet. Die Reihenfolge bei der Registrierung hat keine Auswirkung  auf die Chancen, ein Stipendium zu erhalten.

Am 2. August 2021 beginnt die Bewerbungsphase in den einzelnen Förderlinien. Die Reihenfolge des Eingangs der Anträge soll sich in diesem Fall auf  die Chancen auswirken, ein Stipendium zu erlangen, aus. Je früher ein Antrag elektronisch eingereicht wird, desto höher sind die Chancen.

Die Bewerbungsphase beträgt maximal vier Wochen. Sie kann in einer Förderlinie vorzeitig beendet werden, sobald genügend Anträge eingegangen sind, so dass eine Auskehrung der maximalen Anzahl an Stipendien in der betreffenden Förderlinie sichergestellt ist.

Die VG Bild-Kunst hat eine Webseite eingerichtet, auf der alle wichtigen  Informationen, Voraussetzungen und FAQs zum Stipendienprogramm sowie die  Links zur Registrierung und zur Antragstellung zu finden sind.

Ehrenamtlich Tätige aus dem DJV und anderen Berufsverbänden engagieren sich innerhalb der VG Bild-Kunst dafür, dass die Vergabe der Stipendien zielgerecht erfolgt. Auf Grund der unzureichenden Ausstattung der VG Bild-Kunst mit Mitteln der Bundesregierung ist aber damit zu rechnen, dass nicht jeder Projektplan zu einer Förderung führen kann.

Michael Hirschler, hir@djv.de

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