News für Freie
Mit dem Zoll gegen die Scheinselbständigkeit - Rechtsgrundlagen
Warum die Zollverwaltung in den (Medien-)Betrieben recherchieren darf
Die neuen gesetzlichen Vorschriften betreffen auch Arbeitgeber, die Scheinselbständige beschäftigen. Freie also, die keine sind. Denn im Rahmen der Prüfung der Mindestlohnzahlungen wird der Zoll auch untersuchen, ob freie Mitarbeiter mit freien Werk- oder Dienstverträgen nicht in Wirklichkeit Beschäftigte sind, also bisher rechtlich gesehen schwarzarbeiten. Wenn der Arbeitgeber keine Fakten für die Selbständigkeit liefert, wird der Zoll von einer Sozialversicherungspflicht ausgehen. Das führt neben einer Geldbuße oder einem Strafverfahren für den Arbeitgeber auch zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Kann der Arbeitgeber die Freien an den Nachzahlungen beteiligen? Meistens nicht. Die "falschen Freien" werden bei Rückforderungen geschützt. Die Sozialversicherungsbeiträge sind zum wesentlichen Teil vom Arbeitgeber zu zahlen. Das regelt § 28 g Sozialgesetzbuch IV. Danach dürfen Beschäftigte nur begrenzt zur Kasse gebeten werden. Konkret darf der Arbeitgeber Geld nur "bei den drei nächsten Lohn- oder Gehaltszahlungen" abziehen, die auf die Feststellung der Nachzahlung folgen. Auch muss er dabei die geltenden Pfändungsfreigrenzen beachten. Wer schon nicht mehr im Betrieb tätig ist, muss dagegen überhaupt keine Beteiligung fürchten. Hier trägt der Arbeitgeber alle Kosten der Nachzahlung alleine.
Wer als "falscher Freier" vom Zoll entdeckt worden ist, sollte natürlich auch einen Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber einfordern. Zur Ausgabe eines Arbeitsvertrags ist der Arbeitgeber schon durch das Nachweisgesetz verpflichtet. Verweigert der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag oder erklärt nunmehr die Kündigung oder einfach das "Ende" der Zusammenarbeit, sollten die Betroffenen den Rechtsschutz ihres DJV-Landesverbandes einschalten. Dann heißt es: Klage auf Feststellung eines Arbeitsverhältnisses und Klage auf Kündigungsschutz. Das Verfahren wird vor dem Arbeitsgericht durchgeführt, wo es zeitnahe Verhandlungs- und Entscheidungstermine gibt.
Die Zuständigkeit des Zolls ergibt sich aus dem § 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und dem § 14 Mindestlohngesetz. Diese Gesetze erklären die Verletzung der Vorschriften über die Meldepflichten für Ordnungswidrigkeiten und sehen dafür Bußgelder vor. Darüber hinaus liegt nach § 266a Strafgesetzbuch in der Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen eine Straftat. Ebenfalls als Straftat gilt nach dieser Regelung auch die Nichtmeldung oder unvollständige/unrichtige Angabe von versicherungsrelevanten Tatsachen. Der Zoll hat insoweit auch die gleichen Befugnisse wie Polizeivollzugsbeamte, - seine Mitarbeiter gelten als "Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft", § 14 Wer übrigens unzweifelhaft als Selbständiger einzustufen ist und über die Künstlersozialversicherung versichert ist, wird in der Regel nicht von Maßnahmen betroffen sein. Dieser Personenkreis wird aber voraussichtlich vermehrt mit Rückfragen der Arbeitgeber oder auch des Zolls rechnen müssen, bei denen geprüft wird, ob die Selbständigkeit vorliegt. Wer nicht in Rechtsunsicherheit bleiben will, kann natürlich auch von sich aus die Selbständigkeit von der Deutschen Rentenversicherung feststellen lassen, hier ist die Clearingstelle zuständig (clearingstelle. Ausnahme wiederum: Wer echt selbständig tätig ist, dabei einen Auftraggeber mit einem Umsatzanteil von über 80 Prozent hat und NICHT über die Künstlersozialversicherung versichert ist. Diese bei der "Rente" unversicherten Personen sind in der Regel als arbeitnehmerähnliche Selbständige in der Deutschen Rentenversicherung versicherungspflichtig (sofern sie nicht schon in der Künstlersozialkasse versichert sind) und müssten sehr viel selbst nachzahlen. Konkret den vollen Rentenbeitrag von (derzeit 18,7 Prozent) für das aktuelle Jahr sowie die vorherliegenden vier Jahre, also fast ein ganzes Jahreshonorar als Rentennachzahlung. Wer also arbeitnehmerähnlicher Selbständiger ist, weder über den Arbeitgeber noch die Künstlersozialversicherung versichert ist, sollte sich schleunigst beim DJV beraten lassen und anschließend in die Deutsche Rentenversicherung DJV-Mitglieder sollten sich im Falle von entsprechenden Prüfungen und neuen Einstufungen vom Rechtsschutz ihres Landesverbandes beraten lassen. Soweit es um Grundsatzfragen geht, steht auch die DJV-Bundesgeschäftsstelle (Referat Freie, hir@djv.de, Telefon 0228/2017218) für Mitglieder als Ansprechpartner zur Verfügung.
