Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

News für Freie

Praktische Hilfe

Journalist*innen und Corona

12.03.2020

Mit kaum einem anderen Thema haben Journalistinnen und Journalisten in diesen Tagen so viel zu tun wie mit dem Corona-Virus. Sie sammeln Informationen über die Ausbreitung der Infektionen, über die Empfehlungen von Behörden, über Schutzmaßnahmen und nicht zuletzt auch über die Stimmung in der Bevölkerung. Sie führen Interviews, machen Bilder, sammeln Hintergrund, schreiben, senden und posten. Denn die Menschen wollen und müssen wissen, was Corona für jeden einzelnen bedeutet oder bedeuten kann.

Empfehlungen und Verhaltensregeln für alle Bürger*innen hat das Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht. Journalist*innen können auch selbst betroffen sein – zumindest von den Auswirkungen der Krankheit. Hier einige Informationen und Tipps vom DJV: Redakteur*innen Zunächst sollte bei Hinweisen auf eine individuelle Gefährdungslage mit dem Arbeitgeber geklärt werden, ob die journalistische Tätigkeit für eine Übergangszeit von zu Hause ausgeübt werden kann („Home Office“). Große Verlage wie Gruner + Jahr oder die Rheinische Post ermöglichen ihren Beschäftigten aktuell solche Lösungen. Im Übrigen gilt für angestellte Journalist*innen das gleiche wie für die angestellten Arbeitnehmer*innen aller anderen Wirtschaftsbranchen: Wenn sie erkranken oder wenn Quarantäne angeordnet wird, besteht für die Dauer von maximal sechs Wochen die Arbeitgeberpflicht zur Lohnfortzahlung. Im Anschluss daran greift das Krankengeld der Krankenkassen. Tarifverträge im Zeitungs- und Zeitschriftenbereich enthalten die Regel, dass der Arbeitgeber die Differenz zwischen Krankengeld und Gehalt für eine Übergangszeit ausgleicht. Die Dauer dieser Zahlungen hängt von der Betriebszugehörigkeit des Redakteurs bzw. der Redakteurin ab. Arbeitnehmer*innen und Selbstständige, die unter behördlich angeordnete Quarantäne gestellt werden, können auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes Verdienstausfall und Betriebskostenzuschüsse geltend machen. In jedem Bundesland sind dafür allerdings eigene Behörden zuständig, so ist es z.B. in Nordrhein-Westfalen je nach Region entweder der Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder Westfalen-Lippe (LWL). Tariflich erfasste Rundfunk-Freie Wenn eine Krankschreibung vorliegt, greift die Honorarfortzahlung für die Dauer von regelmäßig sechs Wochen durch die Rundfunkanstalt. Wer gesetzlich versichert ist, erhält ab der siebten Woche Krankengeld von der Krankenkasse.Journalist*innen, die von einer Dienstreise in ein Risikogebiet wie den Iran zurückkehren und sich freiwillig in Quarantäne begeben, können davon ausgehen, dass ihr Honorar weiter gezahlt wird. Das zumindest praktiziert derzeit die Deutsche Welle. Nichttarifliche Freie Freie Journalist*innen außerhalb der Rundfunkanstalten können Krankengeld bei der Künstlersozialkasse erst ab der siebten Woche beantragen. Ein Anspruch auf Honorarfortzahlung in einer ersten Zeit oder auch den ersten sechs Wochen kann je nach Vertragsgestaltung oder konkreter Form der Mitarbeit bei einigen Verlagen, Produktionsfirmen und Portalbetreibern in Betracht kommen, gerade wenn beispielsweise eine Tätigkeit als Pauschalist/in oder feste/r Freie/r ausgeübt wird, hierzu ist aber eine juristische Beratung im Einzelfall erforderlich.

Bei besonderer Vorversicherung können Freie Krankengeld bereits ab der dritten Woche bekommen. Bei Privatversicherten kommt es darauf an, ob sie eine Krankengeldversicherung abgeschlossen haben und ab wann diese leisten soll. Ansprüche gegenüber Auftraggebern Soweit Redaktionen den Freien Aufträge zur Berichterstattung, zur Recherche oder für Redaktionsschichten erteilt haben, richten sich die Ansprüche der Freien nach dem Vertragsrecht. Das kann das inviduelle Vertragsrecht des konkreten Vertragsverhältnisses sein, das durch vertragliche Bestimmungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeber und/oder der Freien selbst gestaltet wird. Außerdem kann auch das allgemeine Vertragsrecht eine Rolle spielen. Grundsätzlich gilt der Grundsatz: "Verträge sind einzuhalten", und das gebieten auch das Fairness-Prinzip ("Treu und Glauben") und die soziale Verantwortung der Auftraggeber. Wenn Auftraggeber dennoch nicht zahlen wollen, ist eine juristische Beratung sinnvoll. Besser als Rechtsstreitigkeiten ist allemal, wenn Auftraggeber und Freie sich darauf einigen, die Arbeit im Home-Office durchzuführen oder Ersatztätigkeiten ausgeübt werden können. Wer in der Medienwirtschaft in der Weiterbildung tätig ist, sollte die Chance erhalten, dieses online mit Webinartechnik durchführen zu können, oder diesen Vorschlag selbst einreichen. Arbeitslosenversicherung Selbstständige Freie, die eine Freiwillige Arbeitslosenversicherung besitzen, können bei einem Auftragsrückgang auf weniger als 15 Stunden pro Woche einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I geltend machen. Problem allerdings: nach derzeitiger Rechtslage darf dieser Anspruch nur zweimal angemeldet werden, danach ist eine weitere Versicherung in der Freiwilligen Arbeitslosenversicherung nicht möglich.

