News für Freie
Bundesrechnungshof muss Prüfungsniederschriften herausgeben
Ein Journalist konnte sich vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den Bundesrechnungshof durchsetzen. Ein Sieg für die Informationsfreiheit.
Der Bundesrechnungshof ist durch das Informationsfreiheitsgesetz verpflichtet, Prüfungsniederschriften auf Anfrage herauszugeben, soweit nicht im Einzelfall besondere Ausschlussgründe wie etwa der Schutz personenbezogener Daten oder der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen entgegenstehen. Der Bundesrechnungshof kann sich nicht darauf berufen, dass ihm durch die Herausgabe in Zukunft eine effektive Prüfung nicht mehr möglich sei, weil die Zuwendungsempfänger auf den vertraulichen Umgang mit Daten vertrauen würden. So ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 15. November 2012 (Aktenzeichen 7 C 1.12).
Im konkreten Fall ging es um Prüfungsunterlagen über Zuwendungen, die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung verschiedenen Stiftungen politischer Parteien und kirchlichen Organisationen zur Förderung von Vorhaben auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe gewährt wurden.
Für Journalisten, aber auch jeden anderen Bürger (das Informationsfreiheitsgesetz gibt ein so genanntes "Jedermannsrecht") bedeutet das Urteil, dass die Prüfergebnisse des Rechnungshofs in Zukunft vermehrt als Grundlage für Recherchen und Diskussionen genutzt werden können. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass der Rechnungshof sich in Zukunft öfter auf den Schutz personenbezogener Daten oder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse berufen wird. Auch das wird den Rechnungshof in vielen Fällen nichts nützen, denn auch für solche Argumente gibt es bereits Urteile.
In einem ähnlichen Fall, in dem es um Agrarsubventionen durch ein Ministerium ging, war beispielsweise der Schutzbedarf personenbezogener Daten in dem Fall bejaht worden. wenn die Subventionen an Einzelpersonen gingen. Bei Firmen wurde ein solcher Datenschutz und auch ein Betriebsgeheimnis abgelehnt, so dass in jenem Fall die Informationen herauszugeben waren.
Das Urteil betrifft unmittelbar nur Behörden des Bundes, da es sich im fraglichen Fall um einen Anspruch auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes handelte. Die Frage stellt sich, welche Auswirkungen das Urteil auf die Berichte der Rechnungsprüfungshöfe in solchen Bundesländern hat, in denen ein Landesinformationsfreiheitsgesetz besteht. Im Regelfall wird von der Übernahme der Grundsätze des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts auszugehen sein, sofern es für die jeweilige rechtliche Materie keine gesetzlichen Ausnahmetatbestände im jeweiligen Landesrecht bzw. den Spezialgesetzen des Landes gibt.
Der DJV führt aktuell auch eine Umfrage zu Erfahrungen von Journalisten mit dem Informationsfreiheitsgesetz und Auskunftsrechten durch, die online auf diesen Seiten zu finden ist. Die Teilnahme wird erbeten.
Weiterhin sind umfangreiche Informationen zum Thema für DJV-Mitglieder im DJV-Intranet zu finden, da dort die Unterlagen zum aktuellen Webinar "Auskunftsrechte" inklusive der Zugang zur Aufzeichnung zu finden ist: "Seite Webinare & Seminare: Materialien" (Link aktiv nach Login ins DJV-Intranet).
Michael Hirschler, hir@djv.de
News für Freie
Ausschluss durch die Hintertür
Mit großem Erstaunen hat der Deutsche Journalisten-Verband zur Kenntnis genommen, dass beim Mitteldeutschen Rundfunk entgegen vorheriger Überlegungen eine effektive betriebliche Mitbestimmung der freien Mitarbeiterinnen und...
Neue Umfrage zur Situation der Freien
Der Deutsche Journalisten-Verband ruft alle freien Journalistinnen und Journalisten dazu auf, sich an einer Umfrage des DJV zu beteiligen.
