News für Freie
Spahn missachtete Pressefreiheit
Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts vom gestrigen Dienstag zum presserechtlichen Auskunftsanspruch auf Bundesebene (BVerwG 6 A 10.20).
Darin stellt das BVerwG klar, dass die Praxis des Gesundheitsministeriums unter Minister Spahn, Medienanfragen gezielt zu verschleppen, nicht mit der Pressefreiheit vereinbar ist.
„Mit der Urteilsbegründung hat das Bundesverwaltungsgericht Minister Spahn und dem Gesundheitsministerium eine dringend notwendige Lektion zum Thema Pressefreiheit erteilt“, so DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall.
Auskunftsverlangen von Medien wurden in der jüngeren Vergangenheit vor allem vom Bundesgesundheitsministerium nur noch stark verzögert oder gar nicht mehr beantwortet. Erstmals aufgefallen ist das im Zusammenhang mit der sogenannten „Maskenaffäre“, als Journalisten wissen wollten, welche Bundestagsabgeordnete Geschäfte mit welchen Firmen angebahnt hatten. Begründet wurde die Verzögerung mit einem Gutachten von Prof. Matthias Rossi von der Universität Augsburg, wonach jeder beteiligte Dritte vor Erteilung der Auskunft stets anzuhören sei.
„Solche Anhörungen verzögern die Recherchen und warnen die Betroffenen. Das benachteiligt investigative Journalistinnen und Journalisten“, erklärt Überall. Im schlimmsten Fall könnten Auskunftsverlangen über einen Wahltermin oder einen wichtigen Auftritt hinaus verschleppt werden. „Gut, dass das Gericht dieser pressefeindlichen Taktik nun einen Riegel vorgeschoben hat. Auch das nachträglich eingeholte Gutachten zur Legitimierung hat das Bundesverwaltungsgericht komplett auseinandergenommen.“
Auf Länderebene ist der Auskunftsanspruch der Presse in den Länderpressegesetzen festgehalten. Auf Bundesebene fehlt ein solches Gesetz, der sogenannte „verfassungsunmittelbare Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Bundesbehörden“ ergibt sich direkt aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG. Der DJV-Vorsitzende fordert: „Es braucht endlich ein Bundespressegesetz, das diesen Auskunftsanspruch klar im Sinne der Pressefreiheit definiert. Die neue Bundesregierung muss das verbindlich als Ziel in den Koalitionsvereinbarungen vereinbaren.“
Weitere Informationen auf der DJV-Themenseite: https://www.djv.de/startseite/info/themen-wissen/presserechtlicher-auskunftsanspruch
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Paul Eschenhagen
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de
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