Dieses Info ist auch als PDF sowie im Format EPUB abrufbar: Tipps für Freie als PDF / Tipps für Freie als EPUB
Michael Hirschler
News für Freie
Ausschluss durch die Hintertür
Mit großem Erstaunen hat der Deutsche Journalisten-Verband zur Kenntnis genommen, dass beim Mitteldeutschen Rundfunk entgegen vorheriger Überlegungen eine effektive betriebliche Mitbestimmung der freien Mitarbeiterinnen und...
Neue Umfrage zur Situation der Freien
Der Deutsche Journalisten-Verband ruft alle freien Journalistinnen und Journalisten dazu auf, sich an einer Umfrage des DJV zu beteiligen.
Update zum Info Kinderkrankengeld
Das DJV-Info zum Thema Kinderkrankengeld wurde aktualisiert, unter anderem durch eine Erläuterung zur Abrechnung der Ansprüche bei sozialversicherungspflichtig beschäftigten Freien. Das Info ist unter djv.de im Format PDF...
Aktualisierung zu Hilfen für Freie 2021
Eine Aktualisierung des DJV-Infos zum Thema Neustarthilfe und Betriebskostenhilfe ist jetzt unter djv.de abrufbar (Format PDF).
Neustarthilfe und Betriebskostenhilfe wird verbessert
Coronahilfen: Die Neustarthilfe wird auf bis zu 7.500 Euro erhöht und "Bezugsrahmen" von 25 auf 50% erhöht. Wer z.B. einen Umsatz von 20.000 Euro hat, erhält jetzt 5.000 Euro. Zahlungen sollen jetzt auch für unständig...
Corona-Pandemie und Betreuung: Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld
Bereits seit März 2020 gibt es einen Anspruch von Eltern auf Zahlungen aus dem Infektionsschutzgesetz, wenn die Schule oder Kindertageseinrichtung wegen Corona geschlossen wird. Voraussetzung ist dabei unter anderem, dass das...
EU-Beihilferecht sorgt für Probleme
Freie müssen mit der Beantragung von neuen Hilfen weiterhin warten. Irreführende Aussagen der Bundesregierung und unklare Antragssysteme sorgen derweil für Chaos bei Selbstständigen: Weder die Neustarthilfe noch die hierzu...
Verbandsklagerecht muss kommen
Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie für das Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft sollte der deutsche Gesetzgeber nicht auf das Instrument des Verbandsklagerechts verzichten.
Antrags-Chaos: Besser noch warten bei Neustarthilfe und Betriebskostenhilfe
EU-Beihilferecht sorgt für Probleme Freie müssen mit der Beantragung von neuen Hilfen weiterhin warten. Irreführende Aussagen der Bundesregierung und unklare Antragssysteme sorgen derweil für Chaos bei Selbstständigen:...
Antragsformular für Neustarthilfe lässt auf sich warten
Das Antragsformular für den Direktantrag für die Neustarthilfe ist doch noch nicht online. Wer zur Zeit mit Elster-Zertifikat in den gesicherten Bereich für die Antragstellung auf Wirtschaftshilfen kommt, entdeckt dort nur den...
Was bei der Umsatzsteuer ab 1. Januar 2021 zu beachten ist
Die Umsatzsteuer beträgt für ab dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen grundsätzlich wieder 19 Prozent bzw. 7 Prozent im Bereich der Einräumung von Urheberrechten. Wer ab dem 1. Januar 2021 allerdings noch...
Freienvertretung: Freie können am 14. Januar Wahlausschuss wählen
Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Deutschlandradios können jetzt eine Freienvertretung wählen, mit der die arbeitnehmerähnlich frei Beschäftigten Repräsentanten im Haus bestimmen können. Diese können in Konfliktfällen...
Schon gewusst?Der DJV vertritt seine Mitglieder in zahlreichen Gremien und Einrichtungen der Medien. Rundfunkräte, Medienanstalten, Pressevversorgungswerk, VG WORT, VG BILD KUNST, Künstlersozialkasse
Schon gewusst?Der DJV vertritt seine Mitglieder in zahlreichen Gremien und Einrichtungen der Medien. Rundfunkräte, Medienanstalten, Pressevversorgungswerk, VG WORT, VG BILD KUNST, Künstlersozialkasse
freienblog
Gefahren bei Interviews mit Russlandbezug
Der Zwang zur Tarifeinheit bedeutet auch Nachteile für freie Journalisten
Blogger sind die einzigen Journalisten
Hilfe, ich habe ein zweites Standbein! (Es heißt Journalismus)
Weitere interessante Themen
Selbstverlag
Ihr eigenes Buch machen, also eBook oder Printexemplar, mit vonjournalisten.de
...mehr
DJV, Verband der Freien
Über 15.000 Freie sind Mitglied im DJV. Warum, steht in unserem Flyer.
...mehr