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Bundesregierung plant Verbesserungen bei Grundsicherungsrente für Personen mit Eigenvorsorge
Rund zweihundert Euro mehr sollen Eigenvorsorge belohnen. Änderung betrifft nicht nur Personen im Rentenalter, sondern auch Erwerbsminderungsrentner.
Ein Aspekt dieser Sozialtat war allerdings frustrierend für diejenigen, die jahrzehntelang Eigenvorsorge durch freiwillige Rentenversicherungen betrieben hatten: ihre Grundsicherungsrente war genau hoch beziehungsweise niedrig wie die von Personen, die nie vorgesorgt hatten. Eigenleistung lohnt sich nicht, schien bisher der Gesetzgeber zu sagen.
Die Bundesregierung will nun im Rahmen einer Betriebsrentenreform für ein wenig mehr Belohnung für diejenigen sorgen, die eine zusätzliche Altersvorsorge erwirtschaftet haben. Sie sollen in Zukunft mindestens 100 Euro pro Monat davon anrechnungsfrei kassieren können, maximal allerdings 204,50 Euro.
Nach der geplanten Fassung des § 82 Absatz 4 Sozialgesetzbuch XII soll gelten: "Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ferner ein Betrag von 100 Euro monatlich aus einer zusätzlichen Altersvorsorge der Leistungsberechtigten zuzüglich 30 vom Hundert des diesen Betrag übersteigenden Einkommens aus einer zusätzlichen Altersvorsorge der Leistungsberechtigten abzusetzen, höchstens jedoch 50 vom Hundert der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28." Die Regelbedarfsstufe 1 beträgt seit 1. Januar 2017 genau 409 Euro. Viel ist es damit freilich auch nicht, was Grundsicherungsrentner in Zukunft von ihren eigenen Verträgen behalten dürfen. Bis zu 613,50 Euro im Monat statt bislang 409 Euro für den Lebensunterhalt ist immer noch viel zu wenig. Es erscheint nach wie vor ungerecht, dass sich diejenigen, die selbst vorgesorgt haben, hier immer noch Anrechnungen hinzunehmen haben. Eine weitere Erhöhung des anrechnungsfreien Betrags ist ohne Zweifel erforderlich, auch wenn zu begrüßen ist, dass die bisherige Komplettabrechnung aufgegeben werden soll. Michael Hirschler, hir@djv.de
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