News für Freie
Urheberrechtsverletzung auch durch "veralteten" Link auf Foto, so Oberlandesgericht Karlsruhe
Redaktionen und Webmaster aufgepasst: Das Recht am Bild ist auch im Web zu beachten
Wer ein Bild gekauft hat, darf es nur so lange ins Netz stellen, wie es die Vereinbarung mit dem Fotografen erlaubt. Wenn anschließend die Seite gelöscht oder deaktiviert wird, sollte auch das Foto vom Server entfernt werden. Die Alternative dazu heißt, Internetlinks zu Bildern von vornherein so zu gestalten, dass die Abschaltung der Seite mit dem Bild zugleich auch den direkten Link zum Bild unwirksam macht. Das ist die Schlussfolgerung aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 3.12.2012, Aktenzeichen 6 U 92/11.
Das OLG Karlsruhe urteilte: Wer eine Website vom Netz nimmt, dabei aber die verlinkten Dateien nicht löscht, verletzt das Urheberrecht des Fotografen. Das gilt zumindest dann, wenn das Foto durch Personen aufgerufen werden kann, die noch die alte Verknüpfung von der Seite zum Bild gespeichert haben.
Die Firma, die eine zeitlich begrenzte Nutzungsgenehmigung für das Bild hatte, muss nun auch eine Vertragsstrafe an den Fotografen zahlen.
Michael Hirschler, hir@djv.de
News für Freie
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Die ganze Wahrheit der Akte Adolf Eichmann könnte in der politisch instabilen Region bzw. Argentinien für zu viel Wirbel sorgen, so das Bundesverwaltungsgericht.
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Verwertungsgesellschaften durch Europa-Urteil gestärkt
Die Urheberrechtsabgabe für Computer und Drucker wurden jetzt vom Europäischen Gerichtshof bestätigt.
Frontline Freelance Register will Freien in Konfliktgebieten helfen
Eine Gründung mit (erster) Zielrichtung auf britische und US-Medien sollte auch in Deutschland für etwas Bewegung sorgen.
Ich weiß, was du letzten Sommer getan hast
In Deutschland brummt das Geschäft mit gesammelten Journalistendaten – häufig ohne dass die einzelnen Journalisten davon etwas mitbekommen.
Gesellschaften gründen & Auskunftsrechte - Aufzeichnungen und Unterlagen jetzt im DJV-Intranet
Bitte ins DJV-Intranet (DJV-Mitglieder exklusiv) einwählen, dort finden Sie die Unterlagen und den Link zur Aufzeichnung des Webinars.
WDR muss in Vertragsangelegenheiten informieren
Auskunftsrechte gestärkt
Freiwillige Arbeitslosenversicherung bei Selbständigen funktioniert
Kein Gestaltungsmissbrauch feststellbar, berichten Wissenschaftler
Buchhaltung für freie Journalisten - kein Buch mit sieben Siegeln
Constanze Elter zeigt, wie´s geht - per Online-Training
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Große Tarifkommission des DJV für moderne Tarifverträge | Funke schließt Auslandsbüros | Regionalverlage der MAZ ohne Tarifbindung | Ostsee-Zeitung prangert Zensur an | Neueinstellungen billiger | Gruner und Jahr baut um |...
Vorwürfe müssen belegt werden
Ehemalige freie Mitarbeiterin scheitert mit Antidiskriminierungsklage beim Bundesarbeitsgericht
rbb-Freie auch künftig nicht im Personalrat
DJV-Verbände kritisieren Novelle des rbb-Staatsvertrags
Schon gewusst?Der DJV bietet freien Journalisten auch online durchgeführte Seminare an. Bei diesen so gennanten "Webinaren" können Freie bei sich im Büro sitzen und Weiterbildung zu vielen Themen abholen - für Mitglieder oft sogar kostenlos oder zu stark vergünstigten Preisen.
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Über 15.000 Freie sind Mitglied im DJV. Warum, steht in unserem Flyer.
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