News für Freie
Der Begriff "Webinare" dürfte ein Allgemeinbegriff sein und markenrechtlich keinen Schutz genießen
Hierzu die Rechtsauffassung des DJV-Bundesverbandes:
Nach § 8 Absatz 2 Markengesetz können Allgemeinbegriffe markenrechtlich nicht geschützt werden. Der Begriff Webinar ist in den letzten zehn Jahren definitiv in Deutschland zum Allgemeinbegriff geworden, war es aber vermutlich auch schon vorher. Zwar wird der Begriff ausgerechnet beim Duden mit dem US-Kennzeichnen R im Kreis gezeigt, aber auch Patentanwälte und Bundesbehörden benutzen ihn für ihre Webinare ohne dieses Zeichen. Auch in den USA und anderen Ländern wird der Begriff durchgehend ohne eine solche Kennzeichnung und sichtlich ohne solche Bedenken genutzt. Eine Verpflichtung zur Anzeige dieses Zeichens besteht nach Ansicht des DJV nach nicht und auch eine rein "präventive" Nutzung des "R"-Zeichens erscheint ebenfalls wenig sinnvoll, weil damit letztlich der Markenschutz oder die mögliche Berechtigung dazu zumindest dem Grunde nach anerkannt sein könnte.
Es erscheint daher als recht wahrscheinlich, dass ein eventuell geltend gemachter Markenschutz unwirksam ist und das Risiko, dass sich Abmahnvereine oder -anwälte, wie kolportiert, melden, einzugehen ist.
Es kann also nach Ansicht des DJV nach weiterhin mit dem Begriff Webinar gearbeitet werden, und auch ohne Verwendung des R im Kreis.
Natürlich handelt es sich bei dieser Feststellung nur um eine unverbindliche Rechtsmeinung des DJV-Bundesverbandes, für die mangels einschlägiger Gerichtsurteile und höchstrichterlichen Feststellungen keine Gewähr übernommen werden kann. Wer häufiger mit dem Begriff arbeitet und daher in den Fokus von Abmahnanwälten geraten kann, sollte natürlich wie jedes im Netz aktive Unternehmen eine Versicherung für Vermögenschäden haben, zu denen in der Regel auch Schäden durch Verletzung von Markenrechten zählen. Mit dieser kann gegebenenfalls auch schon vorab versucht werden abzuklären, ob diese dieses Risiko weiter versichern will.
Der DJV-Versicherungsmakler (djv.de/versicherungen) berät in der Frage der Auswahl von geeigneten Vermögenschadenversicherungen.
Eine entsprechende Analyse mit weitergehenden Erläuterungen findet sich auch beim Deutschen Forschungsnetz dfn.de. Dort heißt es unter anderem:
"Des Weiteren könnte § 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG für den Begriff Webinar von Bedeutung sein. Dort heißt es unter anderem, dass solche Marken von der Eintragung ausgeschlossen sind, die ausschließlich aus Zeichen bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch zur Bezeichnung von Dienstleistungen üblich geworden sind. Die Üblichkeit der betreffenden Zeichen drückt sich derart aus, dass diese Zeichen von den durch die Dienstleistung angesprochenen Beteiligten als Gattungsbezeichnung, Werbeslogan oder informationeller Hinweis aufgefasst werden. Wenn innovative Dienstleistungen angeboten werden, die einen Neologismus als Bezeichnung erhalten, kann eine solche Gattungsbezeichnung vorliegen (so etwa beim Begriff Plexiglas). Aus heutiger Sicht scheint der Begriff Webinar hierunter zu fallen. Letztlich kommt es insbesondere darauf an, ob die Verbraucher, also die potentiellen Teilnehmer von Webinaren, diesen Begriff als üblich ansehen. Hier ist wohl davon auszugehen, dass der durchschnittliche Verbraucher den Begriff Webinar mit irgendeinem im Internet angebotenen Seminar in Verbindung bringt."
Update 2. Juli 2020:
Auch ein Beitrag des Rechtsanwalts und Fachanwalts für IT-Recht sowie Urheber- und Medienrecht Dr. Maximilian Greger macht deutlich, dass der "Allerweltsbegriff" Webinar kein größeres Problem darstellen dürfte: "[Es]...dürfte die Wahrscheinlich äußerst gering sein, dass der Markeninhaber seine Rechte tatsächlich durchsetzt", schreibt er aktuell im "Law-Blog".
Ein entsprechend ausführlicher Beitrag von Madelene Bauer (mit Lars Rieck) findet sich auf der Internetseite von Rieck & Partner Hamburg - Kanzlei für Urheber- und Medienrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht.
Eine weitere entsprechende Position findet sich in einem Beitrag der Rechtsanwaltskanzlei D. Breymann Rechtsanwälte.
