News für Freie
Investitionsabzugsbetrag nicht einfach wechseln
Finanzgericht entscheidet zum geltend gemachten Wirtschaftsgut
Selbständige können mit dem Investitionsabzugsbetrag Steuerabzüge für Betriebsausgaben erhalten, die sie noch gar nicht gemacht haben. Dazu müssen sie das jeweilige Wirtschaftsgut, das sie in Zukunft erwerben möchten, in ihrer Steuerrechnung konkret angeben.
Das Niedersächische Finanzgericht hat jetzt entschieden, dass dieses Wirtschaftsgut nicht einfach gegen ein anderes ausgetauscht werden kann, wenn zur Frage der Anerkennung als Betriebsausgabe bereits ein Klageverfahren läuft. Das Finanzgericht rügte, in einem solchen Fall werde deutlich, dass der Abzugsbetrag nicht der Investitionserleichterung, sondern lediglich dem Ausgleich von Gewinnerhöhungen dienen solle.
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 2. April 2014, Aktenzeichen 9 K 308/12, Revision beim Bundesfinanzhof Aktenzeichen X R 28/14, EFG 2014, 1285.
MH
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