Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Soziales

Die Linksfraktion bekommt kein Mindesthonorar

30.03.2017

Kein echtes Interesse an Gesetzgebung bei vielen Selbständigkeitsvertretern

Es kommt keine Goldfee, die Dein Leben verbessert: Debatte um Mindesthonorar [M]

Nach dem Mindestlohn für Arbeitnehmer jetzt auch ein gesetzliches Mindesthonorar für Selbständige? Die Bundestagsfraktion „Die Linke“ beschäftigt sich bereits seit einiger Zeit mit dem Thema, hat hierzu einen Entschließungsantrag bei der Bundesregierung eingereicht und auch schon eine Stellungnahme vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags erhalten. Anfang März veranstaltete die Linksfraktion nunmehr eine Tagung im Bundestag. Geladen waren Politiker, Verbandsvertreter, Professoren und sonstige Interessierte.

Erstaunlich: Während die Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion der Linken Dr. Petra Sitte das Thema Mindesthonorar zu Beginn sehr ausführlich in den Raum stellte, sprangen die Gäste kaum darauf an. „Ich halte von einem gesetzlichen Mindesthonorar nichts“, so begannen gleich mehrere Stellungnahmen von Rednern. Dem einen schien ein Mindesthonorar gar nicht ermittelbar, da Selbständige in ganz unterschiedlichen Arbeitsprozessen tätig seien, dem anderen war das Thema Mindesthonorar zu kleinteilig, da es in der Interessenvertretung von Selbständigen um angemessene, höhere Honorare gehen müsse und nicht einfach nur das Mindesthonorar.

Folge der weitgehenden Ablehnung bzw. Indifferenz: Der Tag drehte sich um eher um anliegende Themen, etwa eine ausreichende Sozialversicherung der Selbständigen und franste in damit verbundenen Detailfragen aus. Eine Moderatorin lenkte das Thema denn auch vom ursprünglichen Konferenzanlass fort auf die Forderung nach dem „Bedingungslosen Grundeinkommen“, ein Konzept, das in der Linken eigentlich nur von einem Teil der Partei unterstützt wird.

Nur wenige Anwesende auf der Rednerliste und im Publikum wagten es daher noch, das Thema des Tages anzusprechen und seine Umsetzung einzufordern. So wurde seitens eines DJV-Vertreters der Vergleich mit der Ablehnung des Mindestlohnes für Arbeitnehmer gezogen. Auch vor seiner Einführung habe es zahlreiche Stimmen im Arbeitgeberlager gegeben, ein Mindestlohn sei nicht möglich und auch nicht finanzierbar. Massendemonstrationen von Arbeitgebern nach Einführung des Mindestlohnes seien dann aber ausgeblieben. So engagiert der Appell sein mochte, die verhaltene Reaktion der Mehrheit der Anwesenden auf solche Thesen zeigten: die Linksfraktion bekommt kein Mindesthonorar für Selbständigen, jedenfalls nicht in ihren Kreisen. Auch die Parteivorsitzende Katja Kipping, die sich zum Abschluss der Veranstaltung zu Wort meldete, schien von dieser mangelnden Begeisterung für das Mindesthonorar beeindruckt und versprach diesbezüglich „Nachdenken“.

Der DJV-Verbandstag hatte bereits vor Jahren die Forderung nach einem Mindesthonorar für Selbständige nach dem Vorbild der Regelung für Arbeitnehmer beschlossen. Forderungen nach einer Revision dieser Position sind im DJV bislang nicht erhoben worden.

So wie es aussieht, wird "Die Linke" beim Thema Mindesthonorar recht klar vom eigenen Lager gebremst.  Vielleicht kann daher wieder einmal nur die Bundeskanzlerin helfen, mit einer überraschenden „Wende“ in ihrer Politik nun überraschend auch etwas für die Selbständigen zu tun. Aber auch dafür gibt es derzeit wenige Anzeichen.


Michael Hirschler, hir@djv.de

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