Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

News für Freie

Markt

Eigene Beiträge online verkaufen - eBook-Dienstleister XinXii

24.10.2013

Ohne Verlage direkt verkaufen, geht schon heute


Die eigene Word-Datei schnell hochladen, um dann mit einem einzigen Anbieter in zahlreichen Marktplätzen für selbst produzierte eBooks zu landen - das verspricht der Anbieter XinXii. Wer die "Maximalversion" des Internetdienstleisters mit ISBN bucht, muss pro Titel einmalig 19,99 Euro zahlen. Dafür wird das eBook in die verschiedensten Plattformen für elektronische Bücher exportiert. Der Autor erhält vom Umsatz im Gesamtdurchschnitt nach Angaben der Firma rund 50 Prozent vom Nettoverkaufspreis. Der Vorteil für Autoren: Sie müssen sich nicht mit komplizierten Details befassen, wie Inhalte in diverse Vertriebsplattformen geladen werden können, hinzu kommen Verkaufsstatistiken, die per eigener XinXii-App auch vom Smartphone aus jederzeit bequem abgerufen werden können. Autoren müssen sich dabei nicht durch Geschäftsbedingungen oder Verträge von anderen Plattformen um ihre Vermarktungsrechte bringen lassen. Bei XinXii ist von exklusiven Nutzungsrechten nirgends die Rede, so dass dem Eigenvertrieb von Beiträgen hinter der eigenen Paywall grundsätzlich nichts im Wege steht.

Textvertrieb ganz ohne Probleme? Obwohl in den Geschäftsbedingungen nichts darüber zu lesen ist, heißt es jedoch im Bereich "Häufige Fragen", dass es nicht erwünscht ist, dass der Text bereits kostenlos im Netz zu finden ist. Was eigentlich verständlich ist, aber aus den Geschäftsbedingungen nicht herauszulesen ist.

Natürlich gibt es auf anderen Marktplätzen höhere Umsatzbeteiligung, etwa für denjenigen, der direkt bei Amazon hochlädt, allerdings muss man hier dann einiges selbst machen und hat viele andere Marktplätze noch gar nicht erreicht. Bei rund 60 Prozent Marktanteil für Amazon ist es im Zweifel eine Kalkulationsfrage, ob man den niedrigeren Beteiligungssatz zu Gunsten der weiteren Verbreitung und der einfachen Technik in Kauf nimmt. "In jedem Fall ist auch das gewählte Cover von hoher Bedeutung", verrät Nauck und weist darauf hin, dass XinXii einen Service für die Covergestaltung plant. Bis dahin müssen Autoren sich allerdings selbst um die Titelgestaltung kümmern.

Mit welchem Umsatzzahlen darf gerechnet werden? Einnahmen von über 10.000 Euro pro Werk sind eindeutig die Ausnahme, räumt Nauck ein. Es komme in jedem Fall entscheidend darauf an, welche Eigenbemühungen Autoren unternehmen, um ihr Werk zu vermarkten. Dazu helfen eigene Blogs, Facebookseiten und andere Aktivitäten in den eigenen Netzwerken, so Nauck.

Wichtig: Wer seine Bücher ausschließlich über die Webseite von XinXii vermarktet, erhält bei einem Verkaufspreis ab 1,99 Euro 70% des Nettoverkaufspreises (bei Vertrieb über Partnershops unter Umständen auch bis zu 85%),  bei einem Verkaufspreis zwischen 0,99 Euro und 1,98 Euro 40% des Nettoverkaufspreises. Wer per Xinxii über andere Marktplätze erreichbar will, wird noch individuellen Provisionssätzen vergütet, die im Nutzerkonto auf XinXii aufrufbar sind. Wer nicht einmal eine ISBN haben will, kann seine Beiträge komplett kostenlos hochladen. Allerdings stellt sich dabei dann schon die Frage, ob auf die mit einer ISBN verbundenen Informationen für den Buchhandel wirklich verzichtet werden kann.

Wenn XinXii eine Datei für den Autoren konvertiert hat (damit sie auf anderen Plattformen vertrieben werden kann), muss sie mindestens drei Monate auch zum Vertrieb bereit gestellt werden. Änderungen oder gar das "Storno" des Beitrag können zu Kosten bis zu 19,99 Euro führen.

Wichtig sind die vertraglichen Regelungen, wenn es um die Parallelvermarktung geht. Der Anbieter kann auf XinXii die E-Book-Shops individuell auswählen, an die XinXii das E-Book ausliefern soll. Die Auslieferung und Dateikonvertierung ist kostenfrei. Wählt der Anbieter jedoch "Amazon" und/oder "iBookstore" oder andere Shops aus, obwohl er das E-Book auf diese Shops zuvor schon selber hochgeladen hat oder durch einen anderen Dienstleister hat ausliefern lassen, und stellt XinXii dieses im Zuge der Distributionsdienstleistung fest, berechnet XinXii für die erbrachte Leistung eine Aufwandsentschädigung / Stornogebühr in Höhe von 9,99 EUR inklusive MwSt.

