News für Freie
Stadtverwaltung muss Journalisten Auskunft über städtische Mitarbeiter an Buch geben
Journalisten haben nach dem Landespressegesetz einen Anspruch auf Auskunft über Zahl der städtischen Mitarbeiter an Privatbuch
Der Bürgermeister kann nicht mit unverhältnismäßigem Aufwand argumentieren, etwa mit dem Argument, es müssten dafür alle 1.500 Personalakten der Stadt geprüft werden. Der Bürgermeister wisse genau, wer am Buch beteiligt gewesen sei und habe dieses Wissen der Stadt zur Verfügung zu stellen.
So lautet der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. März 2013 (Aktenzeichen OVG 6 S 4.13, siehe auch Pressemitteilung).
Im konkreten Fall ging es um das Buch "Neukölln" ist überall und den Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky. Bereits im Januar hatte das Verwaltungsgericht Berlin den Auskunftsanspruch bejaht (Beschluss vom 14. Januar 2013, VG 27 L 264.12, siehe auch Pressemitteilung). Der Bezirk hatte gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt.
Konkrete Rechtsgrundlage war das Berliner Pressegesetz, das sich aber in der fraglichen Formulierung nicht von den Pressegesetzen anderer Landespressegesetze unterscheidet. Daher sind die Grundzüge des Urteils auch auf Auskunftsansprüche von Journalisten in anderen Bundesländern anwendbar.
Der Vorteil des Auskunftsanspruchs aus dem Landespressegesetz besteht für Journalisten darin, dass die Auskunft kostenlos zu gewähren ist und zudem unverzüglich erfolgen muss. Im Zweifelsfall kann der Anspruch bei Eilbedürftigkeit auch "über Nacht" per Antrag auf einstweilige Anordnung vor dem Verwaltungsgericht durchgesetzt werden.
Im Bereich der Auskunftsrechte bedeutet das Urteil eine Verbesserung für Journalisten, die sich mit den nebenberuflichen Aktivitäten von öffentlichen Amtsträgern beschäftigen. Da ein nicht unbedeutender Teil der im öffentlich Dienst Beschäftigten das eigene Einkommen durch eine Vielzahl publizistischer, beratender und sonstiger Tätigkeiten aufbessert, bei denen das bei der eigenen Tätigkeit erworbene Wissen das "Kapital" darstellt, dürfte das Urteil durchaus einiges an Sprengkraft bedeuten. Beispielsweise könnten Journalisten jetzt auch Auskunftsansprüche gegen öffentliche Forschungseinrichtungen erheben, in denen Professoren ihre Assistenten und weitere Beschäftigte als Mitarbeiter für "private Gutachten" einsetzen, die für teures Geld gegenüber Dritten, oft aber auch staatlichen Einrichtungen, abgerechnet werden.
Allerdings ist im Bereich der Auskunftsrechte die aktuelle Lage ansonsten nicht als positiv zu beschreiben. So war das Bundesverwaltungsgericht im Februar 2013 von einer jahrzehntelangen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte abgewichen und hatte - wohl auch wegen der erwähnten Stärke der Landespressegesetze - ihre Anwendung auf Bundesbehörden abgelehnt, stattdessen lediglich auf einen grundgesetzlichen Informationsanspruch der Presse verwiesen, dessen Grundlagen und Umsetzung aber mangels gesetzlicher Definition bisher für Unklarheit bei Behörden und Journalisten sorgt. Der DJV hatte das Urteil kritisiert.
Der DJV berät seine Mitglieder bei Fragen zum Thema Auskunftsrechte. Mitglieder werden unter der Adresse www.journalistenwebinar.de regelmäßige Online-Kurse zum Thema angeboten. Im mitgliederinternen Intranet des Verbands steht eine Aufzeichnung eines Onlinekurses sowie weiteres Kursmaterial zum Abruf zur Verfügung.
Michael Hirschler, hir@djv.de
News für Freie
Wenn aus Blogs Geschäftsmodelle werden
Viele Blogs wandeln sich von persönlichen Tagebüchern zu professionellen Onlinemagazinen. Könnten Blogs zur alternative Einnahmequelle für freie Journalisten werden?
e-hots***.com-Seite nicht aufrufen
Internetseite sorgt für Aufregung bei Bildjournalisten
Social Media für Profis - Material jetzt im DJV-Intranet
Viel Lob gab es für das "Webinar Social Media für Profis" am 29. November. Jetzt gibt es die Aufzeichnung und Unterlagen im DJV-Intranet.
Leistungsschutzrecht: Die Debatte
Der Bundestag debattierte am 29. November über den Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht
Leistungsschutzrecht: Debatte zur Geisterstunde
Erste Lesung des Verlegergesetzes im Bundestag
Boykottaufruf gegen Brodcast Text International
Absenkung der Honorare: Protest der Freien in Finnland gegen die Übersetzungsfirma BTI. Auch freie Journalisten in audio-visuellen Medien betroffen.
Kündigung von festen Freien: 3 Wochen Klagefrist
Wer wie ein Arbeitnehmer tätig war, muss jetzt eventuell klagen
Existenzgründungswebinar: Material jetzt im Intranet erhältlich
Das Material unseres Webinars "Existenzgründung" von heute ist im DJV-Intranet bereit gestellt worden.
Wenn die Firma pleite geht
Gleich zwei Insolvenzen innerhalb weniger Wochen. Die Probleme von FR und dapd haben auch viele freie Journalisten aufgeschreckt: Was gilt eigentlich, wenn der Auftraggeber pleite geht? Michael Hirschler vom DJV klärt auf.
Der Journalismus geht stiften - Diskussion in Recklinghausen am 24.11.
Finanzkrise, Wirtschaftskrise, Medienkrise. Öffentliche Stiftungsmodelle als Rettungspaket für die Medien?
Freie Journalisten in MeckPomm: Existenz kaum möglich
Ein Bericht im "Kiek an!", dem Magazin des DJV-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern, zeigt, wie es um den (freien) Journalismus im Armenhaus der Republik steht.
Bundesrechnungshof muss Prüfungsniederschriften herausgeben
Ein Journalist konnte sich vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den Bundesrechnungshof durchsetzen. Ein Sieg für die Informationsfreiheit.
Schon gewusst?Selbständige fallen in der Politik immer noch oft unter den Tisch - das muss aber nicht so bleiben. Der DJV vertritt die Freien, wenn es um Gesetzesvorhaben, Reformvorschläge und Stellungnahmen geht.
Schon gewusst?Selbständige fallen in der Politik immer noch oft unter den Tisch - das muss aber nicht so bleiben. Der DJV vertritt die Freien, wenn es um Gesetzesvorhaben, Reformvorschläge und Stellungnahmen geht.
freienblog
Weitere interessante Themen
Selbstverlag
Ihr eigenes Buch machen, also eBook oder Printexemplar, mit vonjournalisten.de
...mehr
DJV, Verband der Freien
Über 15.000 Freie sind Mitglied im DJV. Warum, steht in unserem Flyer.
...mehr