Update 3. Juli 2020
Professor Dr. Thomas Hoeren vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) der Universität Münster hat jetzt ein aktuelles Gutachten zur Frage der weiteren Nutzung des Begriffs Webinar vorgestellt (wissenschaftlicher Bearbeiter: Steffen Uphues), "dass eventuell alle Ängste in dieser Sache nimmt".
Michael Hirschler, hir@djv.de
News für Freie
Corona-Grundsicherung bis Ende Dezember verlängert
DIe Regelungen zum erleichterten Zugang zur Grundsicherung soll bis Ende Dezember 2020 verlängert werden. Ein entsprechender Referentenentwurf wurde am 9. September 2020 auf den Seiten des zuständigen Bundesministeriums...
Warnstreiks ausgeweitet
Der Deutsche Journalisten-Verband ruft jetzt auch die Beschäftigten der Deutschen Welle in Bonn zum Warnstreik auf.
Warum laufen Sie von Minsk nach Magdeburg, Frau Weber?
Ingrid Weber ist 70 Jahre, war 46 Jahre lang als Journalistin aktiv und läuft ab 28. September gemeinsam im Lauf "von Minsk nach Magdeburg", mit dem "DJV-Jahr der Freien". Warum ist sie dabei? DJV: Sie haben sich als eine...
Nennung der Urheberinnen und Urheber jetzt in Google-Suche möglich
Wer Bilder produziert, dessen Urheberrechte werden im Internet jetzt ein Stück weiter besser geschützt oder zumindest klarer gekennzeichnet. Die Suchmaschine Google will digitale Informationen zum Urheberrecht, die in den...
Sportfotografie wartet auf Entscheidungen der Politik
Wie geht es weiter mit der Sportfotografie im Fußball in der kommenden Saison? Seitens der Deutschen Fußball-Liga gibt es das Konzept der „Task Force Sportmedizin / Sonderspielbetrieb“. Danach gilt: In der "Teamzone" soll es bei...
Grüne fordern Nachbesserungen bei Hilfen des Bundes
Die Fraktion der Grünen im Bundestag fordert Nachbesserungen bei den Überbrückungshilfen des Bundes. "Die Überbrückungshilfen der Bundesregierung werden nur zögerlich beantragt. Der Grund dafür: die Hürden sind zu hoch. Zudem...
Jetzt geht es einen Monat in die "DJV-Energietankstelle"!
Fühlen Sie sich etwas ausgebrannt? Jetzt gibt es die "Energie-Tankstelle für Journalistinnen und Journalisten": Einen Monat lang per Internet-Training: Neue Kraft schöpfen und den Körper in Bewegung bringen. Dazu gibt es...
Überbrückungshilfen bis Ende Dezember 2020 verlängert
Die Möglichkeit, Überbrückungshilfen für bestimmte laufende betriebliche Fixkosten zu erhalten, soll bis Ende Dezember 2020 verlängert werden. Das hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung beschlossen. Bislang hatte es...
Präsident der Bundessteuerberaterkammer fordert Unternehmerlohn für Selbständige
Der Präsident der Bundessteuerberaterkammer Professor Dr. Hartmut Schwab fordert die Bundesregierung auf, die Finanzierung eines Unternehmerlohns aus den Überbrückungshilfen in der Corona-Krise zu ermöglichen. In einem...
Bundesregierung streicht geplante Verbesserungen beim Investitionsabzugsbetrag
"Erleichterungen für Handwerker, Selbständige und kleine Betriebe" war am 3. September 2020 in der Presse zu lesen. Unter anderem wurde gemeldet, dass der Investitionsabzugsbetrag für Selbständige nunmehr für alle...
DJV fordert Beschäftigungspaket
Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Bundesregierung zu einem umfassenden Beschäftigungspaket für freie Journalistinnen und Journalisten auf.
1.288 Kilometerlauf von Minsk nach Magdeburg, real und online, für Pressefreiheit und Zukunft des freien Journalismus
Für Pressefreiheit und Zukunft des freien Journalismus – DJV-Lauf von Minsk nach Magdeburg Auslaufen zum Jahr der Freien. Der DJV führt vom 28. September bis zum 8. November eine Laufaktion für freie Journalistinnen und...
Schon gewusst?Service, von dem gerade freie Journalisten profitieren, bietet die DJV-Verlags- und Service-GmbH. Fachliteratur, Soft-/Hardware, günstige Konditionen bei Autovermietern und Hotels.
Schon gewusst?Service, von dem gerade freie Journalisten profitieren, bietet die DJV-Verlags- und Service-GmbH. Fachliteratur, Soft-/Hardware, günstige Konditionen bei Autovermietern und Hotels.
Weitere interessante Themen
Selbstverlag
Ihr eigenes Buch machen, also eBook oder Printexemplar, mit vonjournalisten.de
...mehr
DJV, Verband der Freien
Über 15.000 Freie sind Mitglied im DJV. Warum, steht in unserem Flyer.
...mehr