Nicht unterschätzt werden sollte die Haftung, die Autoren im Falle einer Publikation treffen kann. "Insbesondere verpflichtet sich der Anbieter, XinXii von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten oder sonstigen Rechten ergeben, freizustellen. Diese Verpflichtungen des Nutzers zur Freistellung und Schadloshaltung umfasst auch Gerichts-, Anwalts- und sonstige Verfahrenskosten, welche zur Abwehr von Forderungen und/oder Ansprüchen aufgewendet worden sind und vernünftigerweise aufgewendet werden durften", regeln die Vertragsbedingungen für Autoren. Gerade im Fall der Veröffentlichung kontroverser Themen wird daher der Abschluss einer Vermögensschadenshaftplichtversicherung zu empfehlen sein - für das Skandalbuch oder den heiß gestrickten Text ist Xinxii damit sicherlich die falsche Adresse. Wie im Fall der Huffington Post stellt sich zudem die Frage, warum Firmen ihre Autoren hier ins Messer laufen lassen und sogar selbst in Haftung nehmen wollen. Denn selbstverständlich gibt es Versicherungen, mit denen die Firmen sich und auch ihre Autoren absichern könnten. Hier besteht sicherlich Nachbesserungsbedarf.
    
Hinter XinXii steht eine Firma mit Zentrale in Berlin, die nicht nur deutschsprachige eBooks vertreibt, sondern auch eBook-Plattformen für andere europäische Sprachen und Länder anbietet. Nach Angaben der Firma handele es sich bei XinXii um den "wohl größten deutschen Online-Marktplatz für Texte". Auch wenn XinXii auf Chinesisch "Information" heißt, gebe es keinen Zusammenhang mit China, wird beteuert. Die Firma bietet auch einen kostenlosen Ratgeber zur Buchvermarktung.

Autor: Michael Hirschler, hir@djv.de


News für Freie

journalist.de

Wenn aus Blogs Geschäftsmodelle werden

04.12.12

Viele Blogs wandeln sich von persönlichen Tagebüchern zu professionellen Onlinemagazinen. Könnten Blogs zur alternative Einnahmequelle für freie Journalisten werden?

Urheberrecht

e-hots***.com-Seite nicht aufrufen

03.12.12

Internetseite sorgt für Aufregung bei Bildjournalisten

Social Media

Social Media für Profis - Material jetzt im DJV-Intranet

30.11.12

Viel Lob gab es für das "Webinar Social Media für Profis" am 29. November. Jetzt gibt es die Aufzeichnung und Unterlagen im DJV-Intranet.

Urheberrecht

Leistungsschutzrecht: Die Debatte

30.11.12

Der Bundestag debattierte am 29. November über den Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht

Urheberrecht

Leistungsschutzrecht: Debatte zur Geisterstunde

29.11.12

Erste Lesung des Verlegergesetzes im Bundestag

Honorare

Boykottaufruf gegen Brodcast Text International

28.11.12

Absenkung der Honorare: Protest der Freien in Finnland gegen die Übersetzungsfirma BTI. Auch freie Journalisten in audio-visuellen Medien betroffen.

dapd

Kündigung von festen Freien: 3 Wochen Klagefrist

28.11.12

Wer wie ein Arbeitnehmer tätig war, muss jetzt eventuell klagen

Existenzgründung

Existenzgründungswebinar: Material jetzt im Intranet erhältlich

23.11.12

Das Material unseres Webinars "Existenzgründung" von heute ist im DJV-Intranet bereit gestellt worden.

journalist.de

Wenn die Firma pleite geht

23.11.12

Gleich zwei Insolvenzen innerhalb weniger Wochen. Die Probleme von FR und dapd haben auch viele freie Journalisten aufgeschreckt: Was gilt eigentlich, wenn der Auftraggeber pleite geht? Michael Hirschler vom DJV klärt auf.

Finanzierung

Der Journalismus geht stiften - Diskussion in Recklinghausen am 24.11.

21.11.12

Finanzkrise, Wirtschaftskrise, Medienkrise. Öffentliche Stiftungsmodelle als Rettungspaket für die Medien?

Existenzgründung

Freie Journalisten in MeckPomm: Existenz kaum möglich

21.11.12

Ein Bericht im "Kiek an!", dem Magazin des DJV-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern, zeigt, wie es um den (freien) Journalismus im Armenhaus der Republik steht.

Informationsfreiheit

Bundesrechnungshof muss Prüfungsniederschriften herausgeben

17.11.12

Ein Journalist konnte sich vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den Bundesrechnungshof durchsetzen. Ein Sieg für die Informationsfreiheit.

News 781 bis 792 von 858

Schon gewusst?Der DJV bietet freien Journalisten auch online durchgeführte Seminare an. Bei diesen so gennanten "Webinaren" können Freie bei sich im Büro sitzen und Weiterbildung zu vielen Themen abholen - für Mitglieder oft sogar kostenlos oder zu stark vergünstigten Preisen.

Pop-Filter im DJV-Einsatz. Foto: Hirschler

Schon gewusst?Der DJV bietet freien Journalisten auch online durchgeführte Seminare an. Bei diesen so gennanten "Webinaren" können Freie bei sich im Büro sitzen und Weiterbildung zu vielen Themen abholen - für Mitglieder oft sogar kostenlos oder zu stark vergünstigten Preisen.

freienblog

Weitere interessante Themen

Newsletter

Cookie Einstellungen