News für Freie

Kampagne VG WORT

„Wir geben 8 aufs Wort“

24.04.13

Die VG Wort startete zum "Welttag des Urheberrechts" am 23. April 2013 eine breit angelegte Kampagne zur Stärkung der Rechte von Autoren und Verlagen. Dreh- und Angelpunkt der Aktion ist die...

journalist.de

Die Autonomen

23.04.13

Viele Autoren verzichten inzwischen auf renommierte Verlage und veröffentlichen ihre Bücher und E-Books einfach selbst. Dabei entstehen nicht nur neue Verkaufswege, sondern auch ungewöhnliche Formate und Geldquellen.

journalist.de

Reicht das?

18.04.13

Nach neun Jahren Verhandlungen haben sich Gewerkschaften und Tageszeitungsverlage auf verbindliche Honorare für freie Bildjournalisten geeinigt. Was denken die Fotografen über die Honorarsätze?

dapd

(Ex-)DAPD-ler: Ad-hoc-Seminare online und vor Ort

16.04.13

Webinar am 17.4., Tagesseminar am 2. Mai

journalist.de

Aus Mangel an Kontrolle

16.04.13

Weil sich zahlreiche Unternehmen und Verlage um die Abgabe für die Künstlersozialkasse drücken, steht das gesamte System auf dem Spiel – und damit die Altersversorgung der freien Journalisten.

Bundeswirtschaftsministerium

Durchschnittseinkommen freier Journalisten und Pressefotografen unter 1.600 Euro im Monat

11.04.13

Eine bessere Datenbasis für die Statistik der freien Berufe erforderlich

Weiterbildung

Seminar „Der Freie als Geschäftspartner“

09.04.13

"Eine neue, positive Kultur der Selbständigkeit – Akquise – Selbstdarstellung – Exposé-Workshop"

Umfragen & Zahlen

Wo es verlässliche Honorardaten für freie Journalisten gibt

27.03.13

Eine von diversen Netzdiensten propagierte Sammelaktion hinsichtlich Honorare freier Journalisten darf durchaus für Verwunderung sorgen. Manche halten sie sogar für kontraproduktiv.

journalist.de

Wenn freie Journalisten Mitarbeiter brauchen

22.03.13

Mancher freie Journalist ist so gut im Geschäft, dass es ohne Verstärkung nicht mehr geht. Was bei der Einstellung von Personal zu beachten ist, erklärt Freienexperte Michael Hirschler vom DJV.

Gerichtsentscheidung

Stadtverwaltung muss Journalisten Auskunft über städtische Mitarbeiter an Buch geben

22.03.13

Journalisten haben nach dem Landespressegesetz einen Anspruch auf Auskunft über Zahl der städtischen Mitarbeiter an Privatbuch

Marketing

Vimeo Creator, der Weg zum Verkauf von Online-Filmen?

18.03.13

Die Onlinefilm-Plattform Vimeo bietet jetzt ein System zum Verkauf von Filmen an.

Zahlungsfristen

FAZ berichtet über Änderungen beim Gesetzentwurf

16.03.13

Die Proteste gegen die Umsetzung einer europäischen Richtlinie scheinen für Bewegung gesorgt zu haben.

News 721 bis 732 von 858

Schon gewusst?Wer arbeitet, macht Fehler. Wer viel arbeitet, viele Fehler. Das gilt auch für bestens ausgebildete Journalisten. Doch mit Training und Weiterbildung neben dem Job können auch Profis noch besser werden. Der DJV bietet daher zahlreiche Bildungsangebote, Seminare, Tagungen und auch Online-Kurse ("Webinare").

Und wer richtig viel Fehler macht, macht Journalismus. Foto: Hirschler

Schon gewusst?Wer arbeitet, macht Fehler. Wer viel arbeitet, viele Fehler. Das gilt auch für bestens ausgebildete Journalisten. Doch mit Training und Weiterbildung neben dem Job können auch Profis noch besser werden. Der DJV bietet daher zahlreiche Bildungsangebote, Seminare, Tagungen und auch Online-Kurse ("Webinare").

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