Update zum Info Kinderkrankengeld
Das DJV-Info zum Thema Kinderkrankengeld wurde aktualisiert, unter anderem durch eine Erläuterung zur Abrechnung der Ansprüche bei sozialversicherungspflichtig beschäftigten Freien. Das Info ist unter djv.de im Format PDF...
Aktualisierung zu Hilfen für Freie 2021
Eine Aktualisierung des DJV-Infos zum Thema Neustarthilfe und Betriebskostenhilfe ist jetzt unter djv.de abrufbar (Format PDF).
Neustarthilfe und Betriebskostenhilfe wird verbessert
Coronahilfen: Die Neustarthilfe wird auf bis zu 7.500 Euro erhöht und "Bezugsrahmen" von 25 auf 50% erhöht. Wer z.B. einen Umsatz von 20.000 Euro hat, erhält jetzt 5.000 Euro. Zahlungen sollen jetzt auch für unständig...
Corona-Pandemie und Betreuung: Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld
Bereits seit März 2020 gibt es einen Anspruch von Eltern auf Zahlungen aus dem Infektionsschutzgesetz, wenn die Schule oder Kindertageseinrichtung wegen Corona geschlossen wird. Voraussetzung ist dabei unter anderem, dass das...
EU-Beihilferecht sorgt für Probleme
Freie müssen mit der Beantragung von neuen Hilfen weiterhin warten. Irreführende Aussagen der Bundesregierung und unklare Antragssysteme sorgen derweil für Chaos bei Selbstständigen: Weder die Neustarthilfe noch die hierzu...
Verbandsklagerecht muss kommen
Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie für das Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft sollte der deutsche Gesetzgeber nicht auf das Instrument des Verbandsklagerechts verzichten.
Antrags-Chaos: Besser noch warten bei Neustarthilfe und Betriebskostenhilfe
EU-Beihilferecht sorgt für Probleme Freie müssen mit der Beantragung von neuen Hilfen weiterhin warten. Irreführende Aussagen der Bundesregierung und unklare Antragssysteme sorgen derweil für Chaos bei Selbstständigen:...
Antragsformular für Neustarthilfe lässt auf sich warten
Das Antragsformular für den Direktantrag für die Neustarthilfe ist doch noch nicht online. Wer zur Zeit mit Elster-Zertifikat in den gesicherten Bereich für die Antragstellung auf Wirtschaftshilfen kommt, entdeckt dort nur den...
Was bei der Umsatzsteuer ab 1. Januar 2021 zu beachten ist
Die Umsatzsteuer beträgt für ab dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen grundsätzlich wieder 19 Prozent bzw. 7 Prozent im Bereich der Einräumung von Urheberrechten. Wer ab dem 1. Januar 2021 allerdings noch...
Freienvertretung: Freie können am 14. Januar Wahlausschuss wählen
Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Deutschlandradios können jetzt eine Freienvertretung wählen, mit der die arbeitnehmerähnlich frei Beschäftigten Repräsentanten im Haus bestimmen können. Diese können in Konfliktfällen...
Schon gewusst? Der DJV erteilt nicht nur kostenlose Rechtsberatung für Mitglieder, sondern auch kostenlosen Rechtsschutz in Berufsfragen. Für mehrere hunderttausend Euro im Jahr. Rechtsschutz - ein Angebot, das viele andere Verbände nicht bieten.
Schon gewusst? Der DJV erteilt nicht nur kostenlose Rechtsberatung für Mitglieder, sondern auch kostenlosen Rechtsschutz in Berufsfragen. Für mehrere hunderttausend Euro im Jahr. Rechtsschutz - ein Angebot, das viele andere Verbände nicht bieten.
freienblog
Gefahren bei Interviews mit Russlandbezug
Der Zwang zur Tarifeinheit bedeutet auch Nachteile für freie Journalisten
Blogger sind die einzigen Journalisten
Hilfe, ich habe ein zweites Standbein! (Es heißt Journalismus)
Weitere interessante Themen
Selbstverlag
Ihr eigenes Buch machen, also eBook oder Printexemplar, mit vonjournalisten.de
...mehr
DJV, Verband der Freien
Über 15.000 Freie sind Mitglied im DJV. Warum, steht in unserem Flyer.
...mehr